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Begründung mit Umweltbericht - Stadtplanung - Bad-Homburg

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Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> v.d.Höhe <strong>Begründung</strong><br />

Bebauungsplan Nr. 36 “Niederstedter Weg”, 1. Änd. Stand § 10 (1) BauGB<br />

4.3 Grünkonzept<br />

Durch grünordnerische Festsetzungen soll auf die besondere Lage des Geltungsbereiches<br />

am Rande des Siedlungsgebietes und am Stadteingang im süd-westlichen<br />

Teil des Stadtgebietes eingegangen werden. Die vorhandene Begrünung entlang der<br />

Zeppelinstraße und der Urseler Straße soll innerhalb des Geltungsbereiches weiterentwickelt<br />

und dadurch das Stadtbild stärker durch Grünflächen geprägt werden.<br />

Baum- und Strauchpflanzungen auf den Grundstücken sollen der vorhandenen hohen<br />

Versiegelung der Freiflächen entgegenwirken und das Erscheinungsbild des<br />

Gewerbegebietes aufwerten (s.a. <strong>Umweltbericht</strong> Pkt. 2.3.4 und 2.3.5).<br />

Durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 erfolgt keine höhere bauliche<br />

Ausnutzung, als bisher zulässig gewesen ist gemäß Bebauungsplan Nr. 36 „ Niederstedter<br />

Weg“. Die festgesetzte GRZ (für Hauptanlagen) beträgt 0,6 im rechtskräftigen<br />

und geänderten Bebauungsplan Nr. 36. Durch die 1. Änderung des Bebauungsplan<br />

Nr. 36 wird die Gesamtversiegelung der Grundstücke nach § 19 (4) BauN-<br />

VO (für Haupt- und Nebenanlageanlagen, Stellplätze, Garagen und Zufahrten) auf<br />

max. 90 % begrenzt, so dass ca. 10 % der Grundstücksflächen abzüglich der nicht<br />

einzurechnenden Wegeflächen unversiegelt bleiben. Im rechtskräftigen Bebauungsplan<br />

Nr. 36 ist festgeschrieben, dass 4 % der Grundstückfläche zu bepflanzen sind.<br />

Durch die Anwendung der BauNVO 1990, insbesondere § 19 (4), wird für die 1. Änderung<br />

des Bebauungsplans Nr. 36 da<strong>mit</strong> eine geringfügig reduzierte Gesamtversiegelung<br />

der Grundstücke festgesetzt.<br />

Nach § 1a (3) BauGB ist ein Ausgleich für die Eingriffe, die bereits vor der planerischen<br />

Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren, nicht erforderlich. Kompensationsmaßnahmen<br />

sind demnach nicht erforderlich und werden daher auch nicht festgesetzt.<br />

4.4 Ver- und Entsorgung<br />

Das Plangebiet ist <strong>mit</strong> Ver- und Entsorgungsinfrastruktur ausgestattet. Es sind keine<br />

geänderten Anforderungen an die Ver- und Entsorgung des Gebietes, die durch die<br />

Änderung der Planung begründet werden, erkennbar.<br />

Die Versorgung des Plangebietes <strong>mit</strong> elektrischer Energie ist gesichert. Da es sich<br />

im Wesentlichen um die Festschreibung der bestehenden Bebauungsstruktur handelt,<br />

ist nicht <strong>mit</strong> erheblichen Veränderungen des Leistungsbedarfes zu rechnen.<br />

Falls erforderlich ist jedoch auch eine Erweiterung der vorhandenen Versorgungsanlagen<br />

möglich.<br />

Das Gebiet ist vollständig an die Erdgas- und Trinkwasserversorgung angeschlossen.<br />

Im Niederstedter Weg ist eine Hochdruck-Erdgasleitung verlegt, um Verbraucher<br />

<strong>mit</strong> Anschlusswerten größer als 300 kW versorgen zu können.<br />

Das Planungsgebiet liegt hinsichtlich der Wasserversorgung in der sogenannten<br />

Mittelzone, die dem Trinkwasserhochbehälter Elisabethenschneise zugeordnet ist,<br />

<strong>mit</strong> einem Druckniveau von 215 m über N.N., so dass ein Versorgungsdruck von 6,1<br />

bar ansteht.<br />

Fachbereich <strong>Stadtplanung</strong><br />

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