03.10.2013 Aufrufe

Abschlussbericht: Runder Tisch Sexueller Kindesmissbrauch

Abschlussbericht: Runder Tisch Sexueller Kindesmissbrauch

Abschlussbericht: Runder Tisch Sexueller Kindesmissbrauch

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

erforderlichenfalls besondere Rücksicht auf Menschen mit Behinderungen nehmen<br />

müssen. Dazu gehören gegebenenfalls auch Maßnahmen, die die Verständigung mit<br />

ihnen erleichtern.<br />

Der Runde <strong>Tisch</strong> hatte diese Verbesserungen bereits in seinem Zwischenbericht vom<br />

Dezember 2010 empfohlen. 35 Daraufhin hat das Bundesjustizministerium den bereits<br />

genannten Gesetzentwurf des StORMG vorbereitet, 36 der jetzt als Regierungsentwurf im<br />

Bundestag beraten wird. Außerdem hat es Vorschläge für Änderungen der Richtlinien über<br />

das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) unterbreitet. 37<br />

Einige sind bereits<br />

von dem zuständigen RiStBV-Ausschuss der Justizministerkonferenz verabschiedet<br />

worden, andere befinden sich noch in der Abstimmung mit den Ländern.<br />

In einem Punkt konnte sich der Runde <strong>Tisch</strong> nicht über eine Gesetzesänderung einig<br />

werden, und zwar hinsichtlich der Forderung, einen Rechtsanspruch auf psychosoziale<br />

Prozessbegleitung einzuführen. Die psychosoziale Prozessbegleitung 38<br />

wird seit dem<br />

2. Opferrechtsreformgesetz aus dem Jahr 2009 ausdrücklich in der Strafprozessordnung<br />

genannt. Der Runde <strong>Tisch</strong> hält es überwiegend für wünschenswert, dass sich zunächst in<br />

der Praxis einheitliche Mindeststandards entwickeln, die auf diese besondere Form der<br />

Prozessbegleitung zugeschnitten sind und die vielfältige andere Formen der<br />

Prozessbegleitung (insbesondere durch ehrenamtlich Tätige) unberührt lassen. Zur<br />

psychosozialen Prozessbegleitung sind in den Ländern bereits Modellprojekte angestoßen<br />

worden. Die Erfahrungen aus diesen Projekten sollten bei der Frage der Festlegung von<br />

Mindeststandards Berücksichtigung finden.<br />

4.3 Beratungsnetzwerk<br />

Derzeit können Betroffene sexualisierter Gewalt die Angebote zur Erstabklärung,<br />

Diagnostik und Intervention in Krankenhäusern und die Angebote von spezialisierten<br />

Beratungsstellen, Kinderschutzzentren, Opferhilfen sowie Erziehungs-, Familien-, Eheund<br />

Lebensberatungsstellen nutzen. Doch oft finden Kinder und Jugendliche sowie<br />

35<br />

Siehe hierzu Zwischenbericht Kapitel 4.2.2 „Opferschutz im Ermittlungs- und Strafverfahren“.<br />

36<br />

Siehe hierzu Anlage 5: „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs<br />

(StORMG)“.<br />

37<br />

Siehe hierzu Anlage 6: „Vorschläge für Änderungen der Richtlinien über das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren<br />

(RiStBV)”.<br />

38<br />

Die psychosoziale Prozessbegleitung dient der Unterstützung von Opferzeuginnen und -zeugen. Sie umfasst die<br />

Vorbereitung auf das Verfahren und die mit ihm verbundenen emotionalen Belastungen sowie die Begleitung zu<br />

Vernehmungen im Ermittlungs- und Hauptverfahren (Polizei und Gericht). Sie umfasst zusätzlich eine Betreuung nach<br />

dem Verfahren, um dieses verarbeiten zu können.<br />

35

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!