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Vorlesungsnotizen Handelsrechtliche Verträge

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<strong>Handelsrechtliche</strong> <strong>Verträge</strong><br />

Buttliger, Minnier<br />

- Gegen periodisch zu zahlendes Entgelt (=Leasingrate). Die Leasingrate beinhaltet: Amortisation<br />

des Kaufpreises, Gewinnkomponente, Kapitalzins. Interessant für den Leasinggeber, weil die<br />

Forderung durch den Leasinggegenstand gedeckt ist.<br />

- Leasingnehmer trägt Erhaltungsrisiko<br />

- Eigentum bleibt beim Leasinggeber. (Kann im Konkurs des Leasingnehmers den Gegenstand<br />

aussondern).<br />

b. Direktes Leasing – indirektes Leasing<br />

Direktes Leasing:<br />

Hersteller/Händler:<br />

Leasinggeber<br />

Leasingvertrag<br />

Leasingnehmer<br />

Indirektes Leasing (heute eigentlich die Regel):<br />

Hersteller / Händler<br />

Kaufvertrag<br />

Leasinggesellschaft<br />

als Leasinggeber<br />

Evtl. direkte<br />

Lieferung<br />

Leasingnehmer<br />

Leasingvertrag<br />

2. Beteiligte Parteien<br />

Beteiligte Parteien sind der Leasinggeber, der Leasingnehmer und allenfalls ein Dritter (Händler/Hersteller),<br />

vgl. Grafik oben.<br />

3. Vorgang/Abwicklung/Wirkung<br />

a. Vertragsschluss<br />

Es ist möglich, dass der Verkäufer oder der Leasingnehmer selber den Leasinggeber sucht. Zuerst wird<br />

der Kaufvertrag und danach der Leasingvertrag abgeschlossen.<br />

b. Vertragsdurchführung<br />

Der Eigentumsübergang vom Verkäufer auf den Leasinggeber muss mittels Traditionssurrogat erfolgen,<br />

da die Leasinggesellschaft nie direkten Besitz an der Sache hat. Während der ganzen Vertragsdauer<br />

hat der Leasinggeber nacktes Eigentum.<br />

c. Vertragsende<br />

Nach Ablauf der im Leasingvertrag vorgesehenen Dauer. Der Vertrag ist während der ganzen Vertragsdauer<br />

nicht ordentlich kündbar. Ausnahme: Konsumentenleasingverträge nach KKG, welches<br />

eine zwingende Kündigungsmöglichkeit vorsieht. Eine Beendigung ist da möglich, wenn eine Nichterfüllung<br />

oder ein wichtiger Grund oder Verzug vorliegt. (Achtung: Operation-Leasing, unten)<br />

Grundsätzlich gehört die Sache dem Leasinggeber. Dieser hat aber meist kein Interesse an ihr.<br />

Bei full-pay-out-<strong>Verträge</strong>n ist die Sache am Ende der Vertragsdauer wertlos. Es ist in diesem Fall<br />

denkbar, dass das Gut an die Leasinggesellschaft zurückgeht und diese es entsorgt. Sie kann es aber<br />

auch noch verkaufen (oft an den Leasingnehmer zu einem symbolischen Preis).<br />

Non-full-pay-out-<strong>Verträge</strong> führen dazu, dass die Sache am Schluss noch einen gewissen Wert hat.<br />

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