Begründung mit Umweltbericht - Stadtplanung - Bad-Homburg
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Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> v. d. Höhe <strong>Umweltbericht</strong><br />
Bebauungsplan Nr. 36, 1. Änd. Stand § 10 (1) BauGB<br />
Die Auflagen in der Wasserschutzgebietszone III des Schutzgebietes der Trinkwassergewin-<br />
nungsanlage Lange Meile I und die Auflagen entsprechend der <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong>er Heilquellen-<br />
schutzgebiet Zone D werden eingehalten.<br />
Zusammengefasst sind durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 keine negativen<br />
Auswirkungen auf das Schutzgut Grundwasser zu erwarten.<br />
Oberflächengewässer<br />
Im Bereich des Dornbaches ergeben sich durch die 1. Änderung des Bebauungsplans keine<br />
Auswirkungen. Innerhalb des betreffenden Flurstücks (Straßenparzelle Bommersheimer<br />
Weg, Flur 24, Flurstück 93/23) wird der Dornbach als Gewässer nachrichtlich übernommen,<br />
auf der restlichen Fläche wird die Festsetzung als Verkehrfläche beibehalten. Durch die Än-<br />
derung sind auch keine Auswirkungen auf das in diesen Bereich hineinragende Über-<br />
schwemmungsgebiet des Dornbaches zu erwarten.<br />
2.3.3 Schutzgut Klima und Luft<br />
Auf einem Teil der Grundstücke ist durch bauliche Nachverdichtungen und die Errichtung von<br />
weiteren baulichen Anlagen eine Zunahme der Versiegelung <strong>mit</strong> negativen Folgen für das<br />
Lokalklima möglich. Diese Versiegelungen sind aber auch nach dem bisher geltenden Be-<br />
bauungsplan, sogar in einem etwas größeren Umfang, zulässig.<br />
Vorhandene Gehölzbestände <strong>mit</strong> positiver Wirkung auf das Lokalklima werden über entspre-<br />
chende Festsetzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a bzw. 25b) bauleitplanerisch gesichert (Vermei-<br />
dungsmaßnahme).<br />
Wie bereits erläutert wird <strong>mit</strong> der geänderten Planung ein mindestens 10 %iger Anteil an ge-<br />
pflegten Grünflächen festgesetzt. Zusätzlich ist für alle Dächer bis zu einer Neigung von<br />
15 Grad eine extensive Dachbegrünung von mindestens 80 % der Fläche vorgeschrieben.<br />
Es sind daher keine negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Klima und Luft zu erwarten.<br />
Der bauleitplanerisch gesicherte, höhere Grünanteil wirkt sich eher positiv auf die lokalklima-<br />
tische Situation aus.<br />
Gegenüber dem Vorentwurf wurde die Festsetzung des Sondergebietes auf den bereits vor-<br />
handenen Einzelhandel zurückgenommen und die sonstigen Flächen weiterhin als Gewerbe<br />
festgesetzt. Da daher kein wesentlicher Anstieg des motorisierten Verkehrs zu erwarten ist<br />
(Niederstedter Weg: Zunahme durchschnittlicher täglicher Verkehr werktags (DTVw) =<br />
335Kfz/24h nach TÜV SÜD Industrie Service GmbH 2009) kann auch eine bedeutsame Zu-<br />
nahme an Luftschadstoffen ausgeschlossen werden. Durch die Planung sind keine erhebli-<br />
chen nachteiligen Veränderungen in Bezug auf das Schutzgut Klima und Luft zu erwarten.<br />
Fachbereich <strong>Stadtplanung</strong><br />
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