Geschäftsbericht 2004/05 - Douglas Holding
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Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands der DOUGLAS HOLDING AG wird vom<br />
Präsidialausschuss des Aufsichtsrats in angemessener Höhe festgelegt. Sie enthält fixe<br />
und variable Bestandteile. Die variablen Bestandteile orientieren sich an dem Ergebnis<br />
der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der DOUGLAS HOLDING AG bzw. der betreffenden<br />
Sparte und an weiteren betriebswirtschaftlichen Kennzahlen, wie z.B. der Verzinsung des<br />
eingesetzten Kapitals. Aktienoptionsprogramme sind für die Mitglieder des Vorstands nicht<br />
aufgelegt worden. Es besteht auch keine D&O-Versicherung für diesen Personenkreis.<br />
Einzelheiten zu der Vergütungsstruktur der Vorstandsmitglieder sind unter<br />
www.douglas-holding.com veröffentlicht, die Vergütungen der Mitglieder des Vorstands<br />
sind individualisiert im Anhang zum Konzernabschluss auf Seite 102 dargestellt.<br />
Die Vergütung des Aufsichtsrats wird von der Hauptversammlung festgelegt und ist<br />
Bestandteil der Satzung der DOUGLAS HOLDING AG. Die Vergütung enthält eine feste<br />
und eine erfolgsorientierte, variable Komponente.<br />
Dabei findet der durch Vorsitz- und Ausschusstätigkeit verursachte Zeitaufwand eine<br />
angemessene Berücksichtigung. Die individualisierten Bezüge der Aufsichtsratsmitglieder<br />
sind im Anhang zum Konzernabschluss auf Seite 103 dieses <strong>Geschäftsbericht</strong>s wiedergegeben.<br />
Dem Aufsichtsrat der DOUGLAS HOLDING AG gehört nach Einschätzung des<br />
Aufsichtsrats eine ausreichende Zahl von unabhängigen Mitgliedern an.<br />
Die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die leitenden Angestellten der<br />
DOUGLAS-Gruppe haben sich im Geschäftsjahr <strong>2004</strong>/<strong>05</strong> an die jeweils geltenden Meldevorschriften<br />
des Wertpapierhandelsgesetzes in Bezug auf Geschäfte mit DOUGLAS-Aktien<br />
gehalten. Das gilt auch für Geschäfte mit Derivaten.<br />
Der Aufsichtsrat hat vor Beginn der Abschlussprüfung für den Jahresabschluss <strong>2004</strong>/<strong>05</strong><br />
eine Erklärung der Wirtschaftsprüfer Susat&Partner eingeholt, die beinhaltet, dass zwischen<br />
dem Prüfer und seinen Organen sowie seinen Prüfungsleitern einerseits und dem<br />
Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits keine geschäftlichen, finanziellen,<br />
persönlichen oder sonstigen Beziehungen bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit<br />
begründen können. Die Erklärung erstreckt sich auch darauf, dass im abgelaufenen<br />
Geschäftsjahr von Susat&Partner keine Beratungsleistungen erbracht wurden bzw. für<br />
das Geschäftsjahr 20<strong>05</strong>/06 solche Beratungsleistungen nicht vereinbart sind.<br />
Corporate Governance<br />
im Internet:<br />
Corporate Governance-<br />
Grundsätze<br />
Entsprechenserklärung<br />
gemäß § 161 AktG<br />
Grundsätze des Vergütungssystems<br />
für Mitglieder des<br />
Vorstandes<br />
www.douglas-holding.com<br />
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