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GRUNDWISSEN KOMMUNALPOLITIK 5. Der kommunale Haushalt ...

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17 Friedrich-Ebert-Stiftung | KommunalAkademie<br />

11 Ver- und Entsorgung<br />

Elektrizitäts-, Gas, Wasser, Fernwärmeversorgung<br />

Abfallwirtschaft<br />

Abwasserbeseitigung<br />

12 Verkehrsfl ächen und -anlagen, ÖPNV<br />

Durchführung von Bau- und Unterhaltungsaufgaben bei Straßen<br />

Winterdienst<br />

Verkehrssicherungsanlagen<br />

Straßenreinigung<br />

Parkeinrichtungen<br />

ÖPNV<br />

Sonstiger Personen- und Güterverkehr<br />

13 Natur- und Landschaftspfl ege<br />

Öffentliches Grün, Landschaftsbau<br />

Öffentliche Gewässer, wasserbauliche Anlagen<br />

Friedhofs- und Bestattungswesen<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

14 Umweltschutz<br />

Umweltschutzmaßnahmen<br />

Umweltschutzbeauftragte<br />

15 Wirtschaft und Tourismus<br />

Wirtschaftsförderung<br />

Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen<br />

Tourismus<br />

16 Allgemeine Finanzwirtschaft<br />

Steuern<br />

Allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen<br />

Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft<br />

17 Stiftungen<br />

Innerhalb der Grenzen dieser Produktbereiche können<br />

Teilpläne auch nach Produktgruppen oder nach Produkten<br />

aufgestellt werden. Es bleibt dabei jeder Gemeinde<br />

überlassen, ob sie im <strong>Haushalt</strong>splan lediglich eine weitere<br />

Gliederungsebene darstellen (Produktgruppen) oder<br />

weiter untergliedern (Produkte) will.<br />

Die Bildung der entsprechenden Teilpläne ist in der aufgeführten<br />

Reihenfolge vorzunehmen. Die zur Abgrenzung<br />

der Produktbereiche vorgenommene Zuordnung, nach<br />

der unter anderem die fachlichen Verwaltungsaufgaben<br />

<strong>GRUNDWISSEN</strong> <strong>KOMMUNALPOLITIK</strong>: DER KOMMUNALE HAUSHALT<br />

und die wirtschaftlichen Betätigungen den sachlich betroffenen<br />

Produktbereichen zuzuordnen sind, ist ebenfalls<br />

verbindlich. Die Teilpläne werden in der kommunalpolitischen<br />

Praxis im Mittelpunkt der <strong>Haushalt</strong>sberatungen<br />

vor allem in den Fachausschüssen stehen, da hier die für<br />

die <strong>Haushalt</strong>swirtschaft des Planjahres maßgeblichen<br />

Mittel ausgewiesen werden.<br />

Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement<br />

(KGSt) hat den nachfolgend abgebildeten<br />

(nicht verbindlichen) Gliederungsplan erarbeitet.

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