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Begründung mit Umweltbericht - Stadtplanung - Bad-Homburg

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Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> v. d. Höhe <strong>Umweltbericht</strong><br />

Bebauungsplan Nr. 36, 1. Änd. Stand § 10 (1) BauGB<br />

.<br />

Städtebauliche Einheit<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 36 „Niederstedter Weg“, 1. Änderung lässt<br />

sich als eine städtebauliche Einheit fassen. Er wird von großmaßstäblichen Gewerbebauten<br />

und –hallen geprägt. Dazwischen liegen zumeist befestigte Zufahrts- und Parkplatzflächen.<br />

Die einzige unbebaute Fläche (Niederstedter Weg 7) macht aufgrund ihrer aktuellen Nutzung<br />

als Baustofflager einen ungeordneten Eindruck. Dieser wird durch die heterogene Nutzungs-<br />

struktur nördlich des Niederstedter Weges noch verstärkt. Entlang der Zeppelinstraße bildet<br />

die teilweise vorhandene (Baum-) Hecke eine gewisse Eingrünung des Gebietes. Der Be-<br />

reich um die Urseler Straße besitzt aufgrund des breiten, ungegliederten Straßenraumes<br />

(fünf- bis sechs Fahrstreifen), der angrenzenden Flächengestaltung und der schlechten Ein-<br />

sehbarkeit (Brücke der Zeppelinstraße) keine Qualitäten als Ortseingang, vielmehr ver<strong>mit</strong>telt<br />

die breite Straße den Eindruck einer Zäsur im Siedlungsraum.<br />

Insgesamt kann das Gewerbegebiet „Niederstedter Weg“ als eine Städtebauliche Einheit <strong>mit</strong><br />

geringer Ortsbildqualität eingestuft werden.<br />

Landschaftsgebundene Erholung<br />

Der Raum selber hat keine eigenen Qualitäten als Erholungsfläche. Auf dem Bommershei-<br />

mer Weg verlaufen eine Vielzahl an Rad- und Wanderwegen. So führt hier eine Regional-<br />

parkroute entlang, zwei Rundwanderwege um Oberursel bzw. <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> v. d. Höhe sind<br />

ausgeschildert und im Kreuzungsbereich Zeppelinstraße/Niederstedter Weg verweisen eine<br />

Vielzahl an Wegweisern auf die Bedeutung dieser Stelle als Radwegekreuz. Entlang der<br />

Zeppelinstraße und des Bommersheimer Weges verläuft die Strecke der Fahrrad-Rundroute<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong>. Die Zeppelinstraße kann im Kreuzungsbereich <strong>mit</strong> dem Bommersheimer Weg<br />

<strong>mit</strong>tels einer bedarfsgesteuerten Lichtsignalanlage (Ampel) gequert werden.<br />

Das Plangebiet sowie sein näheres Umfeld stellen aufgrund ihrer Stadtrandlage einen inten-<br />

siv von Erholungssuchenden gequerten Bereich dar, der aber im Plangebiet keine eigenen<br />

Aufenthaltsqualitäten besitzt.<br />

2.1.6 Schutzgut Mensch<br />

Für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 36, 1. Änderung wurde ein Lärmgutachten in Auf-<br />

trag gegeben, in dem untersucht wurde, inwieweit schutzbedürftige Nutzungen insbesondere<br />

Wohnnutzungen von durch das Gewerbegebiet verursachte Lärmemissionen betroffen sind<br />

(TÜV SÜD Industrie Service GmbH 2009). Innerhalb des Gewerbegebietes finden sich einige<br />

Wohnungen bzw. Wohngebäude von untergeordneter Bedeutung. Der Geltungsbereich lässt<br />

sich als Gewerbegebiet einordnen. Nördlich des Niederstedter Weges befinden sich ein wei-<br />

Fachbereich <strong>Stadtplanung</strong><br />

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