Begründung mit Umweltbericht - Stadtplanung - Bad-Homburg
Begründung mit Umweltbericht - Stadtplanung - Bad-Homburg
Begründung mit Umweltbericht - Stadtplanung - Bad-Homburg
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> v. d. Höhe <strong>Umweltbericht</strong><br />
Bebauungsplan Nr. 36, 1. Änd. Stand § 10 (1) BauGB<br />
6 Allgemeinverständliche Zusammenfassung<br />
Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 die zulässigen Nutzungen im Plangebiet<br />
entsprechend den Vorgaben des Zentrenkonzepts zu konkretisieren (Ausschluss von zent-<br />
renrelevanten Sortimenten) und gleichzeitig die derzeit vorhandenen Nutzungsstrukturen zu<br />
sichern. So soll zukünftig ein Teil des Gewerbegebiets entsprechend seiner derzeitigen Nut-<br />
zung zu Sondergebieten für großflächigen Einzelhandel (Möbelhaus) umgewidmet werden.<br />
Bei dem Plangebiet handelt es sich um einen, auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebau-<br />
ungsplans schon fast vollständig bebauten Gewerbebereich am südlichen Stadtrand von <strong>Bad</strong><br />
<strong>Homburg</strong>. Aufgrund der vorhandenen intensiven Nutzung ist der Bestand der Schutzgüter<br />
stark anthropogen überprägt. Wertvolle, natürliche oder naturnahe Bestände bzw. Zustände<br />
sind im Plangebiet nicht mehr auszumachen.<br />
Bis auf ein Mehlschwalbennest wurden keine streng bzw. besonders geschützten Arten an-<br />
getroffen, wegen der vielfältigen Vorbelastungen sind auch keine störungsempfindliche ge-<br />
schützte Arten im Gebiet zu erwarten.<br />
Sollte die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 nicht umgesetzt werden, könnte die Be-<br />
bauung entsprechend den Festsetzungen des bisher rechtskräftigen Bebauungsplans ver-<br />
dichtet und ausgeweitet werden. Zulässig wäre eine maximale Versiegelung <strong>mit</strong> Gebäuden<br />
und Nebenanlagen von 96 % des Gewerbegebiets.<br />
Bei Durchführung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 kann ebenfalls eine Nach-<br />
verdichtung innerhalb der Gewerbe bzw. Sondergebiete durchgeführt werden. Es sind also<br />
geringfügige nachteilige Auswirkungen wie Versiegelung, Bodenverdichtung, Lebensraum-<br />
verlust usw. durch die Planung möglich, diese wären aber auch zum jetzigen Zeitpunkt bau-<br />
leitplanerisch zulässig. Der Anteil an versiegelter Fläche wird durch die 1. Änderung des Be-<br />
bauungsplans Nr. 36 auf maximal 90 % der Gewerbefläche begrenzt und so<strong>mit</strong> gegenüber<br />
dem jetzigen Zustand reduziert. Ein Teil der vorhandenen offenen, versickerungsfähigen Bo-<br />
denflächen wird durch entsprechende Festsetzungen als Flächen zum Anpflanzen bzw. als<br />
Flächen <strong>mit</strong> Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern<br />
und sonstigen Bepflanzungen planungsrechtlich gesichert. Durch diese Festsetzungen wer-<br />
den sowohl Lebensraum für Pflanzen und Tiere erhalten und geschaffen als auch das Land-<br />
schafts- bzw. Ortsbild aufgewertet (Eingrünung entlang der Zeppelinstraße). Durch die Pflan-<br />
zung von großkronigen Laubbäumen entlang der Urseler Straße wird insbesondere ein Bei-<br />
trag zur Verbesserung der Ortseingangssituation geleistet.<br />
Flachgeneigte Dachfläche (< 15° Neigung) müssen zu 80 % begrünt werden, dies stellt eine<br />
weitere Maßnahme zur Erhöhung des Grünanteils dar und wirkt zusammen <strong>mit</strong> den sonsti-<br />
gen Begrünungsmaßnahmen positiv auf das Kleinklima.<br />
Zur Er<strong>mit</strong>tlung der Auswirkungen durch mögliche Lärmimmissionen auf schutzbedürftige<br />
Fachbereich <strong>Stadtplanung</strong><br />
66