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Begründung mit Umweltbericht - Stadtplanung - Bad-Homburg

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Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> v. d. Höhe <strong>Umweltbericht</strong><br />

Bebauungsplan Nr. 36, 1. Änd. Stand § 10 (1) BauGB<br />

Zu den besonders geschützten Arten (§ 10 Abs. 2 Nr. 10 BNatSchG) zählen u. a. alle euro-<br />

päische Vogelarten. Daher ist im Geltungsbereich <strong>mit</strong> dem Vorkommen besonders geschütz-<br />

ter Arten, die sehr häufig vorkommen, wie z. B. Amsel, Haussperling, Kohlmeise usw. zu<br />

rechnen. Am Gebäude Niederstedter Weg 11 wurde 2008 ein Mehlschwalbennest (Delichon<br />

urbica/bes. geschützte Art/Rote-Liste-Hessen 3 [HGON & VSW, 2007]) gefunden. Weitere<br />

Hinweise auf streng oder besonders geschützte Arten innerhalb der Gewerbeflächen gibt es<br />

derzeit keine.<br />

Das Vorkommen besonders oder streng geschützter Arten ist auch im Bereich des bisher<br />

unbebauten Grundstücks aufgrund der vorhandenen Nutzung als Lagerplatz sehr unwahr-<br />

scheinlich. Ortsbegehungen im Rahmen der Bestandserhebung durch das beauftragte Pla-<br />

nungsbüro „Herrchen & Sch<strong>mit</strong>t“ im Sommer 2008 sowie Ortsbesichtigungen durch Mitarbei-<br />

ter der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> haben keinerlei Hinweise auf das Vorkommen besonders bzw.<br />

streng geschützter Arten nach BNatSchG ergeben.<br />

Naturdenkmal<br />

Nördlich des Geltungsbereichs steht in einer Entfernung von ca. 25 m eine Linde, die als<br />

Naturdenkmal geschützt ist. Es handelt sich um die Niederstedter Friedhofslinde, die wegen<br />

ihrer kulturgeschichtlichen Bedeutung unter Schutz gestellt wurde. Der Schutzbereich um die<br />

Linde beträgt 6 m. Vom Plangebiet aus ist die Linde nicht sichtbar, ein vorgelagertes Wohn-<br />

haus verhindert eine Sichtbeziehung.<br />

2.1.5 Schutzgut Landschaftsbild / Stadtgestalt<br />

Landschafts- und Stadtbild bestimmende Ausstattung<br />

Der Landschaftsraum im Verflechtungsbereich des Bebauungsplanes wird durch den Über-<br />

gang des Siedlungsraumes der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> v. d. Höhe zur freien Landschaft (Frei-<br />

raumkorridor zwischen <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> v. d. Höhe und Oberursel) geprägt (vgl. Luftbild, Abb.<br />

2). Das Plangebiet stellt den Rand der geschlossenen Siedlungsstruktur im Osten dar, die<br />

bis an die Zeppelinstraße heranreicht. Südlich daran anschließend markieren Kleingärten<br />

den Übergang zur freien Landschaft <strong>mit</strong> ihren zumeist großflächigen Ackerflächen. Innerhalb<br />

der Kleingärten liegt noch eine größere Gewerbehalle. Nach Westen grenzt der Dornbach an<br />

den Geltungsbereich, dahinter liegt das Grundstück der Knobelsmühle im Grünzug „Am Plat-<br />

zenberg“. Nördlich des Niederstedter Weges liegt ein Bereich <strong>mit</strong> einer heterogenen Nut-<br />

zungsstruktur. Es finden sich Tennisplätze sowie Sporthallen (Fitness-Center), ein Über-<br />

gangswohnheim, Wohn- und Gewerbegebäude sowie Brachflächen. Nach Osten stellt die in<br />

diesem Bereich fünf- bis sechsspurige Urseler Straße eine deutliche Zäsur dar, daran an-<br />

schließend folgen Gärten und Brachen.<br />

Fachbereich <strong>Stadtplanung</strong><br />

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