Begründung mit Umweltbericht - Stadtplanung - Bad-Homburg
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Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> v.d.Höhe <strong>Begründung</strong><br />
Bebauungsplan Nr. 36 “Niederstedter Weg”, 1. Änd. Stand § 10 (1) BauGB<br />
Die Baugenehmigung für den Umbau einer Anlieferungszone in eine Verkaufsfläche<br />
(für Babyartikel) wurde am 31.01.2006 erteilt, d.h. vor dem Inkrafttreten des Aufstellungsbeschlusses<br />
zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 und der Veränderungssperre.<br />
Die Verkaufsflächen für Babyartikel genießen daher Bestandschutz.<br />
Ein Teil der Babyartikel sind dem Hauptsortiment -Möbel- (z.B. Kinderbetten, Matratzen<br />
und Kinderstühle) und dem dazugehörigen Randsortiment (z.B. Bettwäsche) zuzuordnen<br />
und daher im Rahmen der Festsetzungen zulässig.<br />
Die in den Sondergebieten als ausnahmsweise zulässig festgesetzten Schank- und<br />
Speisewirtschaften für Kunden entsprechen dem heutigen Standardangebot von<br />
Möbelhäusern. Als „Nebennutzung“ müssen sie sich der Hauptnutzung unterordnen<br />
und in den Baukörper des Möbelgeschäftes integriert sein. Schank- und Speisewirtschaften<br />
können da<strong>mit</strong> keine eigenständige Hauptnutzung sein, welche dem Gebietscharakter<br />
zuwider laufen würde.<br />
Ausnahmsweise sind auch betriebsbedingte Wohnungen im Sinne von § 8 (3)<br />
BauNVO zulässig, wenn sie in den Baukörper des Möbelhauses integriert sind. So<br />
besteht eine bessere Steuerung der Wohnnutzung in den Sondergebieten, die den<br />
gewünschten Gebietscharakter gewährleisten soll. Analog zu den betriebsbedingten<br />
Wohnnutzungen im Gewerbegebiet sind passive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt<br />
worden (siehe Pkt. 2.6.2 und Pkt. 5.1.2).<br />
Für die Sondergebiete SO1 und SO 2 wird die Art der Nutzung gemäß § 11 (2)<br />
BauNVO dadurch näher bestimmt, dass Emissionskontingente für die Nachtzeit<br />
von 22:00 bis 6:00 Uhr festgesetzt werden. Hierdurch sollen, entsprechend der Empfehlungen<br />
des schalltechnischen Gutachtens der TÜV SÜD GmbH, die allgemeinen<br />
Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Belange des<br />
Umweltschutzes gemäß § 1 (6) Nr. 1 BauGB berücksichtigt werden, insbesondere in<br />
Bezug auf die Wohnnutzungen außerhalb des Plangebietes, nördlich des Niederstedter<br />
Weges (s.a. Pkt. 2.6.2). Die Prüfung der Einhaltung der Emissionskontingente erfolgt<br />
nach DIN 45691-12 Abschnitt 5.<br />
5.1.2 Gewerbegebiet<br />
Die vorhandenen gewerblichen Nutzungen auf den Grundstücken Niederstedter Weg<br />
Nr. 5, 11, 13 und 19 sind erfasst und bewertet worden. Durch die Festsetzung als<br />
Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO, wie im bisher rechtskräftigen Bebauungsplan<br />
Nr. 36, werden sie in ihrem Bestand gesichert. Das festgesetzte Maß der Nutzung<br />
entspricht ebenfalls dem bisher rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 36 und erlaubt eine<br />
maßvolle Weiterentwicklung.<br />
Durch die allgemeine Zulässigkeit von Anlagen für kulturelle Zwecke im Gewerbegebiet<br />
gemäß § 8 (2) Ziffer 2 in Verbindung <strong>mit</strong> § 1 (5) BauNVO wird das im Jahre<br />
2007 genehmigte und realisierte private Oldtimer-Museum auf dem Grundstück Niederstedter<br />
Weg 5 planungsrechtlich gesichert und weitere Entwicklungen in diese<br />
Richtung ermöglicht.<br />
Im Zuge der Umnutzung eines Autohauses in ein Oldtimermuseum ist ein Museumsshop<br />
eingerichtet worden für den Verkauf von Andenken, Automobilliteratur, Ausstel-<br />
Fachbereich <strong>Stadtplanung</strong><br />
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