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Begründung mit Umweltbericht - Stadtplanung - Bad-Homburg

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Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> v. d. Höhe <strong>Umweltbericht</strong><br />

Bebauungsplan Nr. 36, 1. Änd. Stand § 10 (1) BauGB<br />

6 Allgemeinverständliche Zusammenfassung<br />

Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 die zulässigen Nutzungen im Plangebiet<br />

entsprechend den Vorgaben des Zentrenkonzepts zu konkretisieren (Ausschluss von zent-<br />

renrelevanten Sortimenten) und gleichzeitig die derzeit vorhandenen Nutzungsstrukturen zu<br />

sichern. So soll zukünftig ein Teil des Gewerbegebiets entsprechend seiner derzeitigen Nut-<br />

zung zu Sondergebieten für großflächigen Einzelhandel (Möbelhaus) umgewidmet werden.<br />

Bei dem Plangebiet handelt es sich um einen, auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebau-<br />

ungsplans schon fast vollständig bebauten Gewerbebereich am südlichen Stadtrand von <strong>Bad</strong><br />

<strong>Homburg</strong>. Aufgrund der vorhandenen intensiven Nutzung ist der Bestand der Schutzgüter<br />

stark anthropogen überprägt. Wertvolle, natürliche oder naturnahe Bestände bzw. Zustände<br />

sind im Plangebiet nicht mehr auszumachen.<br />

Bis auf ein Mehlschwalbennest wurden keine streng bzw. besonders geschützten Arten an-<br />

getroffen, wegen der vielfältigen Vorbelastungen sind auch keine störungsempfindliche ge-<br />

schützte Arten im Gebiet zu erwarten.<br />

Sollte die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 nicht umgesetzt werden, könnte die Be-<br />

bauung entsprechend den Festsetzungen des bisher rechtskräftigen Bebauungsplans ver-<br />

dichtet und ausgeweitet werden. Zulässig wäre eine maximale Versiegelung <strong>mit</strong> Gebäuden<br />

und Nebenanlagen von 96 % des Gewerbegebiets.<br />

Bei Durchführung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 kann ebenfalls eine Nach-<br />

verdichtung innerhalb der Gewerbe bzw. Sondergebiete durchgeführt werden. Es sind also<br />

geringfügige nachteilige Auswirkungen wie Versiegelung, Bodenverdichtung, Lebensraum-<br />

verlust usw. durch die Planung möglich, diese wären aber auch zum jetzigen Zeitpunkt bau-<br />

leitplanerisch zulässig. Der Anteil an versiegelter Fläche wird durch die 1. Änderung des Be-<br />

bauungsplans Nr. 36 auf maximal 90 % der Gewerbefläche begrenzt und so<strong>mit</strong> gegenüber<br />

dem jetzigen Zustand reduziert. Ein Teil der vorhandenen offenen, versickerungsfähigen Bo-<br />

denflächen wird durch entsprechende Festsetzungen als Flächen zum Anpflanzen bzw. als<br />

Flächen <strong>mit</strong> Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern<br />

und sonstigen Bepflanzungen planungsrechtlich gesichert. Durch diese Festsetzungen wer-<br />

den sowohl Lebensraum für Pflanzen und Tiere erhalten und geschaffen als auch das Land-<br />

schafts- bzw. Ortsbild aufgewertet (Eingrünung entlang der Zeppelinstraße). Durch die Pflan-<br />

zung von großkronigen Laubbäumen entlang der Urseler Straße wird insbesondere ein Bei-<br />

trag zur Verbesserung der Ortseingangssituation geleistet.<br />

Flachgeneigte Dachfläche (< 15° Neigung) müssen zu 80 % begrünt werden, dies stellt eine<br />

weitere Maßnahme zur Erhöhung des Grünanteils dar und wirkt zusammen <strong>mit</strong> den sonsti-<br />

gen Begrünungsmaßnahmen positiv auf das Kleinklima.<br />

Zur Er<strong>mit</strong>tlung der Auswirkungen durch mögliche Lärmimmissionen auf schutzbedürftige<br />

Fachbereich <strong>Stadtplanung</strong><br />

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