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Abschlussbericht: Runder Tisch Sexueller Kindesmissbrauch

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„<strong>Sexueller</strong> <strong>Kindesmissbrauch</strong>“. Es richtet sich nicht nur an Lehrkräfte, sondern an alle<br />

Pädagoginnen und Pädagogen, Psychologinnen und Psychologen sowie an medizinische<br />

Fachkräfte. Im Online-Selbststudium können sie sich Hintergrundwissen aneignen und<br />

Fallbeispiele studieren. Alternativ kann das Selbststudium mit Präsenzkursen (Blended-<br />

Learning) kombiniert werden. E-Learning kann und soll vertiefende Fortbildungen nicht<br />

ersetzen, ermöglicht aber einen Einstieg in die Thematik, stärkt die Fachkräfte und schafft<br />

Handlungskompetenz.<br />

Außerdem muss das Thema bereits in der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern<br />

stärker verankert werden: Der Runde <strong>Tisch</strong> empfiehlt, Basiswissen zum Thema bei<br />

gestuften Ausbildungen schon im Bachelorstudium zu vermitteln. Da die Länder für die<br />

Aus- und Fortbildung von Lehrkräften zuständig sind, war die Kultusministerkonferenz von<br />

Anfang an am Runden <strong>Tisch</strong> und seinen Gremien vertreten und hat die Prozesse<br />

mitgestaltet. Mit der Herausgabe der „Handlungsempfehlungen zur Vorbeugung und<br />

Aufarbeitung von sexuellen Missbrauchsfällen und Gewalthandlungen in Schulen und<br />

schulnahen Einrichtungen“ hat sie schon früh gezeigt, dass das Thema auf ihrer<br />

Tagesordnung steht.<br />

Der Runde <strong>Tisch</strong> empfiehlt, angehende Pädagoginnen und Pädagogen schon im Studium<br />

auf einen professionellen Umgang mit Nähe und Distanz vorzubereiten. Wissen über<br />

Sexualität und Gewalt sollte ebenfalls Bestandteil ihrer Ausbildung sein. Neben einem<br />

entsprechenden Grundwissen sind es insbesondere Handlungskompetenzen, die<br />

Prävention und Intervention in der pädagogischen Praxis erfolgreich machen. So sollen<br />

Lehrerinnen und Lehrer beispielsweise wissen, welche Formen, Folgen und Indikatoren<br />

übergriffiges Verhalten haben kann. Sie sollen aber auch dazu in der Lage sein, darüber<br />

mit ihren Schülerinnen und Schülern ins Gespräch zu kommen. Und natürlich müssen sie<br />

wissen, was im Ernstfall zu tun ist. 46<br />

Es geht bei diesen Empfehlungen nicht darum, jede angehende Pädagogin und jeden<br />

angehenden Pädagogen zur Kinderschutzexpertin oder zum Kinderschutzexperten<br />

auszubilden. Aber sie sollen wissen, dass sie ein Kind, das sich ihnen anvertraut, nicht<br />

durch Suggestivfragen beeinflussen oder dadurch retraumatisieren dürfen, dass sie es<br />

zum Beispiel zwingen, seine Schilderung vor der Schulleiterin oder dem Schulleiter zu<br />

wiederholen. Sie sollen von sich aus aufmerksam werden, wenn sich ein Kind in seinem<br />

Verhalten verändert, und vor allem müssen sie wissen, wie und wo sie dem Kind rasch<br />

46 Siehe hierzu Anlage 9: „Empfehlungen für die Aus- und Fortbildung von Schulpersonal“.<br />

45

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