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Begründung mit Umweltbericht - Stadtplanung - Bad-Homburg

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Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> v.d.Höhe <strong>Begründung</strong><br />

Bebauungsplan Nr. 36 “Niederstedter Weg”, 1. Änd. Stand § 10 (1) BauGB<br />

lungskatalogen u.ä. Der Museumsshop ist als untergeordnete Nutzung im Kontext<br />

des Museumsbetriebes genehmigt worden. Er stellt keinen eigenständigen Einzelhandelsbetrieb<br />

dar, zumal er auch baulich in das Museumsgebäude integriert ist. Der<br />

Museumsshop widerspricht weder dem Zentrenkonzept für den Einzelhandel der<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> noch den Festsetzungen des Bebauungsplans.<br />

Ein Widerspruch wäre gegeben, wenn der Shop eigenständig (unabhängig vom Museumsbetrieb)<br />

betrieben würde, sein Warenangebot nicht mehr im Zusammenhang<br />

<strong>mit</strong> den ausgestellten Objekten des Museums stehen würde oder er sich zu einem<br />

typischen Spielwarenladen entwickeln würde. Spielwaren sind gemäß Zentrenkonzept<br />

für den Einzelhandel zentrenrelevante Sortimente; sie dürfen daher für den vorliegenden<br />

Standort, außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche nur als Randsortiment<br />

angeboten werden.<br />

Im Gewerbegebiet sind die allgemein zulässigen Tankstellen auf der Grundlage von<br />

§1 (5) BauNVO unzulässig. Der Ausschluss dieser Nutzungen erfolgt, um nicht den<br />

<strong>mit</strong> einer Tankstelle verbundenen Verkehr in das Plangebiet zu holen und um so immissionsschutzrechtliche<br />

Konflikte zu vermeiden. Weiterhin ist durch die bestehende<br />

Auslastung der Knotenpunkte Niederstedter Weg/ Urseler Straße bzw. Zeppelinstraße<br />

nicht sichergestellt, ob diese zusätzlichen Verkehre aufgenommen werden könnten.<br />

Betriebstankstellen sind von diesem Ausschluss nicht betroffen, da sie als untergeordnete<br />

Nutzung einer gewerblichen (Haupt-) Nutzung zugeordnet sind und nicht als<br />

eigenständige Betriebe <strong>mit</strong> Kundenverkehr betrachtet werden können. Die Betriebstankstelle<br />

des Oldtimermuseums ist so<strong>mit</strong> zulässig.<br />

Wie unter Pkt. 1.2, 1.3, 2.6.1 und 4.1 dargestellt, ist es ein wesentliches Ziel der Planung,<br />

die Entwicklung des Einzelhandels im Plangebiet unter Berücksichtigung der<br />

bereits vorhandenen Versorgungsstruktur der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> langfristig zu steuern,<br />

um die bestehenden Versorgungsstrukturen innerhalb der zentralen Versorgungsbereiche<br />

zu stärken und zu erhalten und um negative Auswirkungen (z.B.<br />

Funktionsschwächung der zentralen Versorgungsbereiche, Zersplitterung des Handelsnetzes)<br />

insbesondere auf die Funktion der Innenstadt als Hauptgeschäftsbereich<br />

in <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> v.d. Höhe zu vermeiden, wie sie eintreten könnten, wenn Einzelhandelsnutzungen<br />

in Gewerbegebieten bis zur Grenze des § 11 Abs. 3 BauNVO uneingeschränkt<br />

zulässig wären.<br />

Im Zentrenkonzept sind auf der Grundlage einer Vollerhebung der Verkaufsflächen<br />

und des Warenangebots aller ansässigen Einzelhandelsbetriebe verschiedene Sortimentsgruppen<br />

definiert worden, die im Hinblick auf die Einzelhandelsstruktur des<br />

Hauptgeschäftsbereiches als zentrenrelevant zu bezeichnen sind. Um eine Beeinträchtigung<br />

der Versorgungsstrukturen der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> v.d. Höhe zu vermeiden,<br />

ist es daher erforderlich, die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben <strong>mit</strong> Verkaufsflächen<br />

für zentrenrelevante Hauptsortimente im Plangebiet zu regeln.<br />

Nach § 1 (9) BauNVO kann, wenn, wie hier, besondere städtebauliche Gründe dies<br />

rechtfertigen, festgesetzt werden, dass nur bestimmte Arten der allgemein zulässigen<br />

Nutzungen zugelassen werden können. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass<br />

nach dieser Vorschrift die Möglichkeit besteht, die Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben<br />

bestimmter Branchen bzw. bestimmter Sortimente auszuschließen. Die aus-<br />

Fachbereich <strong>Stadtplanung</strong><br />

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