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Geschäftsbericht 2004/05 - Douglas Holding

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Corporate Governance<br />

Corporate Governance<br />

Die bereits im Jahr 2000 eingeführten Corporate Governance-Grundsätze der DOUGLAS-<br />

Unternehmensgruppe sind im Jahr 20<strong>05</strong> aktualisiert worden. Sie sind fester Bestandteil<br />

der gelebten Unternehmenskultur. Sie dienen der Umsetzung einer verantwortlichen, auf<br />

Wertschöpfung ausgerichteten Leitung und Kontrolle der DOUGLAS-Gruppe. Corporate<br />

Governance dient der Transparenz und Offenheit, der Achtung der Aktionärsinteressen<br />

und einer effizienten und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Vorstand und<br />

Aufsichtsrat mit dem Ziel, den Unternehmenswert der DOUGLAS-Gruppe nachhaltig zu<br />

steigern. Die Einhaltung der DOUGLAS-Corporate Governance-Grundsätze und des<br />

Deutschen Corporate Governance Kodex in ihrer jeweils aktuellen Fassung wird von<br />

einem Corporate Governance-Beauftragten überwacht.<br />

Die DOUGLAS-Gruppe hat sich im Geschäftsjahr <strong>2004</strong>/<strong>05</strong> mit wenigen, unten aufgeführten<br />

Ausnahmen an den Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate<br />

Governance Kodex (DCGK) in seiner jeweils gültigen Fassung orientiert:<br />

Die DOUGLAS HOLDING AG stellt den Konzernabschluss des Geschäftsjahres<br />

<strong>2004</strong>/<strong>05</strong> und die Zwischenberichte des Geschäftsjahres 20<strong>05</strong>/06 noch nach<br />

HGB-Grundsätzen auf. Die Umstellung auf international anerkannte Rechnungslegungsgrundsätze<br />

erfolgt entsprechend den gesetzlichen Regelungen mit dem<br />

Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 20<strong>05</strong>/06. (DCGK Ziffer 7.1.1.)<br />

Die Veröffentlichung des Konzernabschlusses der DOUGLAS HOLDING AG erfolgt<br />

jeweils – wegen des am 30.09. eines Jahres endenden Geschäftsjahres – nicht vor<br />

dem 31.12. des Jahres, sondern erst im Januar des Folgejahres. Damit wird eine<br />

bessere Öffentlichkeitswirksamkeit als bei einer Veröffentlichung Ende Dezember<br />

erreicht. (DCGK Ziffer 7.1.2. Satz 3)<br />

Die DOUGLAS HOLDING AG veröffentlicht gemäß den gesetzlichen Vorgaben die<br />

Anteile von Vorstand und Aufsichtsratsmitgliedern an der DOUGLAS HOLDING AG,<br />

wenn die gesetzlichen Meldeschwellen von 5, 10, 25, 50 oder 75 % des § 21 WpHG<br />

über- oder unterschritten werden. Weitere Angaben über den Anteilsbesitz von<br />

Vorstand und Aufsichtsrat erfolgen nicht. (DCGK Ziffer 6.6. Abs. 2)<br />

Vorstand und Aufsichtsrat der DOUGLAS HOLDING AG haben eine Entsprechenserklärung<br />

gem. § 161 AktG abgegeben. Diese ist unter www.douglas-holding.com veröffentlicht.

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