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Abschlussbericht: Runder Tisch Sexueller Kindesmissbrauch

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Mit der Vorlage von Führungszeugnissen sollen einschlägig vorbestrafte Personen (zum<br />

Beispiel wegen der Verbreitung von Missbrauchsabbildungen) von Tätigkeiten mit Kindern<br />

und Jugendlichen ausgeschlossen werden. Für den Schulbereich und den Sportbereich<br />

enthalten die Handlungsempfehlungen der Kultusministerkonferenz sowie das<br />

Positionspapier des Deutschen Olympischen Sportbundes Empfehlungen zur Vorlage von<br />

Führungszeugnissen. 24<br />

Die Empfehlungen und Pflichten in Bezug auf das erweiterte Führungszeugnis sollen<br />

Ehrenamtliche bei ihrem gesellschaftlichen Engagement stärken. Sie sind nicht als<br />

Ausdruck eines Generalverdachts gegenüber Ehrenamtlichen zu verstehen.<br />

Organisationen aus den Bereichen des Sportes, der Kinder- und Jugendhilfe sowie der<br />

Schule, die sich bereits von ihren Ehrenamtlichen ein erweitertes Führungszeugnis<br />

vorlegen lassen, berichten von positiven Erfahrungen. 25<br />

Eine Vorlagepflicht allein kann<br />

jedoch allein kein ausreichender Schutz sein. Eine Regelung zu Führungszeugnissen<br />

muss daher unbedingt in eine Gesamtstrategie zur Prävention eingebettet sein.<br />

(b) Intervention<br />

Intervention heißt, zielgerichtet einzugreifen, wenn eine konkrete Problemsituation vorliegt,<br />

etwa wenn in einer Institution ein Verdacht auf sexuellen Missbrauch bekannt wird.<br />

Richten sich Vorwürfe gegen eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter der eigenen<br />

Institution, fühlen sich in der Regel alle Beteiligten unsicher und emotional stark belastet.<br />

Institutionen sollen einen Handlungsplan entwickeln, der genau beschreibt, welche<br />

Maßnahmen zu treffen sind und was jeder Einzelne zu tun hat. Darin verpflichten sie sich,<br />

jeder Vermutung nachzugehen, entsprechende Schutzmaßnahmen einzuleiten und die<br />

damit verbundenen Prozesse zu dokumentieren. Dabei sollen stets der Schutz, das Wohl<br />

sowie die Rechte der Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt stehen.<br />

Ein gestufter Handlungsplan gibt Sicherheit, was bei einem Verdacht zu tun ist, wer<br />

informiert wird, wie mit (potenziell) betroffenen Kindern und Jugendlichen und<br />

24<br />

„Handlungsempfehlungen der Kultusministerkonferenz zur Vorbeugung und Aufarbeitung von sexuellen<br />

Missbrauchsfällen und Gewalthandlungen in Schulen und schulnahen Einrichtungen“, verfügbar unter:<br />

http://www.kmk.org/fileadmin/pdf/PresseUndAktuelles/2010/Handreichung-zu-sexuellen-Missbrauchsfaellen-<br />

Gewalthandlungen.pdf; Positionspapier „Prävention und Bekämpfung von sexualisierter Gewalt und Missbrauch an<br />

Kindern und Jugendlichen im Sport", verfügbar unter: http://dsj.de/downloads/Positionspapier_DOSB-<br />

Praesidium_2010_php.pdf, weitere Informationen unter: www.dosb.de/gegen-sexualisierte-gewalt.<br />

25<br />

Der „Bericht zu Erfahrungen mit der Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses von Ehrenamtlichen in kind- und<br />

jugendnahen Tätigkeitsbereichen“ (Institut für Sozialwissenschaftliche Analysen und Beratung - ISAB) ist verfügbar unter<br />

http://www.rundertisch-kindesmissbrauch.de/downloads.htm.<br />

24

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