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Begründung mit Umweltbericht - Stadtplanung - Bad-Homburg

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Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> v.d.Höhe <strong>Begründung</strong><br />

Bebauungsplan Nr. 36 “Niederstedter Weg”, 1. Änd. Stand § 10 (1) BauGB<br />

Die bisher rechtskräftig festgesetzte, abweichende Bauweise wird dahingehend übernommen,<br />

dass, abweichend von der offenen Bauweise, Gebäudelängen von mehr<br />

als 50 m zulässig sind. Die bisher festgesetzte einseitige Grenzbebauung wird jedoch<br />

nicht übernommen. Es soll dadurch trotz der gewerblichen Nutzung ein Mindestmaß<br />

an städtebaulicher Gestaltung gesichert werden und so<strong>mit</strong> den heutigen Ansprüchen<br />

an die Gestaltung von Gewerbegebieten gerecht werden. Die gewerbegebietstypischen,<br />

großmaßstäblichen Gebäude sollen durch Freiräume untereinander aufgelockert<br />

werden, die, sofern sie nicht als Zufahrt oder Stellplatzfläche dienen, begrünt<br />

werden müssen. Da der Bebauungsplan Nr. 36 seit mehr als 25 Jahren die planungsrechtliche<br />

Grundlage für die Bebauung des Gewerbegebietes am Niederstedter Weg<br />

darstellt, wird es als vertretbar angesehen, auf die bisher festgesetzte, einseitige<br />

Grenzbebauung aus o.g. städtebaulichen Gründen zu verzichten. Die im Bestand<br />

vorhandenen Gebäude <strong>mit</strong> einer einseitigen Grenzbebauung genießen Bestandschutz.<br />

5.2 Verkehrsflächen<br />

Die Festsetzung der Verkehrsflächen entspricht den vorhandenen bzw. den rechtskräftig<br />

festgesetzten Verkehrsflächen.<br />

Eine Erschließung der einzelnen Gewerbegrundstücke über die Zeppelinstraße ist<br />

weiterhin ausgeschlossen, da die Zeppelinstraße als Umgehungs- /Landesstraße<br />

nicht geeignet ist für eine direkte Erschließung der Grundstücke. Die Festsetzung einer<br />

Fläche zum Anpflanzen bzw. zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern entlang der<br />

Zeppelinstraße schließt eine Erschließung der Gewerbegrundstücke über die Zeppelinstraße<br />

aus. Der Bereich entlang der Zeppelinstraße ist zudem als Bereich ohne<br />

Ein- und Ausfahrt festgesetzt worden. Die Erschließung erfolgt daher unverändert<br />

ausschließlich über den Niederstedter Weg.<br />

Da das Plangebiet überwiegend bebaut ist und die 1. Änderung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 36 keine Nutzungen festsetzt, die ein höheres Verkehrsaufkommen als im<br />

bisher rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 36 zulässt, ist vorrangig zu prüfen, ob der<br />

Niederstedter Weg für die bestehenden Verkehrsbelastungen ausreichend dimensioniert<br />

ist.<br />

Nach den Richtlinien für die Anlagen von Stadtstraßen - RASt 06 der Forschungsgesellschaft<br />

für Straßen- und Verkehrswesen - ist der Niederstedter Weg eine Erschließungsstraße<br />

<strong>mit</strong> nahräumiger Verbindungsfunktion (Kategorie ES IV). Eine Verkehrserhebung,<br />

durchgeführt im Januar 2009 durch die TÜV SÜD GmbH 8 , ergab eine<br />

durchschnittliche werktägliche Belastung von rund 1700 Kfz/24h. Linienbusverkehr<br />

findet im Niederstedter Weg nicht statt. Mit Fahrbahnbreiten von rund 3,25 m ist der<br />

Straßenquerschnitt des Niederstedter Wegs gemäß den o. g. Richtlinien ausreichend<br />

bemessen und so<strong>mit</strong> geeignet den gewerbegebietstypischen Verkehr, inklusive des<br />

ruhenden Verkehrs, aufzunehmen.<br />

8 Gutachten L 6508 des TÜV SÜD Industrie Service GmbH vom 05.02.2009<br />

Fachbereich <strong>Stadtplanung</strong><br />

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