Abschlussbericht: Runder Tisch Sexueller Kindesmissbrauch
Abschlussbericht: Runder Tisch Sexueller Kindesmissbrauch
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2. <strong>Sexueller</strong> Missbrauch von Kindern und Jugendlichen –<br />
Worüber reden wir?<br />
<strong>Sexueller</strong> Missbrauch verursacht neben körperlichen vor allem seelische Verletzungen. Es<br />
geht um Missbrauch emotionaler Grundbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen: ihr<br />
Bedürfnis nach Nähe, nach Anerkennung, nach Zärtlichkeit, Zuwendung und<br />
Geborgenheit. Die meisten Taten werden von Menschen begangen, denen Kinder und<br />
Jugendliche ihr Vertrauen geschenkt haben. Der Missbrauch dieses Vertrauens prägt das<br />
Schicksal der Betroffenen, ihre persönliche Geschichte. Wie das Erlebte verarbeitet wird,<br />
ist höchst individuell und hängt nicht nur von der Schwere und Dauer der Übergriffe ab. Es<br />
hängt auch davon ab, was Betroffene im Vorfeld schon erlebt und erlitten haben, ob und<br />
wie das Umfeld sie auffangen und ihnen dabei helfen kann, anderen Menschen wieder zu<br />
vertrauen, sowie davon, ob Schutz und Zugang zu professioneller Hilfe schnellstmöglich<br />
gewährleistet werden können.<br />
2.1 Definitionen<br />
In Theorie und Praxis werden neben dem Begriff „sexueller Missbrauch“ zahlreiche weitere<br />
Bezeichnungen wie „sexuelle Gewalt“, „sexueller Übergriff“, „sexuelle Belästigung“,<br />
„sexuelle Ausbeutung“ oder „sexualisierte Gewalt“ verwendet. Je nach Kontext, Profession<br />
oder Disziplin werden dabei unterschiedliche Akzente in und mit den Begrifflichkeiten<br />
gesetzt.<br />
Im strafrechtlichen Sinn ist sexueller Missbrauch eine „Straftat gegen die sexuelle<br />
Selbstbestimmung“. Sexuelle Handlungen an oder mit Kindern sind immer strafbar – auch<br />
dann, wenn sich das betroffene Kind 5<br />
scheinbar einverstanden gezeigt hat. Laut der<br />
entwicklungspsychologischen Fachliteratur ist eine solche Einwilligung bedeutungslos,<br />
weil ein Kind aufgrund des kognitiven, psychischen, physischen und strukturellen<br />
Machtgefälles zum erwachsenen Täter einer solchen Handlung nicht verantwortlich<br />
zustimmen kann. Sexuelle Handlungen mit Jugendlichen sind strafbar, wenn bestimmte<br />
Umstände hinzu kommen: Wenn der Täter eine Zwangslage oder ein Schutz- und<br />
Obhutsverhältnis ausnutzt, wenn das Opfer – etwa aufgrund einer Behinderung –<br />
widerstandsunfähig ist bzw. eine sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung vorliegt oder<br />
wenn sexuelle Handlungen gegen Entgelt vorgenommen werden.<br />
5 „Kind“ ist eine Person unter 14 Jahren.<br />
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