Begründung mit Umweltbericht - Stadtplanung - Bad-Homburg
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Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> v. d. Höhe <strong>Umweltbericht</strong><br />
Bebauungsplan Nr. 36, 1. Änd. Stand § 10 (1) BauGB<br />
Im Bereich des Niederstedter Weges 19 liegt die Altablagerung 434 001 010 000 037 "ehem.<br />
Ziegelei". Nach Aussage des Regierungspräsidiums Darmstadt, Abt. Arbeitsschutz und Um-<br />
welt Wiesbaden ist 2009 eine Einzelfallrecherche und Überprüfung der Fläche vorgesehen.<br />
Im Bebauungsplan findet sich die Kennzeichnung der Fläche nach § 5 Abs. 3 Nr. 3 und Abs.<br />
4 BauGB und ein Hinweis auf die Untersuchung.<br />
2.3.2 Schutzgut Wasser<br />
Grundwasser<br />
Auf einem Teil der Grundstücke ist durch bauliche Nachverdichtungen und die Errichtung von<br />
weiteren baulichen Anlagen eine Zunahme der Versiegelung und da<strong>mit</strong> eine Reduzierung der<br />
Versickerung möglich. Diese Versiegelungen sind aber auch nach dem bisher geltenden Be-<br />
bauungsplan, sogar in einem etwas größeren Umfang, zulässig.<br />
Ein Teil der noch vorhandenen offenen, versickerungsfähigen Bodenflächen (vorhandene<br />
Gehölzpflanzungen sowie Grundstücksrandstreifen) wird durch entsprechende Festsetzun-<br />
gen als Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a) bzw. als Flächen <strong>mit</strong> Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung<br />
von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25b) planungsrecht-<br />
lich gesichert (Vermeidungsmaßnahme).<br />
Wie beim Schutzgut Boden erläutert, wird <strong>mit</strong> der geänderten Planung ein mindestens<br />
10 %iger Anteil an Grünflächen festgesetzt, so dass der bauleitplanerisch gesicherte, mini-<br />
mal mögliche Anteil an unversiegelter Bodenfläche im Gewerbegebiet gegenüber dem bishe-<br />
rigen festgesetzten Grünflächenanteil steigt. Zusätzlich ist für alle Dächer bis zu einer Nei-<br />
gung von 15 Grad eine extensive Dachbegrünung auf mindestens 80 % der Fläche vorge-<br />
schrieben. Die extensive Dachbegrünung führt zu einem verzögerten Abfluss von Nieder-<br />
schlagswasser und entlastet so<strong>mit</strong> die Kanalisation.<br />
Eingriffe bezogen auf den Hauptgrundwasserleiter sind aufgrund des relativ hohen Grund-<br />
wasserflurabstands von 5 bis 10 m unwahrscheinlich. Lediglich bei evtl. abschnittsweise hö-<br />
her anstehendem Grundwasser sind unter Umständen auch während der Bauphase Beein-<br />
trächtigungen nicht gänzlich auszuschließen. Hier können v. a. bei Unterkellerungen bzw.<br />
Tiefgaragen je nach örtlicher Grundwassersituation eine temporäre Grundwasserhaltung<br />
bzw. bauliche Vorkehrungen (z. B. eine Weiße Wanne) erforderlich werden. Es ist aber dies-<br />
bezüglich zu beachten, dass eine ständige Grundwasserableitung auf Dauer über Gelände-<br />
drainagen nicht zulässig ist. Die Grundwasserhaltung während der Bauphase wäre ein tem-<br />
porärer Eingriff, der einer entsprechenden Genehmigung bedarf. Die 1. Änderung des Be-<br />
bauungsplanes Nr. 36 enthält einen entsprechenden Hinweis.<br />
Fachbereich <strong>Stadtplanung</strong><br />
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