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Abschlussbericht: Runder Tisch Sexueller Kindesmissbrauch

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7. Resümee und Ausblick<br />

Das Ende der Arbeit des Runden <strong>Tisch</strong>es ist kein Schlusspunkt – es ist ein Anfang. Die<br />

Empfehlungen und Leitlinien müssen in der Praxis angenommen, umgesetzt und<br />

weiterentwickelt werden, um ihnen Leben und Gewicht zu geben. Dabei müssen<br />

Betroffene und Betroffeneninitiativen einbezogen werden. Die auf den Weg gebrachten<br />

Gesetzentwürfe müssen von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden, die neuen<br />

Regelungen sich bewähren. Die Forschungsfragen müssen beantwortet und die<br />

Ergebnisse mit der Praxis rückgekoppelt werden. Und nicht zuletzt muss das<br />

vorgeschlagene Hilfesystem finanziell abgesichert und eingerichtet werden. Die<br />

Herausforderung, die all dies bedeutet, ist groß.<br />

Und doch ist bereits jetzt mehr erreicht worden, als viele bei der Einberufung des Runden<br />

<strong>Tisch</strong>es zu hoffen wagten:<br />

Menschen, die in der Vergangenheit sexuellen Missbrauch erleben mussten, sollen eine<br />

möglichst umfassende Unterstützung erhalten. Die Grundlagen für ein Hilfesystem sind<br />

geschaffen. Es soll rasch und unbürokratisch einspringen, wenn Leistungen nicht von den<br />

bestehenden Systemen übernommen werden. Die Effizienz der sozialen<br />

Leistungssysteme soll nachhaltig verbessert werden.<br />

Institutionen, ihre Träger und Leitungen werden nicht allein gelassen mit der Aufgabe,<br />

Kinder vor sexualisierter Gewalt zu bewahren und bei einem Tatverdacht einzugreifen.<br />

Dafür stehen ihnen nun Leitlinien zur Verfügung.<br />

Anfang 2012 sollen das Gesetz zur Stärkung der Rechte der Opfer sexuellen Missbrauchs<br />

und das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft treten. Schadensersatzansprüche wegen<br />

sexuellen Missbrauchs verjähren in Zukunft erst nach 30 Jahren, frühestens mit dem 51.<br />

Lebensjahr des Opfers. Die Stellung der Opfer im Strafprozess wird weiter gestärkt. Die<br />

Erteilung einer Betriebserlaubnis und die Bewilligung von Fördergeldern an Institutionen<br />

sollen davon abhängig gemacht werden, dass die Antragstellerinnen und Antragsteller die<br />

vom Runden <strong>Tisch</strong> erarbeiteten Leitlinien umsetzen und von Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeitern ein erweitertes Führungszeugnis einfordern, soweit ein engerer Kontakt mit<br />

den Kindern dies ratsam erscheinen lässt.<br />

Täterbezogene Präventionsmaßnahmen sollen systematisch ausgebaut werden, um<br />

sexuelle Übergriffe überhaupt (primäre Prävention) oder Rückfälle (sekundäre und tertiäre<br />

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