Vorlesungsnotizen Handelsrechtliche Verträge
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<strong>Handelsrechtliche</strong> <strong>Verträge</strong><br />
Buttliger, Minnier<br />
IV.<br />
Entsprechende <strong>Verträge</strong><br />
1. Allen gemeinsame Klauseln<br />
- Präambel: Wer will was? Eventuell Bezug auf Letter of Intent,<br />
- Bezeichnung der Parteien,<br />
- Begriffsbestimmungen,<br />
- Vertragsgegenstand,<br />
- Weisungen (bis / ab Übernahmestichtag),<br />
- Zahlungsmodalitäten,<br />
- Übertrittsklausel,<br />
- Abschlussbestimmungen: Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sprache.<br />
2. Vertrag über Beteiligungskauf (Share deal)<br />
Vgl. Datei: Checkliste „Share Deal“<br />
a. Ein Form<br />
Keine spezielle Form vorausgesetzt. Vorzugsweise Schriftlichkeit.<br />
b. Zusicherungen / „Warranties“<br />
Vgl. Checkliste Punkt 3.: Gewährleistungen / Garantien und Zusicherungen / Ausschlüsse.<br />
- Der Verkäufer hat Garantien abzugeben.<br />
- Der Verkäufer wird möglichst wenige Zusicherungen abgeben.<br />
c. Kaufpreis<br />
Es bestehen immer gewisse Unsicherheiten und Risiken über den Kaufpreis.<br />
Eine Aufspaltung des Kaufpreises in eine feste Komponente und eine erfolgsabhängige Komponente<br />
ist möglich. Dabei muss aber genau definiert werden, wie der Gewinn berechnet werden soll.<br />
3. Vertrag über Vermögensübertragung<br />
Vgl. Datei: Checkliste „Asset Deal“<br />
a. Form<br />
Die Vermögensübertragung bedarf der Schriftform (Art. 70 FusG).<br />
Zur Übertragung von Grundstücken genügt eine einzige öffentliche Beurkundung am Sitz des übertragenden<br />
Rechtsträgers, auch wenn es in verschiedenen Kantonen Grundstücke gibt.<br />
b. Zwingender Inhalt<br />
Der zwingende Inhalt ist in Art. 71 Abs. 1 FusG festgelegt:<br />
- Firma, Sitz,<br />
- Inventar. Vgl. Checkliste Punkt 1.<br />
- Gesamter Wert der zu übertragenden Aktiven und Passiven. Es braucht zwingend einen Aktivenüberschuss<br />
(Art. 71 Abs. 2 FusG). Vgl. Checkliste Punkt 1.<br />
- Allfällige Gegenleistung,<br />
- Übergehende Arbeitsverhältnisse.<br />
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