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Begründung mit Umweltbericht - Stadtplanung - Bad-Homburg

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Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> v. d. Höhe <strong>Umweltbericht</strong><br />

Bebauungsplan Nr. 36, 1. Änd. Stand § 10 (1) BauGB<br />

4 Verwendete Verfahren / Hinweise auf Schwierigkeiten bei<br />

der Umweltprüfung<br />

Der erste Untersuchungsschritt der Umweltprüfung ist die Analyse und Beschreibung der<br />

gegenwärtigen Umweltsituation des Planungsraums, wobei der Untersuchungsraum so ge-<br />

wählt wurde, dass alle räumlich definierbaren Auswirkungen und Risiken innerhalb des Un-<br />

tersuchungsgebietes liegen. Hierzu wurden die vorhandenen Einwirkungen auf Menschen<br />

und Umweltfaktoren im Untersuchungsraum erfasst und anschließend bewertet. Grundlagen<br />

für die Erfassung und Bewertung der Schutzgüter sind verfügbare umwelt- und planungsre-<br />

levante Informationen sowie die Begehung des Geländes und seines Umfeldes.<br />

Im zentralen Arbeitsschritt der Umweltprüfung werden die vom Planungsfall ausgehenden<br />

umwelterheblichen Wirkungen auf den Untersuchungsraum beschrieben und hinsichtlich<br />

ihrer Schwere bewertet. Die schutzgutbezogene Einschätzung der möglichen Beeinträchti-<br />

gungen erfolgt verbal-argumentativ.<br />

Obwohl die Reaktionen des Landschaftshaushalts als ein vernetztes System nicht immer<br />

exakt zu prognostizieren sind, lassen sich die entstehenden Risiken <strong>mit</strong> Hilfe der gewählten<br />

Verfahren zumindest größenordnungsmäßig abschätzen. Der gewählte Untersuchungsrah-<br />

men stellt so<strong>mit</strong> die Optimierung zwischen der Erzielung eines möglichst hohen Informati-<br />

onsgewinns und einem begrenzten wirtschaftlich-technischen Aufwand dar. Aufgrund der<br />

vorliegenden Kenntnisse ist davon auszugehen, dass die relevanten erheblichen Umwelt-<br />

auswirkungen auf die Schutzgüter ausreichend beschrieben und bewertet werden konnten.<br />

5 Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die<br />

Umwelt (Monitoring)<br />

Gemäß § 4c BauGB überwachen die Gemeinden die erheblichen Umweltauswirkungen, die<br />

aufgrund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, um insbesondere unvorhergesehene<br />

nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu er<strong>mit</strong>teln und in der Lage zu sein, geeignete Maß-<br />

nahmen zur Abhilfe zu ergreifen.<br />

Da keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind, entfällt ein Monitoring.<br />

Fachbereich <strong>Stadtplanung</strong><br />

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