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Begründung mit Umweltbericht - Stadtplanung - Bad-Homburg

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Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> v.d.Höhe <strong>Begründung</strong><br />

Bebauungsplan Nr. 36 “Niederstedter Weg”, 1. Änd. Stand § 10 (1) BauGB<br />

und sonstigen Bepflanzungen soll eine Aufwertung des gesamten Plangebietes erfolgen.<br />

Bei Baumbepflanzungen im Bereich von vorhandenen beziehungsweise geplanten<br />

unterirdischen Versorgungsanlagen (Telekommunikation) muss der Abstand zwischen<br />

Baum und Kabel 2,50 m betragen. Bei geringeren Abständen sind die Bäume<br />

zum Schutz der Versorgungsanlagen in Betonschutzrohre einzupflanzen, wobei die<br />

Unterkante der Schutzrohre bis auf die Verlegetiefe der Versorgungsleitungen reichen<br />

muss. Bei dieser Schutzmaßnahme kann der Abstand zwischen Schutzrohr und<br />

Kabel auf 0,50 m verringert werden.<br />

Auch die Festsetzungen zur Dachbegrünung tragen dazu bei, den bereits auf der<br />

Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 36 zulässigen Versiegelungsgrad<br />

ökologisch zu relativieren und weiterhin die Dachlandschaft gestalterisch aufzuwerten.<br />

Aus diesem Grunde sind Dächer, sofern sie als Flachdächer oder flach geneigte<br />

Dächer bis max. 15° Dachneigung ausgeführt werden, extensiv zu begrünen. Für die<br />

Dachbegrünung ist sicherzustellen, dass der entsprechende Dachaufbau fachgerecht<br />

nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgt.<br />

Ein Ausgleich für den durch die Planung vorbereiteten Eingriff ist gemäß § 1a (3)<br />

BauGB jedoch nicht erforderlich, da der Eingriff bereits vor der planerischen Entscheidung<br />

zur 1. Änderung auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes<br />

Nr. 36 zulässig ist. Eine Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen ist nicht erforderlich<br />

(s. a. Pkt. 4.3 und 5.1.3).<br />

6 FESTSETZUNGEN NACH LANDESRECHT<br />

6.1 Festsetzungen nach der Hessischen Bauordnung (HBO)<br />

Die Festsetzungen gem. § 9 (4) BauGB i. V. m. § 81 (4) HBO erfolgen, um eine gestalterische<br />

Einbindung des Plangebietes in das Stadtbild zu ermöglichen und das<br />

Erscheinungsbild des Stadteingangs im Bereich Urseler und Zeppelinstraße zu<br />

verbessern.<br />

6.1.1 Dachneigung<br />

Durch die einheitliche Festsetzung von Flachdächern und geneigten Dächern von<br />

maximal 25° soll die für großflächige Gewerbebauten typische Dachausbildung, wie<br />

sie auch im Plangebiet vorzufinden ist, übernommen werden. Zugleich erfolgt dadurch<br />

eine gestalterische Anpassung an das gegenüberliegende Baugebiet nördlich<br />

des Niederstedter Weges, in dem ebenfalls solche Dachformen vorherrschen. Die<br />

gesamte Bebauung südlich und nördlich des Niederstedter Weges wird dadurch als<br />

zusammenhängendes Baugebiet gefasst, das von Verkehrsflächen und Grünflächen<br />

unterschiedlicher Qualität begrenzt wird.<br />

6.1.2 Dachaufbauten<br />

Die Regelung zur Ausbildung von Dachaufbauten dient dazu, in diesem besonderen<br />

Bereich des Siedlungsrandes eine Dachlandschaft zu sichern, die vom öffentlichen<br />

Fachbereich <strong>Stadtplanung</strong><br />

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