Abschlussbericht: Runder Tisch Sexueller Kindesmissbrauch
Abschlussbericht: Runder Tisch Sexueller Kindesmissbrauch
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unbeabsichtigte Suggestivbefragungen den Beweiswert der Aussage gerade kindlicher<br />
Zeuginnen und Zeugen irreparabel mindern können. Der Runde <strong>Tisch</strong> empfiehlt daher ein<br />
Modell zur zeitlichen Abstimmung des Vorgehens zwischen Institution und<br />
Strafverfolgungsbehörde.<br />
Auch nach Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden bleibt es in der Verantwortung der<br />
Institution, alle zum Schutz des Opfers oder möglicher weiterer Opfer notwendigen<br />
Maßnahmen zu unternehmen. Auch hierfür ist es sinnvoll, unabhängige Expertinnen und<br />
Experten etwa von Fachberatungsstellen hinzuzuziehen, die geschult darin sind, Risiken<br />
zu erkennen und zu beheben.<br />
(c) Aufarbeitung und Nachhaltigkeit<br />
Der Umgang mit sexualisierter Gewalt und die Frage, wie man auf einen Verdacht<br />
angemessen reagiert, können Menschen, die in einer Institution arbeiten und für sie<br />
Verantwortung tragen, an ihre Grenzen bringen. Es ist daher notwendig, dass Träger<br />
Handlungsempfehlungen entwickeln, die sich damit auseinandersetzen, wie mit solchen<br />
Situationen umgegangen und das Geschehene aufgearbeitet wird. Träger müssen für das<br />
Gelingen dieser Prozesse ausreichende Hilfen bereitstellen, indem sie unter anderem<br />
Supervision anbieten und finanzieren.<br />
Im Wege einer sogenannten Organisationsanalyse soll festgestellt werden, wie es zu dem<br />
Vorfall kommen konnte und welche Strukturen und Mängel ihn begünstigt haben. Für<br />
diese Analyse wird das Hinzuziehen einer fachlich unabhängigen Unterstützung<br />
empfohlen. Personen, die fälschlicherweise einem Verdacht ausgesetzt waren, die<br />
Kränkungen und eine Schädigung ihres Rufes erfahren haben, müssen konsequent<br />
rehabilitiert werden. Aufbauend auf die Ergebnisse dieser Analyse können Strukturen so<br />
verändert werden, dass Kinder und Jugendliche künftig besser geschützt sind.<br />
Schlussbemerkung zum Kapitel 4.1 „Leitlinien für Institutionen“<br />
Die Einführung dieser Leitlinien und der darin formulierten Standards kann nur ein erster<br />
Schritt zum umfassenden Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt<br />
sein. Die Leitlinien sollen als Impulse für Innovationen verstanden und in der Praxis<br />
fortgeschrieben werden. Erfahrungen, die in der Praxis gemacht werden, sollten<br />
beobachtet und ausgewertet werden und der Weiterentwicklung von Standards dienen.<br />
Institutionen, die sich dieser anspruchsvollen Aufgabe bereits gestellt haben, berichten,<br />
dass sie dies als Aufwertung des Lebens-, Tätigkeits- und Arbeitsumfeldes<br />
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