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Vorlesungsnotizen Handelsrechtliche Verträge

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<strong>Handelsrechtliche</strong> <strong>Verträge</strong><br />

Buttliger, Minnier<br />

IV.<br />

Entsprechende <strong>Verträge</strong><br />

1. Allen gemeinsame Klauseln<br />

- Präambel: Wer will was? Eventuell Bezug auf Letter of Intent,<br />

- Bezeichnung der Parteien,<br />

- Begriffsbestimmungen,<br />

- Vertragsgegenstand,<br />

- Weisungen (bis / ab Übernahmestichtag),<br />

- Zahlungsmodalitäten,<br />

- Übertrittsklausel,<br />

- Abschlussbestimmungen: Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sprache.<br />

2. Vertrag über Beteiligungskauf (Share deal)<br />

Vgl. Datei: Checkliste „Share Deal“<br />

a. Ein Form<br />

Keine spezielle Form vorausgesetzt. Vorzugsweise Schriftlichkeit.<br />

b. Zusicherungen / „Warranties“<br />

Vgl. Checkliste Punkt 3.: Gewährleistungen / Garantien und Zusicherungen / Ausschlüsse.<br />

- Der Verkäufer hat Garantien abzugeben.<br />

- Der Verkäufer wird möglichst wenige Zusicherungen abgeben.<br />

c. Kaufpreis<br />

Es bestehen immer gewisse Unsicherheiten und Risiken über den Kaufpreis.<br />

Eine Aufspaltung des Kaufpreises in eine feste Komponente und eine erfolgsabhängige Komponente<br />

ist möglich. Dabei muss aber genau definiert werden, wie der Gewinn berechnet werden soll.<br />

3. Vertrag über Vermögensübertragung<br />

Vgl. Datei: Checkliste „Asset Deal“<br />

a. Form<br />

Die Vermögensübertragung bedarf der Schriftform (Art. 70 FusG).<br />

Zur Übertragung von Grundstücken genügt eine einzige öffentliche Beurkundung am Sitz des übertragenden<br />

Rechtsträgers, auch wenn es in verschiedenen Kantonen Grundstücke gibt.<br />

b. Zwingender Inhalt<br />

Der zwingende Inhalt ist in Art. 71 Abs. 1 FusG festgelegt:<br />

- Firma, Sitz,<br />

- Inventar. Vgl. Checkliste Punkt 1.<br />

- Gesamter Wert der zu übertragenden Aktiven und Passiven. Es braucht zwingend einen Aktivenüberschuss<br />

(Art. 71 Abs. 2 FusG). Vgl. Checkliste Punkt 1.<br />

- Allfällige Gegenleistung,<br />

- Übergehende Arbeitsverhältnisse.<br />

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