Abschlussbericht: Runder Tisch Sexueller Kindesmissbrauch
Abschlussbericht: Runder Tisch Sexueller Kindesmissbrauch
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Mit der Vorlage von Führungszeugnissen sollen einschlägig vorbestrafte Personen (zum<br />
Beispiel wegen der Verbreitung von Missbrauchsabbildungen) von Tätigkeiten mit Kindern<br />
und Jugendlichen ausgeschlossen werden. Für den Schulbereich und den Sportbereich<br />
enthalten die Handlungsempfehlungen der Kultusministerkonferenz sowie das<br />
Positionspapier des Deutschen Olympischen Sportbundes Empfehlungen zur Vorlage von<br />
Führungszeugnissen. 24<br />
Die Empfehlungen und Pflichten in Bezug auf das erweiterte Führungszeugnis sollen<br />
Ehrenamtliche bei ihrem gesellschaftlichen Engagement stärken. Sie sind nicht als<br />
Ausdruck eines Generalverdachts gegenüber Ehrenamtlichen zu verstehen.<br />
Organisationen aus den Bereichen des Sportes, der Kinder- und Jugendhilfe sowie der<br />
Schule, die sich bereits von ihren Ehrenamtlichen ein erweitertes Führungszeugnis<br />
vorlegen lassen, berichten von positiven Erfahrungen. 25<br />
Eine Vorlagepflicht allein kann<br />
jedoch allein kein ausreichender Schutz sein. Eine Regelung zu Führungszeugnissen<br />
muss daher unbedingt in eine Gesamtstrategie zur Prävention eingebettet sein.<br />
(b) Intervention<br />
Intervention heißt, zielgerichtet einzugreifen, wenn eine konkrete Problemsituation vorliegt,<br />
etwa wenn in einer Institution ein Verdacht auf sexuellen Missbrauch bekannt wird.<br />
Richten sich Vorwürfe gegen eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter der eigenen<br />
Institution, fühlen sich in der Regel alle Beteiligten unsicher und emotional stark belastet.<br />
Institutionen sollen einen Handlungsplan entwickeln, der genau beschreibt, welche<br />
Maßnahmen zu treffen sind und was jeder Einzelne zu tun hat. Darin verpflichten sie sich,<br />
jeder Vermutung nachzugehen, entsprechende Schutzmaßnahmen einzuleiten und die<br />
damit verbundenen Prozesse zu dokumentieren. Dabei sollen stets der Schutz, das Wohl<br />
sowie die Rechte der Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt stehen.<br />
Ein gestufter Handlungsplan gibt Sicherheit, was bei einem Verdacht zu tun ist, wer<br />
informiert wird, wie mit (potenziell) betroffenen Kindern und Jugendlichen und<br />
24<br />
„Handlungsempfehlungen der Kultusministerkonferenz zur Vorbeugung und Aufarbeitung von sexuellen<br />
Missbrauchsfällen und Gewalthandlungen in Schulen und schulnahen Einrichtungen“, verfügbar unter:<br />
http://www.kmk.org/fileadmin/pdf/PresseUndAktuelles/2010/Handreichung-zu-sexuellen-Missbrauchsfaellen-<br />
Gewalthandlungen.pdf; Positionspapier „Prävention und Bekämpfung von sexualisierter Gewalt und Missbrauch an<br />
Kindern und Jugendlichen im Sport", verfügbar unter: http://dsj.de/downloads/Positionspapier_DOSB-<br />
Praesidium_2010_php.pdf, weitere Informationen unter: www.dosb.de/gegen-sexualisierte-gewalt.<br />
25<br />
Der „Bericht zu Erfahrungen mit der Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses von Ehrenamtlichen in kind- und<br />
jugendnahen Tätigkeitsbereichen“ (Institut für Sozialwissenschaftliche Analysen und Beratung - ISAB) ist verfügbar unter<br />
http://www.rundertisch-kindesmissbrauch.de/downloads.htm.<br />
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