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Abschlussbericht: Runder Tisch Sexueller Kindesmissbrauch

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entscheiden, in das unter anderem Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und<br />

Psychotherapeuten, zum Richteramt Qualifizierte, Vertreterinnen und Vertreter der<br />

Betroffenen und der jeweiligen Institution sowie des Bundes und der Länder berufen<br />

werden sollen. Der Runde <strong>Tisch</strong> schlägt Eckpunkte für die Geschäftsordnung des<br />

Gremiums vor, die ein unbürokratisches und schnelles Verfahren zum Ziel haben.<br />

Bei den Leistungen des empfohlenen Hilfesystems handelt es sich um Sachleistungen. Es<br />

sollen keine Barbeträge ausgezahlt werden. Die Institutionen verpflichten sich zur<br />

Anerkennung der Entscheidungen der Clearingstelle und zur Kostenübernahme. Soweit es<br />

sich um Betroffene aus Institutionen, für die die Bundesländer und kommunalen<br />

Körperschaften Verantwortung trugen, sowie um Betroffene aus dem familiären Bereich<br />

handelt, tritt die öffentliche Hand für die Hilfeleistungen ein. Über die Ausgestaltung dieses<br />

Hilfesystems und deren Finanzierung wird die Bundesregierung mit den Ländern<br />

Einvernehmen herbeiführen.<br />

Das Hilfesystem entlastet die Täter und die Institutionen, in deren Verantwortungsbereich<br />

die Übergriffe geschahen, nicht von ihrer Pflicht, sich mit weitergehenden Forderungen der<br />

Betroffenen nach Genugtuung und Wiedergutmachung auseinanderzusetzen. Zu Recht<br />

erwarten die Betroffenen, dass die Institutionen, die ihre Verantwortung in der<br />

Vergangenheit nicht wahrgenommen haben, wenigstens heute Verantwortung für die<br />

Taten übernehmen. Dazu gehören nach Ansicht des Runden <strong>Tisch</strong>es auch sogenannte<br />

„Schmerzensgeldzahlungen“. Der Runde <strong>Tisch</strong> betont, dass diese Maßnahmen allein den<br />

Institutionen obliegen.<br />

Der Runde <strong>Tisch</strong> schlägt jedoch Verfahrensregeln für einen gerechten und transparenten<br />

Umgang mit den Antragstellerinnen und Antragstellern vor. Hiermit befasst sich der<br />

folgende Abschnitt.<br />

3.2 Verfahrensstandards für Zahlungen der Institutionen<br />

Der Runde <strong>Tisch</strong> hat Empfehlungen formuliert, wie die Institutionen ihre Verfahren zur<br />

Anerkennung der Opfer und zur Zahlung von „Schmerzensgeld“ gestalten sollten 19<br />

. Diese<br />

Standards sollen sicherstellen, dass alle Betroffenen sich fair und gleich behandelt fühlen.<br />

Sie sehen zum Beispiel vor, dass die Entscheidungen transparent sein müssen. Wer in<br />

den Entscheidungsgremien sitzt und nach welchen Kriterien ein Antrag als berechtigt<br />

19 Siehe hierzu Anlage 1: „Immaterielle und materielle Hilfen für Betroffene“- Empfehlungen des Runden <strong>Tisch</strong>es;<br />

Kapitel IV „Genugtuungsleistungen von Institutionen“.<br />

18

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