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Begründung mit Umweltbericht - Stadtplanung - Bad-Homburg

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Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> v. d. Höhe <strong>Umweltbericht</strong><br />

Bebauungsplan Nr. 36, 1. Änd. Stand § 10 (1) BauGB<br />

Im Rahmen des Lärmgutachtens (TÜV SÜD Industrie Service GmbH 2009) wurden auch die<br />

verkehrlichen Auswirkungen der Planung beurteilt. Im Ergebnis wird eine geringe Zunahme<br />

des Ziel- und Quellverkehrs (Niederstedter Weg: Zunahme durchschnittlicher täglicher Ver-<br />

kehr werktags = 335Kfz/24h) prognostiziert (Prognosehorizont 2020), die keine wesentliche<br />

Erhöhung der Verkehrslärmimmissionen darstellen [Zunahme um maximal 0,7dB/(A)]. Daher<br />

sind die verkehrlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes Nr. 36 Niedersteder Weg, 1. Än-<br />

derung hinsichtlich der immissionsrechtlichen Belange zu vernachlässigen (TÜV SÜD Indust-<br />

rie Service GmbH 2009).<br />

Durch die vorgenannten Festsetzungen ergeben sich keine weiteren erheblichen Auswirkun-<br />

gen auf das Schutzgut Mensch.<br />

2.3.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Im Bereich des Grundstückes Niederstedter Weg 19 ist ein Bodendenkmal bekannt. Dieses<br />

Grundstück ist größtenteils bebaut bzw. durch Hofflächen versiegelt. Im Bereich der Kreu-<br />

zung Zeppelinstraße, Bommersheimer Weg verläuft die Trasse einer Römerstraße, die als<br />

lineares Bodendenkmal geschützt ist, durch das Plangebiet. Im Rahmen der Bebauungs-<br />

planänderung erfolgt im Bereich beider Bodendenkmale keine Änderung der baulich nutzba-<br />

ren Bereiche zum bisherigen Bestand, eine geänderte Situation für die Bodendenkmale ist<br />

nicht gegeben. Diese Fundstellen genießen einen besonderen gesetzlichen Schutz. Boden-<br />

eingriffe sind nur <strong>mit</strong> vorheriger denkmalschutzrechtlicher Genehmigung zulässig. Der Be-<br />

bauungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis.<br />

2.3.8 Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern<br />

Durch die Festsetzung des Bebauungsplans sind keine direkten baulichen Veränderungen<br />

zu erwarten (Bestandssicherung). Durch die Sicherung der Gehölzpflanzungen, die Festset-<br />

zung von Dachbegrünung und eine Vergrößerung der festgesetzten Grünflächen ergeben<br />

sich, bezogen auf den bisherig zulässigen Zustand, leicht positive Auswirkungen für einzelne<br />

Schutzgüter. Erhebliche Veränderungen und Auswirkungen <strong>mit</strong> relevanten Wechselwirkun-<br />

gen zwischen den verschiedenen Schutzgütern sind durch die 1. Änderung des Bebauungs-<br />

plans Nr. 36, 1. Änd., “Niederstedter Weg” nicht zu erwarten.<br />

Fachbereich <strong>Stadtplanung</strong><br />

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