03.10.2013 Aufrufe

Abschlussbericht: Runder Tisch Sexueller Kindesmissbrauch

Abschlussbericht: Runder Tisch Sexueller Kindesmissbrauch

Abschlussbericht: Runder Tisch Sexueller Kindesmissbrauch

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

2. <strong>Sexueller</strong> Missbrauch von Kindern und Jugendlichen –<br />

Worüber reden wir?<br />

<strong>Sexueller</strong> Missbrauch verursacht neben körperlichen vor allem seelische Verletzungen. Es<br />

geht um Missbrauch emotionaler Grundbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen: ihr<br />

Bedürfnis nach Nähe, nach Anerkennung, nach Zärtlichkeit, Zuwendung und<br />

Geborgenheit. Die meisten Taten werden von Menschen begangen, denen Kinder und<br />

Jugendliche ihr Vertrauen geschenkt haben. Der Missbrauch dieses Vertrauens prägt das<br />

Schicksal der Betroffenen, ihre persönliche Geschichte. Wie das Erlebte verarbeitet wird,<br />

ist höchst individuell und hängt nicht nur von der Schwere und Dauer der Übergriffe ab. Es<br />

hängt auch davon ab, was Betroffene im Vorfeld schon erlebt und erlitten haben, ob und<br />

wie das Umfeld sie auffangen und ihnen dabei helfen kann, anderen Menschen wieder zu<br />

vertrauen, sowie davon, ob Schutz und Zugang zu professioneller Hilfe schnellstmöglich<br />

gewährleistet werden können.<br />

2.1 Definitionen<br />

In Theorie und Praxis werden neben dem Begriff „sexueller Missbrauch“ zahlreiche weitere<br />

Bezeichnungen wie „sexuelle Gewalt“, „sexueller Übergriff“, „sexuelle Belästigung“,<br />

„sexuelle Ausbeutung“ oder „sexualisierte Gewalt“ verwendet. Je nach Kontext, Profession<br />

oder Disziplin werden dabei unterschiedliche Akzente in und mit den Begrifflichkeiten<br />

gesetzt.<br />

Im strafrechtlichen Sinn ist sexueller Missbrauch eine „Straftat gegen die sexuelle<br />

Selbstbestimmung“. Sexuelle Handlungen an oder mit Kindern sind immer strafbar – auch<br />

dann, wenn sich das betroffene Kind 5<br />

scheinbar einverstanden gezeigt hat. Laut der<br />

entwicklungspsychologischen Fachliteratur ist eine solche Einwilligung bedeutungslos,<br />

weil ein Kind aufgrund des kognitiven, psychischen, physischen und strukturellen<br />

Machtgefälles zum erwachsenen Täter einer solchen Handlung nicht verantwortlich<br />

zustimmen kann. Sexuelle Handlungen mit Jugendlichen sind strafbar, wenn bestimmte<br />

Umstände hinzu kommen: Wenn der Täter eine Zwangslage oder ein Schutz- und<br />

Obhutsverhältnis ausnutzt, wenn das Opfer – etwa aufgrund einer Behinderung –<br />

widerstandsunfähig ist bzw. eine sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung vorliegt oder<br />

wenn sexuelle Handlungen gegen Entgelt vorgenommen werden.<br />

5 „Kind“ ist eine Person unter 14 Jahren.<br />

9

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!