24.10.2012 Aufrufe

Begründung mit Umweltbericht - Stadtplanung - Bad-Homburg

Begründung mit Umweltbericht - Stadtplanung - Bad-Homburg

Begründung mit Umweltbericht - Stadtplanung - Bad-Homburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> v.d.Höhe <strong>Begründung</strong><br />

Bebauungsplan Nr. 36 “Niederstedter Weg”, 1. Änd. Stand § 10 (1) BauGB<br />

8 STÄDTEBAULICHE KENNWERTE<br />

8.1 Flächenbilanz<br />

Nutzung / Baugebiete Bestand (ha) Planung (ha)<br />

Gewerbegebiet (GE)<br />

Sondergebiet (SO)<br />

Straßenverkehrsfläche<br />

inkl. Wasserfläche<br />

Fachbereich <strong>Stadtplanung</strong><br />

4,85<br />

--<br />

1,68<br />

3,50<br />

1,35<br />

1,68<br />

Summe 6,53 6,53<br />

B HINWEISE / NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN / KENNZEICH-<br />

NUNGEN<br />

1 Entwässerung<br />

Das Erfordernis von Maßnahmen zur Rückhaltung von Niederschlagswasser muss im<br />

Rahmen der jeweiligen Baugenehmigungsverfahren geprüft werden.<br />

2 Archäologische Fundstellen<br />

Auf dem Grundstück Niederstedter Weg 19 befinden sich Überreste einer vorgeschichtlichen<br />

Siedlung. Als Bodendenkmal genießt diese archäologische Fundstelle<br />

gesetzlichen Schutz. Jeglicher Bodeneingriff innerhalb dieses Areals bedarf daher einer<br />

vorherigen denkmalschutzrechtlichen Genehmigung.<br />

Wenn in anderen Bereichen bei Erdarbeiten Bodendenkmäler bekannt werden, so ist<br />

dies dem Landesamt für Denkmalpflege, Archäologische Denkmalpflege, oder der<br />

Unteren Denkmalschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen (§ 20 HDSchG). In diesen<br />

Fällen kann für die weitere Fortführung des Vorhabens eine denkmalschutzrechtliche<br />

Genehmigung nach § 16 HDSchG erforderlich werden.<br />

3 Heilquellenschutzzone und Wasserschutzgebiete<br />

Das Plangebiet befindet sich innerhalb der Zone III (weitere Schutzzone) des Wasserschutzgebiets<br />

für die Trinkwassergewinnungsanlage „Lange Meile I“.<br />

Die Vorgaben der Verordnung zum Schutz der Trinkwassergewinnungsanlage „Lange<br />

Meile I“ der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> v.d. Höhe vom 15.03.1974 sind zu beachten.<br />

Das Plangebiet liegt innerhalb der quantitativen Schutzzone D der „Verordnung zum<br />

Schutz der staatlich anerkannten Heilquellen der Kur- und Kongreß-GmbH <strong>Bad</strong><br />

<strong>Homburg</strong> v.d. Höhe, Hochtaunuskreis“ vom 28.11.1985. Die Vorgaben dieser Verordnung<br />

sind zu beachten.<br />

In den textlichen Festsetzungen werden unter Pkt. V „Nachrichtliche Übernahme/<br />

Kennzeichnungen“ entsprechende Hinweise gegeben.<br />

32

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!