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Begründung mit Umweltbericht - Stadtplanung - Bad-Homburg

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Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> v. d. Höhe <strong>Umweltbericht</strong><br />

Bebauungsplan Nr. 36, 1. Änd. Stand § 10 (1) BauGB<br />

2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung<br />

der Planung und geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung<br />

und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen<br />

2.3.1 Schutzgut Boden<br />

Mit der Festsetzung von Gewerbe- bzw. Sondergebietsflächen auf einer schon erschlosse-<br />

nen, innerstädtischen Fläche wird der Bodenschutzklausel des § 1a BauGB, dass <strong>mit</strong> Grund<br />

und Boden sparsam und schonend umgegangen werden soll, Rechnung getragen (vgl. auch<br />

ROG § 2 Abs. 2 Nr. 2).<br />

Auf einem Teil der Grundstücke ist durch bauliche Nachverdichtungen und die Errichtung von<br />

weiteren baulichen Anlagen eine Zunahme der Versiegelung möglich. Diese Versiegelungen<br />

sind aber auch nach dem rechtskräftigren Bebauungsplan Nr. 36 „Niederstedter Weg“, sogar<br />

in einem etwas größeren Umfang, zulässig.<br />

Der Grad der maximal möglichen Versiegelung wird durch die Bebauungsplanänderung ge-<br />

genüber dem derzeit festgesetzten Zustand leicht reduziert. Die zulässigen Gebäudeflächen<br />

(GRZ 0,6) werden durch die Änderung nicht berührt. Durch Garagen und Stellplätze sowie<br />

Nebenanlagen (i. S. § 14 BauNVO) ist zukünftig entsprechend der derzeit gültigen BauNVO<br />

(1990) eine Überschreitung bis zu einer maximalen Grundflächenzahl (GRZ) von 0,9 zuläs-<br />

sig. Sie entspricht dem Grad der maximal möglichen Versiegelung. Die restlichen 10 % an<br />

unversiegelter Fläche (Grundstücksfreifläche) sind gärtnerisch anzulegen und zu pflegen. Im<br />

derzeit gültigen Bebauungsplan liegt die Grundflächenzahl (GRZ) bei 0,6. Die mögliche ma-<br />

ximale Versiegelung der Fläche wird durch die zur Zeit der Rechtskraft des Bebauungspla-<br />

nes geltende und im Bebauungsplan Nr. 36 anzuwendenden BauNVO von 1977 bestimmt.<br />

Nach ihr werden Nebenanlagen (i. S. § 14 BauNVO), Stellplätze, Zufahrten bei der Berech-<br />

nung der GRZ nicht berücksichtigt. Demnach können nach dem derzeit gültigen Bebauungs-<br />

plan 96 % der Gewerbegebietsfläche versiegelt werden, 4 % der Gesamtfläche sind als<br />

Grünfläche festgesetzt. Die entsprechende Festsetzung lautet: „Von der nicht überbaubaren<br />

Grundstücksfläche (0,4) sind mindestens 10 % <strong>mit</strong> niedrigwachsenden Gehölzen und hoch-<br />

stämmigen Bäumen zu bepflanzen und zu unterhalten“ (BP Nr. 36 „Niederstedter<br />

Weg“,1981).<br />

Zusätzliche erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden sind daher aufgrund der<br />

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 nicht zu erwarten. Durch den leichten Rückgang<br />

des maximal möglichen Versiegelungsgrades ist eher eine gewisse Aufwertung der Fläche<br />

im Bezug auf das Schutzgut Boden absehbar.<br />

Fachbereich <strong>Stadtplanung</strong><br />

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