Abschlussbericht: Runder Tisch Sexueller Kindesmissbrauch
Abschlussbericht: Runder Tisch Sexueller Kindesmissbrauch
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„<strong>Sexueller</strong> <strong>Kindesmissbrauch</strong>“. Es richtet sich nicht nur an Lehrkräfte, sondern an alle<br />
Pädagoginnen und Pädagogen, Psychologinnen und Psychologen sowie an medizinische<br />
Fachkräfte. Im Online-Selbststudium können sie sich Hintergrundwissen aneignen und<br />
Fallbeispiele studieren. Alternativ kann das Selbststudium mit Präsenzkursen (Blended-<br />
Learning) kombiniert werden. E-Learning kann und soll vertiefende Fortbildungen nicht<br />
ersetzen, ermöglicht aber einen Einstieg in die Thematik, stärkt die Fachkräfte und schafft<br />
Handlungskompetenz.<br />
Außerdem muss das Thema bereits in der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern<br />
stärker verankert werden: Der Runde <strong>Tisch</strong> empfiehlt, Basiswissen zum Thema bei<br />
gestuften Ausbildungen schon im Bachelorstudium zu vermitteln. Da die Länder für die<br />
Aus- und Fortbildung von Lehrkräften zuständig sind, war die Kultusministerkonferenz von<br />
Anfang an am Runden <strong>Tisch</strong> und seinen Gremien vertreten und hat die Prozesse<br />
mitgestaltet. Mit der Herausgabe der „Handlungsempfehlungen zur Vorbeugung und<br />
Aufarbeitung von sexuellen Missbrauchsfällen und Gewalthandlungen in Schulen und<br />
schulnahen Einrichtungen“ hat sie schon früh gezeigt, dass das Thema auf ihrer<br />
Tagesordnung steht.<br />
Der Runde <strong>Tisch</strong> empfiehlt, angehende Pädagoginnen und Pädagogen schon im Studium<br />
auf einen professionellen Umgang mit Nähe und Distanz vorzubereiten. Wissen über<br />
Sexualität und Gewalt sollte ebenfalls Bestandteil ihrer Ausbildung sein. Neben einem<br />
entsprechenden Grundwissen sind es insbesondere Handlungskompetenzen, die<br />
Prävention und Intervention in der pädagogischen Praxis erfolgreich machen. So sollen<br />
Lehrerinnen und Lehrer beispielsweise wissen, welche Formen, Folgen und Indikatoren<br />
übergriffiges Verhalten haben kann. Sie sollen aber auch dazu in der Lage sein, darüber<br />
mit ihren Schülerinnen und Schülern ins Gespräch zu kommen. Und natürlich müssen sie<br />
wissen, was im Ernstfall zu tun ist. 46<br />
Es geht bei diesen Empfehlungen nicht darum, jede angehende Pädagogin und jeden<br />
angehenden Pädagogen zur Kinderschutzexpertin oder zum Kinderschutzexperten<br />
auszubilden. Aber sie sollen wissen, dass sie ein Kind, das sich ihnen anvertraut, nicht<br />
durch Suggestivfragen beeinflussen oder dadurch retraumatisieren dürfen, dass sie es<br />
zum Beispiel zwingen, seine Schilderung vor der Schulleiterin oder dem Schulleiter zu<br />
wiederholen. Sie sollen von sich aus aufmerksam werden, wenn sich ein Kind in seinem<br />
Verhalten verändert, und vor allem müssen sie wissen, wie und wo sie dem Kind rasch<br />
46 Siehe hierzu Anlage 9: „Empfehlungen für die Aus- und Fortbildung von Schulpersonal“.<br />
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