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Begründung mit Umweltbericht - Stadtplanung - Bad-Homburg

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Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> v. d. Höhe <strong>Umweltbericht</strong><br />

Bebauungsplan Nr. 36, 1. Änd. Stand § 10 (1) BauGB<br />

In Bezug auf die Grundstücksfreiflächen wird festgesetzt, dass diese gärtnerisch anzulegen<br />

und zu pflegen sind und je angefangene 500 m² Grundstücksfläche ein Laubbaum zu pflan-<br />

zen ist. Flachdächer bzw. flach geneigte Dächer bis zu 15° Neigung sind zu mindestens 70%<br />

dauerhaft extensiv zu begrünen.<br />

Vorhandene Gehölzbestände auf den Grundstücken an der Zeppelinstraße und der Urseler<br />

Straße werden als Flächen <strong>mit</strong> Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von<br />

Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt und so<strong>mit</strong> gesichert. Zusätz-<br />

lich sind Flächen zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen im<br />

Bebauungsplan vorgesehen, die vorhandene, nicht befestigte Grundstücksflächen sichern<br />

bzw. solche neu festlegen. So wird <strong>mit</strong>tels der Festsetzungen im Rahmen der 1. Änderung<br />

ein höherer Anteil an Grünstrukturen als bisher gesichert.<br />

Durch die Bepflanzung <strong>mit</strong> großkronigen Bäumen entlang der Urseler Straße wird in Abstim-<br />

mung <strong>mit</strong> dem ebenfalls im Verfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 118 "Gewerbegebiet<br />

beidseits der Urseler Str." der Ortseingangsbereich an der Urseler Straße städtebaulich ge-<br />

fasst und aufgewertet .<br />

Gemäß § 2a BauGB wurde der <strong>Umweltbericht</strong> als gesonderter Teil der <strong>Begründung</strong> zum Be-<br />

bauungsplan erstellt. Die Aufgabe des <strong>Umweltbericht</strong>es ist die Beschreibung und Bewertung<br />

der im Rahmen der Umweltprüfung er<strong>mit</strong>telten voraussichtlichen erheblichen Umweltauswir-<br />

kungen (§ 2 Abs. 4 BauGB).<br />

1.2 Ziele des Umweltschutzes aus Fachgesetzen und Fachplanungen und<br />

ihre Bedeutung für den Bauleitplan<br />

Entsprechend den Ausführungen im BauGB (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) sind bei der Aufstel-<br />

lung eines Bebauungsplanes eine Vielzahl an Umweltzielen aus den relevanten Fachgeset-<br />

zen und Fachplänen zu beachten. Nach Nr. 1.b) Anlage 1 des BauGB sind die in einschlägi-<br />

gen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Bau-<br />

leitplan von Bedeutung sind, darzustellen und bei der Aufstellung zu berücksichtigen.<br />

Im Folgenden werden die relevanten Ziele der gesetzlichen Vorschriften und der Fachpläne<br />

aufgeführt. Sie stellen die Bewertungsmaßstäbe für die Beurteilung des Bebauungs-<br />

plans Nr. 36 „Niederstedter Weg“, 1. Änderung der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> dar.<br />

Fachbereich <strong>Stadtplanung</strong><br />

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