Begründung mit Umweltbericht - Stadtplanung - Bad-Homburg
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Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> v. d. Höhe <strong>Umweltbericht</strong><br />
Bebauungsplan Nr. 36, 1. Änd. Stand § 10 (1) BauGB<br />
Zu den besonders geschützten Arten (§ 10 Abs. 2 Nr. 10 BNatSchG) zählen u. a. alle euro-<br />
päische Vogelarten. Daher ist im Geltungsbereich <strong>mit</strong> dem Vorkommen besonders geschütz-<br />
ter Arten, die sehr häufig vorkommen, wie z. B. Amsel, Haussperling, Kohlmeise usw. zu<br />
rechnen. Am Gebäude Niederstedter Weg 11 wurde 2008 ein Mehlschwalbennest (Delichon<br />
urbica/bes. geschützte Art/Rote-Liste-Hessen 3 [HGON & VSW, 2007]) gefunden. Weitere<br />
Hinweise auf streng oder besonders geschützte Arten innerhalb der Gewerbeflächen gibt es<br />
derzeit keine.<br />
Das Vorkommen besonders oder streng geschützter Arten ist auch im Bereich des bisher<br />
unbebauten Grundstücks aufgrund der vorhandenen Nutzung als Lagerplatz sehr unwahr-<br />
scheinlich. Ortsbegehungen im Rahmen der Bestandserhebung durch das beauftragte Pla-<br />
nungsbüro „Herrchen & Sch<strong>mit</strong>t“ im Sommer 2008 sowie Ortsbesichtigungen durch Mitarbei-<br />
ter der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> haben keinerlei Hinweise auf das Vorkommen besonders bzw.<br />
streng geschützter Arten nach BNatSchG ergeben.<br />
Naturdenkmal<br />
Nördlich des Geltungsbereichs steht in einer Entfernung von ca. 25 m eine Linde, die als<br />
Naturdenkmal geschützt ist. Es handelt sich um die Niederstedter Friedhofslinde, die wegen<br />
ihrer kulturgeschichtlichen Bedeutung unter Schutz gestellt wurde. Der Schutzbereich um die<br />
Linde beträgt 6 m. Vom Plangebiet aus ist die Linde nicht sichtbar, ein vorgelagertes Wohn-<br />
haus verhindert eine Sichtbeziehung.<br />
2.1.5 Schutzgut Landschaftsbild / Stadtgestalt<br />
Landschafts- und Stadtbild bestimmende Ausstattung<br />
Der Landschaftsraum im Verflechtungsbereich des Bebauungsplanes wird durch den Über-<br />
gang des Siedlungsraumes der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> v. d. Höhe zur freien Landschaft (Frei-<br />
raumkorridor zwischen <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> v. d. Höhe und Oberursel) geprägt (vgl. Luftbild, Abb.<br />
2). Das Plangebiet stellt den Rand der geschlossenen Siedlungsstruktur im Osten dar, die<br />
bis an die Zeppelinstraße heranreicht. Südlich daran anschließend markieren Kleingärten<br />
den Übergang zur freien Landschaft <strong>mit</strong> ihren zumeist großflächigen Ackerflächen. Innerhalb<br />
der Kleingärten liegt noch eine größere Gewerbehalle. Nach Westen grenzt der Dornbach an<br />
den Geltungsbereich, dahinter liegt das Grundstück der Knobelsmühle im Grünzug „Am Plat-<br />
zenberg“. Nördlich des Niederstedter Weges liegt ein Bereich <strong>mit</strong> einer heterogenen Nut-<br />
zungsstruktur. Es finden sich Tennisplätze sowie Sporthallen (Fitness-Center), ein Über-<br />
gangswohnheim, Wohn- und Gewerbegebäude sowie Brachflächen. Nach Osten stellt die in<br />
diesem Bereich fünf- bis sechsspurige Urseler Straße eine deutliche Zäsur dar, daran an-<br />
schließend folgen Gärten und Brachen.<br />
Fachbereich <strong>Stadtplanung</strong><br />
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