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Begründung mit Umweltbericht - Stadtplanung - Bad-Homburg

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Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> v. d. Höhe <strong>Umweltbericht</strong><br />

Bebauungsplan Nr. 36, 1. Änd. Stand § 10 (1) BauGB<br />

Die Auflagen in der Wasserschutzgebietszone III des Schutzgebietes der Trinkwassergewin-<br />

nungsanlage Lange Meile I und die Auflagen entsprechend der <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong>er Heilquellen-<br />

schutzgebiet Zone D werden eingehalten.<br />

Zusammengefasst sind durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 keine negativen<br />

Auswirkungen auf das Schutzgut Grundwasser zu erwarten.<br />

Oberflächengewässer<br />

Im Bereich des Dornbaches ergeben sich durch die 1. Änderung des Bebauungsplans keine<br />

Auswirkungen. Innerhalb des betreffenden Flurstücks (Straßenparzelle Bommersheimer<br />

Weg, Flur 24, Flurstück 93/23) wird der Dornbach als Gewässer nachrichtlich übernommen,<br />

auf der restlichen Fläche wird die Festsetzung als Verkehrfläche beibehalten. Durch die Än-<br />

derung sind auch keine Auswirkungen auf das in diesen Bereich hineinragende Über-<br />

schwemmungsgebiet des Dornbaches zu erwarten.<br />

2.3.3 Schutzgut Klima und Luft<br />

Auf einem Teil der Grundstücke ist durch bauliche Nachverdichtungen und die Errichtung von<br />

weiteren baulichen Anlagen eine Zunahme der Versiegelung <strong>mit</strong> negativen Folgen für das<br />

Lokalklima möglich. Diese Versiegelungen sind aber auch nach dem bisher geltenden Be-<br />

bauungsplan, sogar in einem etwas größeren Umfang, zulässig.<br />

Vorhandene Gehölzbestände <strong>mit</strong> positiver Wirkung auf das Lokalklima werden über entspre-<br />

chende Festsetzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a bzw. 25b) bauleitplanerisch gesichert (Vermei-<br />

dungsmaßnahme).<br />

Wie bereits erläutert wird <strong>mit</strong> der geänderten Planung ein mindestens 10 %iger Anteil an ge-<br />

pflegten Grünflächen festgesetzt. Zusätzlich ist für alle Dächer bis zu einer Neigung von<br />

15 Grad eine extensive Dachbegrünung von mindestens 80 % der Fläche vorgeschrieben.<br />

Es sind daher keine negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Klima und Luft zu erwarten.<br />

Der bauleitplanerisch gesicherte, höhere Grünanteil wirkt sich eher positiv auf die lokalklima-<br />

tische Situation aus.<br />

Gegenüber dem Vorentwurf wurde die Festsetzung des Sondergebietes auf den bereits vor-<br />

handenen Einzelhandel zurückgenommen und die sonstigen Flächen weiterhin als Gewerbe<br />

festgesetzt. Da daher kein wesentlicher Anstieg des motorisierten Verkehrs zu erwarten ist<br />

(Niederstedter Weg: Zunahme durchschnittlicher täglicher Verkehr werktags (DTVw) =<br />

335Kfz/24h nach TÜV SÜD Industrie Service GmbH 2009) kann auch eine bedeutsame Zu-<br />

nahme an Luftschadstoffen ausgeschlossen werden. Durch die Planung sind keine erhebli-<br />

chen nachteiligen Veränderungen in Bezug auf das Schutzgut Klima und Luft zu erwarten.<br />

Fachbereich <strong>Stadtplanung</strong><br />

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