Begründung mit Umweltbericht - Stadtplanung - Bad-Homburg
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Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> v.d.Höhe <strong>Begründung</strong><br />
Bebauungsplan Nr. 36 “Niederstedter Weg”, 1. Änd. Stand § 10 (1) BauGB<br />
und sonstigen Bepflanzungen soll eine Aufwertung des gesamten Plangebietes erfolgen.<br />
Bei Baumbepflanzungen im Bereich von vorhandenen beziehungsweise geplanten<br />
unterirdischen Versorgungsanlagen (Telekommunikation) muss der Abstand zwischen<br />
Baum und Kabel 2,50 m betragen. Bei geringeren Abständen sind die Bäume<br />
zum Schutz der Versorgungsanlagen in Betonschutzrohre einzupflanzen, wobei die<br />
Unterkante der Schutzrohre bis auf die Verlegetiefe der Versorgungsleitungen reichen<br />
muss. Bei dieser Schutzmaßnahme kann der Abstand zwischen Schutzrohr und<br />
Kabel auf 0,50 m verringert werden.<br />
Auch die Festsetzungen zur Dachbegrünung tragen dazu bei, den bereits auf der<br />
Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 36 zulässigen Versiegelungsgrad<br />
ökologisch zu relativieren und weiterhin die Dachlandschaft gestalterisch aufzuwerten.<br />
Aus diesem Grunde sind Dächer, sofern sie als Flachdächer oder flach geneigte<br />
Dächer bis max. 15° Dachneigung ausgeführt werden, extensiv zu begrünen. Für die<br />
Dachbegrünung ist sicherzustellen, dass der entsprechende Dachaufbau fachgerecht<br />
nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgt.<br />
Ein Ausgleich für den durch die Planung vorbereiteten Eingriff ist gemäß § 1a (3)<br />
BauGB jedoch nicht erforderlich, da der Eingriff bereits vor der planerischen Entscheidung<br />
zur 1. Änderung auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes<br />
Nr. 36 zulässig ist. Eine Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen ist nicht erforderlich<br />
(s. a. Pkt. 4.3 und 5.1.3).<br />
6 FESTSETZUNGEN NACH LANDESRECHT<br />
6.1 Festsetzungen nach der Hessischen Bauordnung (HBO)<br />
Die Festsetzungen gem. § 9 (4) BauGB i. V. m. § 81 (4) HBO erfolgen, um eine gestalterische<br />
Einbindung des Plangebietes in das Stadtbild zu ermöglichen und das<br />
Erscheinungsbild des Stadteingangs im Bereich Urseler und Zeppelinstraße zu<br />
verbessern.<br />
6.1.1 Dachneigung<br />
Durch die einheitliche Festsetzung von Flachdächern und geneigten Dächern von<br />
maximal 25° soll die für großflächige Gewerbebauten typische Dachausbildung, wie<br />
sie auch im Plangebiet vorzufinden ist, übernommen werden. Zugleich erfolgt dadurch<br />
eine gestalterische Anpassung an das gegenüberliegende Baugebiet nördlich<br />
des Niederstedter Weges, in dem ebenfalls solche Dachformen vorherrschen. Die<br />
gesamte Bebauung südlich und nördlich des Niederstedter Weges wird dadurch als<br />
zusammenhängendes Baugebiet gefasst, das von Verkehrsflächen und Grünflächen<br />
unterschiedlicher Qualität begrenzt wird.<br />
6.1.2 Dachaufbauten<br />
Die Regelung zur Ausbildung von Dachaufbauten dient dazu, in diesem besonderen<br />
Bereich des Siedlungsrandes eine Dachlandschaft zu sichern, die vom öffentlichen<br />
Fachbereich <strong>Stadtplanung</strong><br />
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