Erläuterungsbericht - Stadt Emden
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Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG i. V. m. Art. 4 VS-RL u. Art. 6 FFH-<br />
RL Seetrasse<br />
Projekt/Vorhaben: 600-kV-DC Leitung DolWin beta – Dörpen/West Seite 11 von 251<br />
Tabelle 1:<br />
Kategorien zur Beurteilung des günstigen Erhaltungszustandes in Bezug auf<br />
Lebensraumtypen und Arten (Quelle: Art. 1 FFH-Richtlinie) 1<br />
Kriterien für einen günstigen Erhaltungszustand<br />
eines natürlichen Lebensraumtyps nach<br />
Art. 1 e FFH-Richtlinie<br />
Kriterien für einen günstigen Erhaltungszustand<br />
einer Art nach Artikel 1 i der FFH-<br />
Richtlinie bzw. einer Vogelart nach<br />
EU-Vogelschutzrichtlinie<br />
<br />
das natürliche Verbreitungsgebiet 2 sowie Flä-<br />
<br />
die Art ist ein lebensfähiges Element des na-<br />
chen, die der Lebensraumtyp in diesem Ge-<br />
türlichen Lebensraumes, dem sie angehört,<br />
biet einnimmt, sind beständig oder dehnen<br />
den sie bildet und langfristig weiterhin bilden<br />
sich aus UND<br />
wird (anzunehmen aufgrund der Daten über<br />
<br />
die für langfristigen Fortbestand des Lebens-<br />
die Populationsdynamik der Art) UND<br />
raumtyps notwendigen Strukturen und spezi-<br />
<br />
das natürliche Verbreitungsgebiet dieser Art<br />
fischen Funktionen bestehen und werden in<br />
nimmt nicht ab bzw. wird auch in absehbarer<br />
absehbarer Zukunft wahrscheinlich weiterbe-<br />
Zeit vermutlich nicht abnehmen UND<br />
<br />
stehen UND<br />
der Erhaltungszustand der charakteristischen<br />
<br />
das langfristige Überleben der Populationen<br />
dieser Art ist gesichert durch das Vorhanden-<br />
Arten des Lebensraumtyps ist im Sinne des<br />
sein eines genügend großen Lebensraums<br />
Art. 1 i) günstig<br />
1 Der Erhaltungszustand eines natürlichen Lebensraums ist nach Artikel 1 Buchstabe e) FFH-Richtlinie nur dann<br />
als günstig zu beurteilen, wenn auch der Erhaltungszustand der für ihn charakteristischen Arten nach Artikel 1 Buchstabe<br />
i) der FFH-Richtlinie günstig ist. Als „charakteristische Arten“ gemäß Artikel 1 Buchstabe e) der FFH-RL gelten<br />
Arten, die innerhalb ihres Hauptverbreitungsgebietes typischerweise einen bestimmten Lebensraumtyp besiedeln. Der<br />
Erhaltungszustand einer Art ist als günstig zu beurteilen, wenn die „...Art ein lebensfähiges Element des natürlichen<br />
Lebensraumes, dem sie angehört, bildet und langfristig weiterhin bilden wird...“ sowie das natürliche Verbreitungsgebiet<br />
und ein ein genügend großer Lebensraum dieser Art gesichert ist, um langfristig ein Überleben der Populationen<br />
dieser Art zu sichern.<br />
2 „Bei Tierarten, die große Lebensräume beanspruchen, entsprechen die Gebiete von gemeinschaftlichem Interesse<br />
den Orten im natürlichen Verbreitungsgebiet dieser Arten, welche die für ihr Leben und ihre Fortpflanzung ausschlaggebenden<br />
physischen und biologischen Elemente aufweisen“ (FFH-RL Art. 1 Buchstabe k)