Abschlussbericht: Runder Tisch Sexueller Kindesmissbrauch
Abschlussbericht: Runder Tisch Sexueller Kindesmissbrauch
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Alltag in Beratungsstellen kennen – gegen eine derartige Verpflichtung ausgesprochen. Es<br />
soll weiterhin möglich sein, dass Betroffene insbesondere in Beratungsstellen vertraulich<br />
Hilfe erhalten.<br />
Der Runde <strong>Tisch</strong> erarbeitete stattdessen mit den „Leitlinien zur Einschaltung der<br />
Strafverfolgungsbehörden“ ein Modell für Regelungen, die im Wege der<br />
Selbstverpflichtung von Institutionen und Vereinigungen umgesetzt werden können. 27<br />
Diese Selbstverpflichtung bedeutet im Kern, dass Informationen über Fälle möglichen<br />
sexuellen Missbrauchs in der Institution schnellstmöglich an die Strafverfolgungsbehörden<br />
– also an die Staatsanwaltschaft oder die Polizei – weitergeleitet werden. Die Leitlinien<br />
können von den Institutionen und Vereinigungen den konkreten Gegebenheiten angepasst<br />
werden. Dabei ist die Grundstruktur der Leitlinien zu bewahren.<br />
Ziel der Leitlinien ist zu verhindern, dass Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern oder<br />
Jugendlichen aus Eigeninteresse der Institution vertuscht oder aus Nachlässigkeit nicht<br />
weiter verfolgt werden. Die öffentliche Selbstverpflichtung einer Institution zur Umsetzung<br />
der Leitlinien gibt den Eltern, die sich für diese Institution entscheiden wollen, einen<br />
wichtigen Hinweis, wie ernsthaft sich die Institution mit der Problematik des sexuellen<br />
Missbrauchs auseinandersetzt. Die Strafverfolgungsbehörden möglichst früh und effektiv<br />
einzubeziehen, dient nicht nur der Bestrafung des Täters. Hierdurch soll auch verhindert<br />
werden, dass der Täter weitere Übergriffe begehen kann. Für das Opfer kann es<br />
außerdem von Vorteil sein, dass durch das Strafverfahren Beweise gesichert werden, die<br />
für spätere Schadensersatzklagen ausschlaggebend sein können.<br />
Die Leitlinien leisten damit auch einen wichtigen Beitrag zur Prävention. Der Erste<br />
Forschungsbericht zur Repräsentativbefragung <strong>Sexueller</strong> Missbrauch 2011 des<br />
Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen 28<br />
kommt zu dem Ergebnis, dass im<br />
Vergleich zu den Zahlen aus 1992 ein deutlicher Rückgang der Fälle sexuellen<br />
Missbrauchs zu verzeichnen ist. Dieser wird in erster Linie auf die erhöhte<br />
Anzeigebereitschaft zurückgeführt.<br />
Das zentrale Prinzip der Leitlinien ist: Die Strafverfolgungsbehörden sind grundsätzlich<br />
einzuschalten, wenn es tatsächliche Anhaltspunkte dafür gibt, dass in einer Institution ein<br />
sexueller Missbrauch stattgefunden hat.<br />
27<br />
Siehe hierzu Anlage 4: „Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden“.<br />
28<br />
Siehe zu dieser Studie im Einzelnen die Ausführungen unter Kapitel 2. 3 „Einblicke in das Dunkelfeld“.<br />
26