Begründung mit Umweltbericht - Stadtplanung - Bad-Homburg
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Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> v.d.Höhe <strong>Begründung</strong><br />
Bebauungsplan Nr. 36 “Niederstedter Weg”, 1. Änd. Stand § 10 (1) BauGB<br />
Auszug aus dem wirksamen FNP<br />
Auszug aus dem RegFNP/ Vorentwurf 2007<br />
Der Teilbereich des Plangebietes, auf dem sich seit 1978 die Möbelgeschäfte „Möbelland<br />
Hochtaunus“ und „WOHNmobil“ entwickelt haben, werden gemäß § 11 (2)<br />
BauNVO als „Sondergebiete großflächiger Einzelhandel -Möbelhaus-“ <strong>mit</strong> dem Ziel<br />
der Bestandsicherung festgesetzt. In den Sondergebieten werden die bestehenden<br />
Verkaufsflächen und die bereits vorhandenen Sortimente, die dem Zentrenkonzept<br />
entsprechen, als zulässig festgesetzt.<br />
Durch die Festsetzung Sondergebiet (SO 1 und SO 2) <strong>mit</strong> der Zweckbestimmung<br />
„großflächiger Einzelhandel -Möbelhaus-“ für einen Teilbereich des Plangebietes, ist<br />
Fachbereich <strong>Stadtplanung</strong><br />
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