Begründung mit Umweltbericht - Stadtplanung - Bad-Homburg
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Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> v.d.Höhe <strong>Begründung</strong><br />
Bebauungsplan Nr. 36 “Niederstedter Weg”, 1. Änd. Stand § 10 (1) BauGB<br />
4.3 Grünkonzept<br />
Durch grünordnerische Festsetzungen soll auf die besondere Lage des Geltungsbereiches<br />
am Rande des Siedlungsgebietes und am Stadteingang im süd-westlichen<br />
Teil des Stadtgebietes eingegangen werden. Die vorhandene Begrünung entlang der<br />
Zeppelinstraße und der Urseler Straße soll innerhalb des Geltungsbereiches weiterentwickelt<br />
und dadurch das Stadtbild stärker durch Grünflächen geprägt werden.<br />
Baum- und Strauchpflanzungen auf den Grundstücken sollen der vorhandenen hohen<br />
Versiegelung der Freiflächen entgegenwirken und das Erscheinungsbild des<br />
Gewerbegebietes aufwerten (s.a. <strong>Umweltbericht</strong> Pkt. 2.3.4 und 2.3.5).<br />
Durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 erfolgt keine höhere bauliche<br />
Ausnutzung, als bisher zulässig gewesen ist gemäß Bebauungsplan Nr. 36 „ Niederstedter<br />
Weg“. Die festgesetzte GRZ (für Hauptanlagen) beträgt 0,6 im rechtskräftigen<br />
und geänderten Bebauungsplan Nr. 36. Durch die 1. Änderung des Bebauungsplan<br />
Nr. 36 wird die Gesamtversiegelung der Grundstücke nach § 19 (4) BauN-<br />
VO (für Haupt- und Nebenanlageanlagen, Stellplätze, Garagen und Zufahrten) auf<br />
max. 90 % begrenzt, so dass ca. 10 % der Grundstücksflächen abzüglich der nicht<br />
einzurechnenden Wegeflächen unversiegelt bleiben. Im rechtskräftigen Bebauungsplan<br />
Nr. 36 ist festgeschrieben, dass 4 % der Grundstückfläche zu bepflanzen sind.<br />
Durch die Anwendung der BauNVO 1990, insbesondere § 19 (4), wird für die 1. Änderung<br />
des Bebauungsplans Nr. 36 da<strong>mit</strong> eine geringfügig reduzierte Gesamtversiegelung<br />
der Grundstücke festgesetzt.<br />
Nach § 1a (3) BauGB ist ein Ausgleich für die Eingriffe, die bereits vor der planerischen<br />
Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren, nicht erforderlich. Kompensationsmaßnahmen<br />
sind demnach nicht erforderlich und werden daher auch nicht festgesetzt.<br />
4.4 Ver- und Entsorgung<br />
Das Plangebiet ist <strong>mit</strong> Ver- und Entsorgungsinfrastruktur ausgestattet. Es sind keine<br />
geänderten Anforderungen an die Ver- und Entsorgung des Gebietes, die durch die<br />
Änderung der Planung begründet werden, erkennbar.<br />
Die Versorgung des Plangebietes <strong>mit</strong> elektrischer Energie ist gesichert. Da es sich<br />
im Wesentlichen um die Festschreibung der bestehenden Bebauungsstruktur handelt,<br />
ist nicht <strong>mit</strong> erheblichen Veränderungen des Leistungsbedarfes zu rechnen.<br />
Falls erforderlich ist jedoch auch eine Erweiterung der vorhandenen Versorgungsanlagen<br />
möglich.<br />
Das Gebiet ist vollständig an die Erdgas- und Trinkwasserversorgung angeschlossen.<br />
Im Niederstedter Weg ist eine Hochdruck-Erdgasleitung verlegt, um Verbraucher<br />
<strong>mit</strong> Anschlusswerten größer als 300 kW versorgen zu können.<br />
Das Planungsgebiet liegt hinsichtlich der Wasserversorgung in der sogenannten<br />
Mittelzone, die dem Trinkwasserhochbehälter Elisabethenschneise zugeordnet ist,<br />
<strong>mit</strong> einem Druckniveau von 215 m über N.N., so dass ein Versorgungsdruck von 6,1<br />
bar ansteht.<br />
Fachbereich <strong>Stadtplanung</strong><br />
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