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Abschlussbericht: Runder Tisch Sexueller Kindesmissbrauch

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− Was muss getan werden, damit Betroffene die von ihnen benötigten Hilfen erhalten –<br />

rasch, unkompliziert und ohne immer wieder ihre Gewalterfahrungen schildern zu<br />

müssen?<br />

Als besonders wertvoll haben sich dabei die Anregungen der Betroffenen erwiesen. Sie<br />

wissen, ob sich bewährt hat, was mit guter Absicht in Gesetzestexte gefasst wurde. Und<br />

sie haben konkrete Vorschläge dazu, welche Probleme noch behoben werden müssen.<br />

Nach eingehender Analyse fordert der Runde <strong>Tisch</strong> den Bund, die Länder und Kommunen<br />

sowie die Institutionen, in deren Verantwortungsbereich Missbrauch stattgefunden hat,<br />

dazu auf, gemeinsam ein Hilfesystem zur Unterstützung der Betroffenen einzurichten. 16<br />

Sonstige Institutionen und Vereinigungen, die im Rahmen ihrer gesamtgesellschaftlichen<br />

Verantwortung angesprochen sind, werden aufgefordert, sich in geeigneter Weise (zum<br />

Beispiel durch pauschalierte Zuwendungen) am Hilfesystem zu beteiligen. Soweit es sich<br />

um Dachverbände handelt, geht der Runde <strong>Tisch</strong> davon aus, dass diese bei der<br />

Umsetzung des Hilfesystems gegenüber den Mitgliedsinstitutionen, in deren<br />

Verantwortungsbereich der Missbrauch stattgefunden hat, unterstützend tätig werden.<br />

Der Runde <strong>Tisch</strong> hat sich mit deutlicher Mehrheit 17<br />

dafür ausgesprochen, den Kreis der<br />

berechtigten Antragstellerinnen und berechtigten Antragsteller möglichst weit zu fassen<br />

und auch die Fälle aus dem familiären Bereich einzubeziehen. Es wäre nicht<br />

nachvollziehbar, wenn manche Opfergruppen keinen Zugang zu Leistungen aus dem<br />

16<br />

Siehe hierzu Anlage 1: „Immaterielle und materielle Hilfen für Betroffene“- Empfehlungen des Runden <strong>Tisch</strong>es; Kapitel<br />

III „Hilfesystem für Betroffene sexuellen Missbrauchs“.<br />

17<br />

Die am Runden <strong>Tisch</strong> beteiligten Vertreterinnen und Vertreter der Kultusministerkonferenz und der<br />

Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände erklären, dass sie die Einführung eines ergänzenden<br />

Hilfesystems für die Opfer sexuellen Missbrauchs im familiären Bereich unter den Vorbehalt stellen, dass die<br />

Bundesregierung mit den Ländern Einvernehmen über die Ausgestaltung der ergänzenden Hilfen und die Finanzierung<br />

herbeiführt.<br />

Die am Runden <strong>Tisch</strong> beteiligten Vertreterinnen und Vertreter der Jugend- und Familienministerkonferenz sprechen<br />

sich dafür aus, dass alle Opfer sexuellen Missbrauchs einen unbürokratischen Zugang zu den bestehenden<br />

Hilfesystemen (besonders GKV und OEG) erhalten, die, soweit notwendig, entsprechend weiterentwickelt werden<br />

müssen. Die rechtlichen Möglichkeiten der Verursacherhaftung sind zu verbessern. Gerade die Opfer sexueller Gewalt<br />

im familiären Bereich, deren Rückgriffmöglichkeiten stark erschwert sind, brauchen klare Rechtsansprüche auf<br />

bedarfsgerechte Hilfen im Regelsystem und kein neues ergänzendes Hilfesystem. Die deutlich überwiegende Mehrheit<br />

der Länder spricht sich vor diesem Hintergrund gegen ein neues ergänzendes Hilfesystem für Opfer familiärer sexueller<br />

Gewalt aus.<br />

Die Länder MV, NW und BW vertreten folgende Position: Soweit geboten, sollen auch die Opfer sexuellen Missbrauchs /<br />

sexueller Gewalt im familiären Bereich, wie in den Empfehlungen für „Immaterielle und Materielle Hilfen“ des Runden<br />

<strong>Tisch</strong>es vorgeschlagen, im Einzelfall Zugang zum ergänzenden Hilfesystem erhalten. Die dafür entstehenden Kosten<br />

sind vom Bund zu tragen.<br />

16

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