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Vorlesungsnotizen Handelsrechtliche Verträge

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<strong>Handelsrechtliche</strong> <strong>Verträge</strong><br />

Buttliger, Minnier<br />

d. Effektiver Jahreszins<br />

Der effektive Jahreszins wird nach einer Formel berechnet, die im Anhang zum KKG enthalten ist.<br />

Die maximale Höhe von 15% wird vom Bundesrat festgelegt. Dieser Höchstzinssatz ist in einer Verordnung<br />

zum KKG geregelt (VKKG).<br />

e. Kreditfähigkeitsprüfung<br />

Es soll verhindert werden, dass sich der Leasingnehmer verschuldet (= Konsumentenschutz). Die Prüfung<br />

muss durch den Leasinggeber durchgeführt werden. Nimmt der Leasinggeber diese Prüfung nicht<br />

vor, verliert er sämtliche Ansprüche gegenüber dem Leasingnehmer! Der Leasingnehmer kann den<br />

Vertrag beenden, das schon Bezahlte zurückfordern und muss die verbleibenden Leasingraten nicht<br />

mehr bezahlen.<br />

Der Leasingnehmer muss ziemlich viele Angaben machen zu seinen persönlichen Verhältnissen, damit<br />

das betreibungsrechtliche Existenzminimum berechnet werden kann.<br />

f. Meldepflicht<br />

Informationsstelle: Sämtliche Kreditinstitute müssen Kredite melden, die sie vergeben. Darunter fallen<br />

auch Leasingverträge. Somit muss der Leasinggeber sich bei der Informationsstelle informieren, wie<br />

viele Kredite ein bestimmter potentieller Leasingnehmer schon hat.<br />

g. Widerrufsrecht<br />

Ein Vertrag kann innerhalb einer bestimmten Frist (7 Tage nach Erhalt der Vertragskopie) bedingungslos<br />

widerrufen werden. Die Frist ist so bemessen, dass sie eingehalten ist, wenn die Widerrufserklärung<br />

an diesem Tag auf der Post abgegeben worden ist. Der Leasinggeber muss beweisen, dass<br />

diese Frist abgelaufen ist, deshalb lassen sich Leasinggeber den Brief einschreiben oder lassen sich<br />

eine Empfangsbestätigung zukommen.<br />

Der Leasingnehmer muss den Wertverlust des Leasingguts nicht bezahlen, sondern schuldet nur einen<br />

angemessenen Mietzins für den Gebrauch. Deshalb geschieht die Auslieferung meistens erst ca. 10<br />

Tage nach Erhalt des Vertrages.<br />

h. Vorzeitige Rückzahlung (Kündigung)<br />

Ein zwingendes Kündigungsrecht wird vom KKG vorgesehen. Die Frist beträgt 30 Tage nach Ende<br />

einer dreimonatigen Kündigungsfrist. Gemäss Art. 11 KKG muss der Vertrag eine Tabelle enthalten,<br />

die Auskunft gibt, welcher Betrag nachbezahlt werden muss, wenn der Vertrag vorzeitig gekündigt<br />

wird.<br />

i. Mängel bei der Vertragsabwicklung<br />

Wenn der Leasingeber in Verzug gerät, gelten die normalen Verzugsfolgen nach Art. 102 ff. OR.<br />

Art. 18 KKG: Rücktrittsrecht des Leasinggebers, wenn mehr als 3 Leasingraten ausstehen.<br />

Die Leasinggesellschaft müsste normalerweise Mängel gegen den Verkäufer geltend machen.<br />

Art. 21 KKG: Einrededurchgriff: Der Leasingnehmer kann Gewährleistungsrechte auch gegenüber der<br />

Leasinggesellschaft geltend machen (Wandelung). Die Voraussetzungen sind:<br />

- Die Sache entspricht nicht dem Leasingvertrag (Mangel).<br />

- Der Betrag muss über 500 Franken betragen.<br />

- Der Leasinggeber und der Lieferant haben eine Abmachen, wonach Leasingverträge ausschliesslich<br />

zwischen ihnen geltend gemacht werden (sie sind sich nahe).<br />

Bezüglich Leasingverträgen, die nicht dem KKG unterstehen ist die Rechtslage offen. Eventuell wird<br />

das KKG analog angewendet.<br />

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