Abschlussbericht: Runder Tisch Sexueller Kindesmissbrauch
Abschlussbericht: Runder Tisch Sexueller Kindesmissbrauch
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3. Die Verantwortung für die Vergangenheit<br />
Die Fälle sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen, die Anlass zur Einrichtung<br />
des Runden <strong>Tisch</strong>es gegeben haben oder in der Folge bekannt geworden sind, ereigneten<br />
sich überwiegend vor vielen Jahren, teils vor Jahrzehnten. Ihre Folgen für die Betroffenen<br />
dauern aber häufig bis heute an. Der Runde <strong>Tisch</strong> bedauert das begangene Unrecht und<br />
das Leid der Betroffenen zutiefst. Die Verantwortung für das begangene Unrecht liegt vor<br />
allem bei den Tätern und den Institutionen, die Taten in ihrem Verantwortungsbereich<br />
zugelassen oder verschleiert haben. Der Runde <strong>Tisch</strong> ist jedoch der Auffassung, dass die<br />
Gesellschaft, die weggeschaut hat und in der es möglich oder sogar üblich war,<br />
Missbrauchsfälle zu vertuschen, eine Mitverantwortung trägt.<br />
3.1 Hilfen für Betroffene<br />
Ein besonders schwieriger Aufgabenbereich, dem sich der Runde <strong>Tisch</strong> gewidmet hat, war<br />
die Frage der Hilfen für Betroffene, die in der Vergangenheit sexualisierte Gewalt erlitten<br />
haben und noch heute unter deren Folgewirkungen leiden. Ihnen können die geplanten<br />
Verbesserungen der gesetzlichen Leistungssysteme, die durch den Runden <strong>Tisch</strong><br />
angestoßen wurden 15<br />
, oft nicht oder jedenfalls nicht schnell genug helfen. Ihre<br />
zivilrechtlichen Ansprüche sind in aller Regel bereits verjährt, auch weil das allgemeine<br />
gesellschaftliche Klima einen offenen Umgang mit dem Verdacht des sexuellen<br />
Missbrauchs nicht zuließ. Hinzu kommt, dass viele der vor 1976 Geschädigten nicht von<br />
den Regelungen des Opferentschädigungsgesetz (OEG) erfasst werden. Vor diesem<br />
Hintergrund hat der Runde <strong>Tisch</strong> sich mit der Frage auseinander gesetzt, ob die<br />
Härteregelung in §10a OEG zugunsten einer weitergehenden Rückwirkung zur Erfassung<br />
von Altfällen geöffnet werden könnte. Aus verfassungsrechtlichen Gründen ließe sich eine<br />
solche Öffnung jedoch nicht auf Betroffene von sexuellem Missbrauch beschränken. Die<br />
finanziellen Auswirkungen einer generellen Öffnung des §10a OEG wären nicht absehbar<br />
und haushaltsrechtlich nicht zu bewältigen. Der Runde <strong>Tisch</strong> hat sich daher nach<br />
intensiver Debatte gegen eine solche Änderung des OEG ausgesprochen.<br />
Es ist jedoch ein wichtiges Anliegen der Politik, das geschehene Unrecht und das<br />
hierdurch verursachte Leid auch außerhalb der bestehenden Hilfesysteme anzuerkennen<br />
und praktische Hilfe zu leisten. Der Runde <strong>Tisch</strong> untersuchte in diesem Zusammenhang<br />
drei Leitfragen:<br />
− Reichen die bestehenden Hilfsangebote aus?<br />
− Welche weiteren Hilfen sind nötig?<br />
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Siehe hierzu Anlage 1: „Immaterielle und materielle Hilfen für Betroffene“- Empfehlungen des Runden <strong>Tisch</strong>es;<br />
Kapitel II „Verbesserung bestehender gesetzlicher Hilfeleistungen“.<br />
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