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Vorlesungsnotizen Handelsrechtliche Verträge

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<strong>Handelsrechtliche</strong> <strong>Verträge</strong><br />

Buttliger, Minnier<br />

Selektiver Vertrieb kommt vor allem bei Konsumgütern der Luxusklasse und bei technischen Produkten<br />

vor.<br />

c. Selektiver Vertrieb i.e.S.<br />

Der gesamte Händlerkreis kann durch Selektion so eingeschränkt werden, dass es dem Hersteller<br />

passt. Mit dem Händler können vertragliche Vertriebsbindungen eingegangen werden, damit er nicht<br />

weiter vertreibt. Es wird nur eingeschränkt, wer vertreiben darf, aber die Art, wie vertrieben wird, ist<br />

nicht geregelt. Der Nachteil ist, dass der Hersteller die Möglichkeit verliert, strategisch Einfluss zu<br />

nehmen.<br />

Ein selektives System hat zur Folge, dass aussen stehende Dritte nicht in den Vertrieb einbezogen<br />

werden. Dies führt zu einer Marktabschottung und ist kartellrechtlich nicht unbedenklich.<br />

5. Vertragshandel<br />

Beim Vertragshandel werden unabhängige Händler in ein Vertriebssystem eingebunden und verlieren<br />

somit ihre Unabhängigkeit. Der Hersteller hat sich den Absatz und die gleichzeitige Eigenbestimmung<br />

gesichert.<br />

Mit dem selektiven Vertrieb wird Einfluss genommen, wer vertreiben kann: Selektion der Vertriebspersonen.<br />

Mit dem Vertragshandel wird Einfluss genommen, wie vertrieben wird: Einbindung in ein<br />

Absatzsystem.<br />

6. Verbindung des selektiven Vertriebs mit dem Vertragshandel<br />

Die Regel ist, dass der Hersteller die Absatzwege kontrolliert und die Händler in ein Vertriebssystem<br />

einbindet. Der Hersteller will das Vertriebsrisiko überwälzen, aber genau auswählen an wen und diese<br />

dann zusätzlich in ein Vertriebssystem einbinden.<br />

Dadurch wird der inter-brand-Wettbewerb mit Produkten anderer Hersteller gestärkt, aber der intrabrand<br />

mit anderen Produkten des gleichen Herstellers geschwächt.<br />

Je nach Intensität der Eingliederung liegt Alleinvertrieb oder Franchising vor.<br />

II.<br />

Alleinvertriebsvertrag<br />

1. Begriff<br />

Alleinvertrieb ist die regelmässige Belieferung mit Waren zum Zweck des Weiterverkaufs in einer<br />

dauerhaften Absatzorganisation.<br />

Alleinvertreiber ist ein Käufer, der die Ware in eigenem Namen und auf eigene Rechnung an Dritte in<br />

seinem Einzugsgebiet veräussert.<br />

Prägende Merkmale:<br />

- In eigenem Namen und auf eigene Rechung.<br />

- Dauerschuldverhältnis.<br />

- Einzugsgebiet mit Ausschliesslichkeitsrecht.<br />

Die Parteien heissen Unternehmer und Alleinvertreiber.<br />

2. Funktion / wirtschaftliche Bedeutung<br />

Durch den Eigentumsübergang wird das wirtschaftliche Risiko verlagert, aber der Hersteller behält die<br />

Dispositionsbefugnis in der Hand. Es ermöglicht ein Eintreten in den Markt, ohne über viel Eigenkapital<br />

zu verfügen.<br />

Z.B. die Einführung von risikobehafteten Produkten, die Konzentration der Verkaufstätigkeit auf wenige<br />

aber enge Geschäftsbeziehungen, Marktabgrenzungen, Marketinggründe (Luxusgüter, Prestige).<br />

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