Begründung mit Umweltbericht - Stadtplanung - Bad-Homburg
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Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> v.d.Höhe <strong>Begründung</strong><br />
Bebauungsplan Nr. 36 “Niederstedter Weg”, 1. Änd. Stand § 10 (1) BauGB<br />
Schutz der Wohnnutzungen innerhalb des Plangebietes<br />
Potentielle Konflikte innerhalb der Gewerbegebiete bzw. der Sondergebiete selbst,<br />
die z.B. durch geduldetes Wohnen von Eigentümern oder Aufsichtspersonal hervorgerufen<br />
werden können, bedürfen einer gesonderten Beurteilung im Rahmen des<br />
Baugenehmigungsverfahrens. Aufgrund der eingeschränkten Nutzung nachts ist es<br />
vertretbar, dass die nach § 8 (3) BauNVO ausnahmsweise zulassungsfähigen Wohnnutzungen<br />
im Einzelfall möglich sind. Deren Genehmigung wird jedoch an Auflagen<br />
an die Schalldämmung der Außenbauteile, insbesondere von Schlafräumen, verbunden.<br />
Als Mindestanforderung an die resultierenden Schalldämm-Maße der Außenbauteile<br />
schutzbedürftiger Räume gelten die Werte, die in der DIN 4109:11-1989 in<br />
Abhängigkeit von der Raumnutzung definiert werden. Ergänzend ist es auch erforderlich,<br />
um die Wirksamkeit der Schalldämm-Maßnahmen zu sichern, für Schlafräume<br />
schalldämmende, fensterunabhängige Lüftungseinrichtungen vorzusehen. So werden<br />
nach § 9 (1) Nr. 24 BauGB passive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt. Die DIN<br />
4109:11-1989 wird so<strong>mit</strong> zum festen Bestandteil des Bebauungsplanes und liegt zusammen<br />
<strong>mit</strong> dem Bebauungsplan zu jedermanns Einsicht bereit. Die Festsetzungen<br />
zu Schallschutzmaßnahmen gelten für Neubauten, Umnutzungen und Sanierungsmaßnahmen.<br />
Bestehende Wohnnutzungen genießen bezüglich der Anforderungen<br />
an den Schallschutz Bestandschutz.<br />
Verkehrsgeräusche<br />
In der gutachterlichen Untersuchung der TÜV SÜD GmbH sind ebenfalls die verkehrlichen<br />
Auswirkungen der Planung in Bezug auf Verkehrsgeräusche beurteilt worden.<br />
Für die Beurteilung der Verkehrslärmimmissionen im Einwirkungsbereich des Bebauungsplan<br />
Nr. 36, 1. Änderung wurde auf die Verkehrsuntersuchung zurückgegriffen,<br />
die vom Büro Habermehl und Follmann im Zusammenhang <strong>mit</strong> der Standortuntersuchung<br />
für die Hochtaunuskliniken im Jahre 2007 im Auftrag der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong><br />
vorgenommen wurde.<br />
Für den Bereich Niederstedter Weg sind in dieser Untersuchung keine Verkehrszahlen<br />
ausgewiesen, weshalb auf dieser Straße entsprechende Verkehrszählungen<br />
durchgeführt und unter Berücksichtigung einer jährlichen Steigerung des Verkehrsaufkommens<br />
von derzeit ca. DTVW 1700 Kfz/24h um 11 % auf den Prognosehorizont<br />
2020 hochgerechnet wurden. So werden an den zuvor genannten Immissionsaufpunkten<br />
Beurteilungspegel tags und nachts erreicht, welche die für die entsprechende<br />
Schutzbedürftigkeit herangezogenen Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zur<br />
DIN 18005 Teil 1 für Verkehrslärm einhalten. Die abwägungsrelevanten Vorsorgegrenzwerte<br />
nach der 16. BImSchV, die nochmals 4 dB(A) höher liegen, werden deutlich<br />
unterschritten.<br />
Das zukünftige Verkehrsaufkommen im Zusammenhang <strong>mit</strong> einer Nutzung des bisher<br />
unbebauten Grundstücks Niederstedter Weg 7 ist voraussichtlich dann am höchsten,<br />
wenn hier ein Einzelhandelsbetrieb <strong>mit</strong> einer Verkaufsfläche unter 800 m² realisiert<br />
würde. In einer Maximalabschätzung ist durch eine solche Nutzung ein zusätzliches<br />
Verkehrsaufkommen von DTVW 335 Kfz/24h im Straßenquerschnitt des Niederstedter<br />
Weges zu erwarten. Dieses zusätzliche Fahraufkommen führt an den Immissionsaufpunkten<br />
zu einer Erhöhung der für den Prognose-Nullfall 2020 berechneten<br />
Beurteilungspegel von maximal 0,7 dB(A), was nach allen einschlägigen Kriterien<br />
des Planungs- und Verkehrlärmschutz keine wesentliche Erhöhung der Verkehrs-<br />
Fachbereich <strong>Stadtplanung</strong><br />
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