Abschlussbericht: Runder Tisch Sexueller Kindesmissbrauch
Abschlussbericht: Runder Tisch Sexueller Kindesmissbrauch
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7. Resümee und Ausblick<br />
Das Ende der Arbeit des Runden <strong>Tisch</strong>es ist kein Schlusspunkt – es ist ein Anfang. Die<br />
Empfehlungen und Leitlinien müssen in der Praxis angenommen, umgesetzt und<br />
weiterentwickelt werden, um ihnen Leben und Gewicht zu geben. Dabei müssen<br />
Betroffene und Betroffeneninitiativen einbezogen werden. Die auf den Weg gebrachten<br />
Gesetzentwürfe müssen von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden, die neuen<br />
Regelungen sich bewähren. Die Forschungsfragen müssen beantwortet und die<br />
Ergebnisse mit der Praxis rückgekoppelt werden. Und nicht zuletzt muss das<br />
vorgeschlagene Hilfesystem finanziell abgesichert und eingerichtet werden. Die<br />
Herausforderung, die all dies bedeutet, ist groß.<br />
Und doch ist bereits jetzt mehr erreicht worden, als viele bei der Einberufung des Runden<br />
<strong>Tisch</strong>es zu hoffen wagten:<br />
Menschen, die in der Vergangenheit sexuellen Missbrauch erleben mussten, sollen eine<br />
möglichst umfassende Unterstützung erhalten. Die Grundlagen für ein Hilfesystem sind<br />
geschaffen. Es soll rasch und unbürokratisch einspringen, wenn Leistungen nicht von den<br />
bestehenden Systemen übernommen werden. Die Effizienz der sozialen<br />
Leistungssysteme soll nachhaltig verbessert werden.<br />
Institutionen, ihre Träger und Leitungen werden nicht allein gelassen mit der Aufgabe,<br />
Kinder vor sexualisierter Gewalt zu bewahren und bei einem Tatverdacht einzugreifen.<br />
Dafür stehen ihnen nun Leitlinien zur Verfügung.<br />
Anfang 2012 sollen das Gesetz zur Stärkung der Rechte der Opfer sexuellen Missbrauchs<br />
und das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft treten. Schadensersatzansprüche wegen<br />
sexuellen Missbrauchs verjähren in Zukunft erst nach 30 Jahren, frühestens mit dem 51.<br />
Lebensjahr des Opfers. Die Stellung der Opfer im Strafprozess wird weiter gestärkt. Die<br />
Erteilung einer Betriebserlaubnis und die Bewilligung von Fördergeldern an Institutionen<br />
sollen davon abhängig gemacht werden, dass die Antragstellerinnen und Antragsteller die<br />
vom Runden <strong>Tisch</strong> erarbeiteten Leitlinien umsetzen und von Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeitern ein erweitertes Führungszeugnis einfordern, soweit ein engerer Kontakt mit<br />
den Kindern dies ratsam erscheinen lässt.<br />
Täterbezogene Präventionsmaßnahmen sollen systematisch ausgebaut werden, um<br />
sexuelle Übergriffe überhaupt (primäre Prävention) oder Rückfälle (sekundäre und tertiäre<br />
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