Begründung mit Umweltbericht - Stadtplanung - Bad-Homburg
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Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> v. d. Höhe <strong>Umweltbericht</strong><br />
Bebauungsplan Nr. 36, 1. Änd. Stand § 10 (1) BauGB<br />
In Bezug auf die Grundstücksfreiflächen wird festgesetzt, dass diese gärtnerisch anzulegen<br />
und zu pflegen sind und je angefangene 500 m² Grundstücksfläche ein Laubbaum zu pflan-<br />
zen ist. Flachdächer bzw. flach geneigte Dächer bis zu 15° Neigung sind zu mindestens 70%<br />
dauerhaft extensiv zu begrünen.<br />
Vorhandene Gehölzbestände auf den Grundstücken an der Zeppelinstraße und der Urseler<br />
Straße werden als Flächen <strong>mit</strong> Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von<br />
Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt und so<strong>mit</strong> gesichert. Zusätz-<br />
lich sind Flächen zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen im<br />
Bebauungsplan vorgesehen, die vorhandene, nicht befestigte Grundstücksflächen sichern<br />
bzw. solche neu festlegen. So wird <strong>mit</strong>tels der Festsetzungen im Rahmen der 1. Änderung<br />
ein höherer Anteil an Grünstrukturen als bisher gesichert.<br />
Durch die Bepflanzung <strong>mit</strong> großkronigen Bäumen entlang der Urseler Straße wird in Abstim-<br />
mung <strong>mit</strong> dem ebenfalls im Verfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 118 "Gewerbegebiet<br />
beidseits der Urseler Str." der Ortseingangsbereich an der Urseler Straße städtebaulich ge-<br />
fasst und aufgewertet .<br />
Gemäß § 2a BauGB wurde der <strong>Umweltbericht</strong> als gesonderter Teil der <strong>Begründung</strong> zum Be-<br />
bauungsplan erstellt. Die Aufgabe des <strong>Umweltbericht</strong>es ist die Beschreibung und Bewertung<br />
der im Rahmen der Umweltprüfung er<strong>mit</strong>telten voraussichtlichen erheblichen Umweltauswir-<br />
kungen (§ 2 Abs. 4 BauGB).<br />
1.2 Ziele des Umweltschutzes aus Fachgesetzen und Fachplanungen und<br />
ihre Bedeutung für den Bauleitplan<br />
Entsprechend den Ausführungen im BauGB (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) sind bei der Aufstel-<br />
lung eines Bebauungsplanes eine Vielzahl an Umweltzielen aus den relevanten Fachgeset-<br />
zen und Fachplänen zu beachten. Nach Nr. 1.b) Anlage 1 des BauGB sind die in einschlägi-<br />
gen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Bau-<br />
leitplan von Bedeutung sind, darzustellen und bei der Aufstellung zu berücksichtigen.<br />
Im Folgenden werden die relevanten Ziele der gesetzlichen Vorschriften und der Fachpläne<br />
aufgeführt. Sie stellen die Bewertungsmaßstäbe für die Beurteilung des Bebauungs-<br />
plans Nr. 36 „Niederstedter Weg“, 1. Änderung der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> dar.<br />
Fachbereich <strong>Stadtplanung</strong><br />
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