Begründung mit Umweltbericht - Stadtplanung - Bad-Homburg
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Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> v. d. Höhe <strong>Umweltbericht</strong><br />
Bebauungsplan Nr. 36, 1. Änd. Stand § 10 (1) BauGB<br />
4 Verwendete Verfahren / Hinweise auf Schwierigkeiten bei<br />
der Umweltprüfung<br />
Der erste Untersuchungsschritt der Umweltprüfung ist die Analyse und Beschreibung der<br />
gegenwärtigen Umweltsituation des Planungsraums, wobei der Untersuchungsraum so ge-<br />
wählt wurde, dass alle räumlich definierbaren Auswirkungen und Risiken innerhalb des Un-<br />
tersuchungsgebietes liegen. Hierzu wurden die vorhandenen Einwirkungen auf Menschen<br />
und Umweltfaktoren im Untersuchungsraum erfasst und anschließend bewertet. Grundlagen<br />
für die Erfassung und Bewertung der Schutzgüter sind verfügbare umwelt- und planungsre-<br />
levante Informationen sowie die Begehung des Geländes und seines Umfeldes.<br />
Im zentralen Arbeitsschritt der Umweltprüfung werden die vom Planungsfall ausgehenden<br />
umwelterheblichen Wirkungen auf den Untersuchungsraum beschrieben und hinsichtlich<br />
ihrer Schwere bewertet. Die schutzgutbezogene Einschätzung der möglichen Beeinträchti-<br />
gungen erfolgt verbal-argumentativ.<br />
Obwohl die Reaktionen des Landschaftshaushalts als ein vernetztes System nicht immer<br />
exakt zu prognostizieren sind, lassen sich die entstehenden Risiken <strong>mit</strong> Hilfe der gewählten<br />
Verfahren zumindest größenordnungsmäßig abschätzen. Der gewählte Untersuchungsrah-<br />
men stellt so<strong>mit</strong> die Optimierung zwischen der Erzielung eines möglichst hohen Informati-<br />
onsgewinns und einem begrenzten wirtschaftlich-technischen Aufwand dar. Aufgrund der<br />
vorliegenden Kenntnisse ist davon auszugehen, dass die relevanten erheblichen Umwelt-<br />
auswirkungen auf die Schutzgüter ausreichend beschrieben und bewertet werden konnten.<br />
5 Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die<br />
Umwelt (Monitoring)<br />
Gemäß § 4c BauGB überwachen die Gemeinden die erheblichen Umweltauswirkungen, die<br />
aufgrund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, um insbesondere unvorhergesehene<br />
nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu er<strong>mit</strong>teln und in der Lage zu sein, geeignete Maß-<br />
nahmen zur Abhilfe zu ergreifen.<br />
Da keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind, entfällt ein Monitoring.<br />
Fachbereich <strong>Stadtplanung</strong><br />
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