Begründung mit Umweltbericht - Stadtplanung - Bad-Homburg
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Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> v.d.Höhe <strong>Begründung</strong><br />
Bebauungsplan Nr. 36 “Niederstedter Weg”, 1. Änd. Stand § 10 (1) BauGB<br />
2.6.2 Immissionsschutz<br />
Innerhalb des Plangebietes befindet sich ein Wohngebäude, das offenbar <strong>mit</strong> der ersten<br />
gewerblichen Ansiedlung (Ziegelei) am Niederstedter Weg vor Rechtskraft des<br />
Bebauungsplanes Nr. 36 entstanden ist. Nördlich des Plangebietes befinden sich genehmigte,<br />
allgemeine Wohnnutzungen. Weiterhin können innerhalb des Plangebietes,<br />
im Gewerbegebiet und im Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel, ausnahmsweise<br />
(Betriebs-) Wohnungen gem. § 8 (3) BauNVO zugelassen werden.<br />
Die TÜV Süd Industrie Service GmbH wurde von der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> <strong>mit</strong> der Erstellung<br />
eines schalltechnischen Gutachtens 5 beauftragt, um zu prüfen, inwieweit die<br />
vorliegende Planung Schutzansprüche dieser Wohnnutzungen berührt.<br />
Die Empfehlungen des Gutachten L 6508 vom 05.02.2009 sind in die vorliegende<br />
Planung übernommen worden. So sind, um die allgemeinen Anforderungen an gesunde<br />
Wohn- und Arbeitsverhältnisse, die Belange des Umweltschutzes gemäß<br />
§1 (6) Nr. 1 BauGB zu berücksichtigen und die Vermeidung schädlicher Umweltauswirkungen<br />
durch die Planung (§ 50 BImSchG) zu sichern, differenzierte Festsetzungen<br />
in Form von Emissionskontingenten nach DIN 45691 für die Nachtzeit von 22.00<br />
bis 6.00 Uhr zum Schutz der Wohnnutzungen außerhalb des Plangebietes und passive<br />
Schallschutzmaßnahmen für die Wohnnutzungen innerhalb des Plangebietes<br />
getroffen worden.<br />
Schutz der Wohnnutzungen außerhalb des Plangebietes<br />
Unter Berücksichtigung der Schutzbedürftigkeit der vorhandenen oder zulässigen<br />
Wohnnutzungen an den außerhalb des Plangebietes gelegenen Immissionsaufpunkten<br />
(siehe Lärmgutachten L 6508 vom 05.02.2009 der TÜV SÜD GmbH) sind für das<br />
Plangebiet Teilflächen bestimmt worden <strong>mit</strong> entsprechenden Emissionskontingenten.<br />
Die Teilgebiete (TF 1 bis TF 5 und SO 1 / SO 2) sind im Plangebiet gekennzeichnet<br />
worden.<br />
Seit der Einführung der DIN 45691 – Geräuschkontingentierung – im Dezember 2006<br />
liegen Verfahren und eine einheitliche Terminologie als fachliche Grundlagen zur Geräuschkontingentierung<br />
in Bebauungsplänen beispielhaft für Industrie – oder Gewerbegebiete<br />
und auch Sondergebiete sowie rechtliche Hinweise für die Umsetzung vor.<br />
Weiterhin kann durch die Geräuschkontingentierung dem sog. Windhundprinzip vorgebeugt<br />
werden: Der erste Betrieb, der sich im Gebiet ansiedelt, erreicht <strong>mit</strong> seinen<br />
Emissionen bereits die zulässigen Grenzwerte nach TA Lärm, so dass die spätere<br />
Ansiedlungen weiterer Betriebe <strong>mit</strong> Emissionen ausgeschlossen ist.<br />
Der Vorteil der Kontingentierung besteht weiter darin, dass der Immissionsrichtwertanteil<br />
eines Betriebes bereits planerisch festgelegt ist und nicht beim einzelnen Genehmigungsverfahren<br />
aufwändig bestimmt werden muss. Für die bestehenden Betriebe<br />
im Plangebiet erwachsen durch die Festsetzung von Emissionskontingenten<br />
keine Nachteile, insbesondere da sie für die Nachtzeit bestimmt wurden, in der der<br />
Großteil der vorhandenen Betriebe nicht arbeitet/ e<strong>mit</strong>tiert.<br />
5 Gutachten L 6508 der TÜV Süd Industrie Service GmbH vom 05.02.2009<br />
Fachbereich <strong>Stadtplanung</strong><br />
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