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Abschlussbericht: Runder Tisch Sexueller Kindesmissbrauch

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4. Handeln in der Gegenwart<br />

Politik und Institutionen müssen alles Denkbare tun, damit Kinder heute ohne sexualisierte<br />

Gewalt aufwachsen können. In vielen Institutionen werden Kinder und Jugendliche<br />

gebildet, erzogen und betreut. Diese Institutionen sind auch Schutzräume für Mädchen<br />

und Jungen. Hier bauen sie förderliche und vertrauensvolle Beziehungen zu Gleichaltrigen<br />

sowie zu Erwachsenen auch außerhalb ihres Elternhauses auf, können Hilfe und<br />

Unterstützung in belastenden und schwierigen Lebenssituationen erhalten, treffen auf<br />

Menschen, die ihren konkreten Hinweisen Glauben schenken und diesen nachgehen, die<br />

auch Warnsignale deuten können und erkennen, was in einer Geste, einem Gespräch<br />

angedeutet wird. Diese Erwachsenen tragen für das Aufwachsen und die Entwicklung von<br />

Kindern und Jugendlichen in besonderer Weise Verantwortung. Umso bestürzender ist es,<br />

wenn Kinder und Jugendliche sexualisierte Gewalt oder Reviktimisierung 20<br />

in diesen<br />

Institutionen erfahren – wenn Menschen das Vertrauen ausnutzen, das Kinder ihnen<br />

schenken, wenn Erwachsene die Macht missbrauchen, die ihnen ihre Position verleiht<br />

oder wenn Mädchen und Jungen übergriffigem Handeln Gleichaltriger ausgesetzt sind.<br />

Überall dort, wo Kinder und Jugendliche leben, lernen und ihre Freizeit verbringen,<br />

betreut, gepflegt, behandelt und rehabilitiert werden, muss eine Kultur etabliert werden, die<br />

sexualisierte Gewalt erschwert und die ihre Aufdeckung fördert. Eine Schlüsselfunktion<br />

kommt hierbei der Einführung von konkreten Verfahren und Standards zum Schutz von<br />

Mädchen und Jungen in Institutionen zu. Daher hat sich der Runde <strong>Tisch</strong> auf<br />

übergreifende Leitlinien und darin formulierte Standards zur Prävention sexualisierter<br />

Gewalt, zur Intervention – auch im Hinblick auf die Einschaltung der<br />

Strafverfolgungsbehörden – sowie zur Aufarbeitung in Institutionen geeinigt.<br />

Der Runde <strong>Tisch</strong> spricht sich dafür aus, dass nur noch solche Institutionen öffentliche<br />

Zuschüsse erhalten, die die verabredeten Leitlinien einführen und umsetzen. Dieser<br />

Gedanke wird für die Kinder- und Jugendhilfe auch im Bundeskinderschutzgesetz<br />

(BKiSchG) 21<br />

aufgegriffen. Die übergeordneten Behörden bzw. zuständigen<br />

Organisationen, die für die Betriebserlaubnis, Gewerbezulassung, Aufsicht, Finanzierung,<br />

20<br />

Mit Viktimisierung (abgeleitet vom Lateinischen „victima“ für Opfer) wird die Erfahrung bezeichnet Opfer zu werden,<br />

zum Beispiel von sexuellem Missbrauch oder Misshandlung. Machen Menschen später erneut Erfahrungen dieser Art,<br />

die sich durch einen zeitlichen Abstand oder einen bzw. mehrere Täter von der ersten Opfererfahrung abgrenzen lassen,<br />

wird der Begriff „Reviktimisierung“ verwendet (vgl.: Kindler, Heinz/Unterstaller, Adelheid (2007): Reviktimisierung sexuell<br />

missbrauchter Kinder. In: IzKK-Nachrichten 1: Sexualisierte Gewalt durch Professionelle in Institutionen, S. 8 ff).<br />

21<br />

Siehe hierzu Anlage 2: „Bundeskinderschutzgesetz“.<br />

20

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