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Geschäftsbericht 2004/05 - Douglas Holding

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Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands der DOUGLAS HOLDING AG wird vom<br />

Präsidialausschuss des Aufsichtsrats in angemessener Höhe festgelegt. Sie enthält fixe<br />

und variable Bestandteile. Die variablen Bestandteile orientieren sich an dem Ergebnis<br />

der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der DOUGLAS HOLDING AG bzw. der betreffenden<br />

Sparte und an weiteren betriebswirtschaftlichen Kennzahlen, wie z.B. der Verzinsung des<br />

eingesetzten Kapitals. Aktienoptionsprogramme sind für die Mitglieder des Vorstands nicht<br />

aufgelegt worden. Es besteht auch keine D&O-Versicherung für diesen Personenkreis.<br />

Einzelheiten zu der Vergütungsstruktur der Vorstandsmitglieder sind unter<br />

www.douglas-holding.com veröffentlicht, die Vergütungen der Mitglieder des Vorstands<br />

sind individualisiert im Anhang zum Konzernabschluss auf Seite 102 dargestellt.<br />

Die Vergütung des Aufsichtsrats wird von der Hauptversammlung festgelegt und ist<br />

Bestandteil der Satzung der DOUGLAS HOLDING AG. Die Vergütung enthält eine feste<br />

und eine erfolgsorientierte, variable Komponente.<br />

Dabei findet der durch Vorsitz- und Ausschusstätigkeit verursachte Zeitaufwand eine<br />

angemessene Berücksichtigung. Die individualisierten Bezüge der Aufsichtsratsmitglieder<br />

sind im Anhang zum Konzernabschluss auf Seite 103 dieses <strong>Geschäftsbericht</strong>s wiedergegeben.<br />

Dem Aufsichtsrat der DOUGLAS HOLDING AG gehört nach Einschätzung des<br />

Aufsichtsrats eine ausreichende Zahl von unabhängigen Mitgliedern an.<br />

Die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die leitenden Angestellten der<br />

DOUGLAS-Gruppe haben sich im Geschäftsjahr <strong>2004</strong>/<strong>05</strong> an die jeweils geltenden Meldevorschriften<br />

des Wertpapierhandelsgesetzes in Bezug auf Geschäfte mit DOUGLAS-Aktien<br />

gehalten. Das gilt auch für Geschäfte mit Derivaten.<br />

Der Aufsichtsrat hat vor Beginn der Abschlussprüfung für den Jahresabschluss <strong>2004</strong>/<strong>05</strong><br />

eine Erklärung der Wirtschaftsprüfer Susat&Partner eingeholt, die beinhaltet, dass zwischen<br />

dem Prüfer und seinen Organen sowie seinen Prüfungsleitern einerseits und dem<br />

Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits keine geschäftlichen, finanziellen,<br />

persönlichen oder sonstigen Beziehungen bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit<br />

begründen können. Die Erklärung erstreckt sich auch darauf, dass im abgelaufenen<br />

Geschäftsjahr von Susat&Partner keine Beratungsleistungen erbracht wurden bzw. für<br />

das Geschäftsjahr 20<strong>05</strong>/06 solche Beratungsleistungen nicht vereinbart sind.<br />

Corporate Governance<br />

im Internet:<br />

Corporate Governance-<br />

Grundsätze<br />

Entsprechenserklärung<br />

gemäß § 161 AktG<br />

Grundsätze des Vergütungssystems<br />

für Mitglieder des<br />

Vorstandes<br />

www.douglas-holding.com<br />

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