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Begründung mit Umweltbericht - Stadtplanung - Bad-Homburg

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Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> v. d. Höhe <strong>Umweltbericht</strong><br />

Bebauungsplan Nr. 36, 1. Änd. Stand § 10 (1) BauGB<br />

Im Bereich des Niederstedter Weges 19 liegt die Altablagerung 434 001 010 000 037 "ehem.<br />

Ziegelei". Nach Aussage des Regierungspräsidiums Darmstadt, Abt. Arbeitsschutz und Um-<br />

welt Wiesbaden ist 2009 eine Einzelfallrecherche und Überprüfung der Fläche vorgesehen.<br />

Im Bebauungsplan findet sich die Kennzeichnung der Fläche nach § 5 Abs. 3 Nr. 3 und Abs.<br />

4 BauGB und ein Hinweis auf die Untersuchung.<br />

2.3.2 Schutzgut Wasser<br />

Grundwasser<br />

Auf einem Teil der Grundstücke ist durch bauliche Nachverdichtungen und die Errichtung von<br />

weiteren baulichen Anlagen eine Zunahme der Versiegelung und da<strong>mit</strong> eine Reduzierung der<br />

Versickerung möglich. Diese Versiegelungen sind aber auch nach dem bisher geltenden Be-<br />

bauungsplan, sogar in einem etwas größeren Umfang, zulässig.<br />

Ein Teil der noch vorhandenen offenen, versickerungsfähigen Bodenflächen (vorhandene<br />

Gehölzpflanzungen sowie Grundstücksrandstreifen) wird durch entsprechende Festsetzun-<br />

gen als Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a) bzw. als Flächen <strong>mit</strong> Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung<br />

von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25b) planungsrecht-<br />

lich gesichert (Vermeidungsmaßnahme).<br />

Wie beim Schutzgut Boden erläutert, wird <strong>mit</strong> der geänderten Planung ein mindestens<br />

10 %iger Anteil an Grünflächen festgesetzt, so dass der bauleitplanerisch gesicherte, mini-<br />

mal mögliche Anteil an unversiegelter Bodenfläche im Gewerbegebiet gegenüber dem bishe-<br />

rigen festgesetzten Grünflächenanteil steigt. Zusätzlich ist für alle Dächer bis zu einer Nei-<br />

gung von 15 Grad eine extensive Dachbegrünung auf mindestens 80 % der Fläche vorge-<br />

schrieben. Die extensive Dachbegrünung führt zu einem verzögerten Abfluss von Nieder-<br />

schlagswasser und entlastet so<strong>mit</strong> die Kanalisation.<br />

Eingriffe bezogen auf den Hauptgrundwasserleiter sind aufgrund des relativ hohen Grund-<br />

wasserflurabstands von 5 bis 10 m unwahrscheinlich. Lediglich bei evtl. abschnittsweise hö-<br />

her anstehendem Grundwasser sind unter Umständen auch während der Bauphase Beein-<br />

trächtigungen nicht gänzlich auszuschließen. Hier können v. a. bei Unterkellerungen bzw.<br />

Tiefgaragen je nach örtlicher Grundwassersituation eine temporäre Grundwasserhaltung<br />

bzw. bauliche Vorkehrungen (z. B. eine Weiße Wanne) erforderlich werden. Es ist aber dies-<br />

bezüglich zu beachten, dass eine ständige Grundwasserableitung auf Dauer über Gelände-<br />

drainagen nicht zulässig ist. Die Grundwasserhaltung während der Bauphase wäre ein tem-<br />

porärer Eingriff, der einer entsprechenden Genehmigung bedarf. Die 1. Änderung des Be-<br />

bauungsplanes Nr. 36 enthält einen entsprechenden Hinweis.<br />

Fachbereich <strong>Stadtplanung</strong><br />

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