Vorlesungsnotizen Handelsrechtliche Verträge
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<strong>Handelsrechtliche</strong> <strong>Verträge</strong><br />
Buttliger, Minnier<br />
Selektiver Vertrieb kommt vor allem bei Konsumgütern der Luxusklasse und bei technischen Produkten<br />
vor.<br />
c. Selektiver Vertrieb i.e.S.<br />
Der gesamte Händlerkreis kann durch Selektion so eingeschränkt werden, dass es dem Hersteller<br />
passt. Mit dem Händler können vertragliche Vertriebsbindungen eingegangen werden, damit er nicht<br />
weiter vertreibt. Es wird nur eingeschränkt, wer vertreiben darf, aber die Art, wie vertrieben wird, ist<br />
nicht geregelt. Der Nachteil ist, dass der Hersteller die Möglichkeit verliert, strategisch Einfluss zu<br />
nehmen.<br />
Ein selektives System hat zur Folge, dass aussen stehende Dritte nicht in den Vertrieb einbezogen<br />
werden. Dies führt zu einer Marktabschottung und ist kartellrechtlich nicht unbedenklich.<br />
5. Vertragshandel<br />
Beim Vertragshandel werden unabhängige Händler in ein Vertriebssystem eingebunden und verlieren<br />
somit ihre Unabhängigkeit. Der Hersteller hat sich den Absatz und die gleichzeitige Eigenbestimmung<br />
gesichert.<br />
Mit dem selektiven Vertrieb wird Einfluss genommen, wer vertreiben kann: Selektion der Vertriebspersonen.<br />
Mit dem Vertragshandel wird Einfluss genommen, wie vertrieben wird: Einbindung in ein<br />
Absatzsystem.<br />
6. Verbindung des selektiven Vertriebs mit dem Vertragshandel<br />
Die Regel ist, dass der Hersteller die Absatzwege kontrolliert und die Händler in ein Vertriebssystem<br />
einbindet. Der Hersteller will das Vertriebsrisiko überwälzen, aber genau auswählen an wen und diese<br />
dann zusätzlich in ein Vertriebssystem einbinden.<br />
Dadurch wird der inter-brand-Wettbewerb mit Produkten anderer Hersteller gestärkt, aber der intrabrand<br />
mit anderen Produkten des gleichen Herstellers geschwächt.<br />
Je nach Intensität der Eingliederung liegt Alleinvertrieb oder Franchising vor.<br />
II.<br />
Alleinvertriebsvertrag<br />
1. Begriff<br />
Alleinvertrieb ist die regelmässige Belieferung mit Waren zum Zweck des Weiterverkaufs in einer<br />
dauerhaften Absatzorganisation.<br />
Alleinvertreiber ist ein Käufer, der die Ware in eigenem Namen und auf eigene Rechnung an Dritte in<br />
seinem Einzugsgebiet veräussert.<br />
Prägende Merkmale:<br />
- In eigenem Namen und auf eigene Rechung.<br />
- Dauerschuldverhältnis.<br />
- Einzugsgebiet mit Ausschliesslichkeitsrecht.<br />
Die Parteien heissen Unternehmer und Alleinvertreiber.<br />
2. Funktion / wirtschaftliche Bedeutung<br />
Durch den Eigentumsübergang wird das wirtschaftliche Risiko verlagert, aber der Hersteller behält die<br />
Dispositionsbefugnis in der Hand. Es ermöglicht ein Eintreten in den Markt, ohne über viel Eigenkapital<br />
zu verfügen.<br />
Z.B. die Einführung von risikobehafteten Produkten, die Konzentration der Verkaufstätigkeit auf wenige<br />
aber enge Geschäftsbeziehungen, Marktabgrenzungen, Marketinggründe (Luxusgüter, Prestige).<br />
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