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Erläuterungsbericht - Stadt Emden

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Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG i. V. m. Art. 4 VS-RL u. Art. 6 FFH-<br />

RL Seetrasse<br />

Projekt/Vorhaben: 600-kV-DC Leitung DolWin beta – Dörpen/West Seite 11 von 251<br />

Tabelle 1:<br />

Kategorien zur Beurteilung des günstigen Erhaltungszustandes in Bezug auf<br />

Lebensraumtypen und Arten (Quelle: Art. 1 FFH-Richtlinie) 1<br />

Kriterien für einen günstigen Erhaltungszustand<br />

eines natürlichen Lebensraumtyps nach<br />

Art. 1 e FFH-Richtlinie<br />

Kriterien für einen günstigen Erhaltungszustand<br />

einer Art nach Artikel 1 i der FFH-<br />

Richtlinie bzw. einer Vogelart nach<br />

EU-Vogelschutzrichtlinie<br />

<br />

das natürliche Verbreitungsgebiet 2 sowie Flä-<br />

<br />

die Art ist ein lebensfähiges Element des na-<br />

chen, die der Lebensraumtyp in diesem Ge-<br />

türlichen Lebensraumes, dem sie angehört,<br />

biet einnimmt, sind beständig oder dehnen<br />

den sie bildet und langfristig weiterhin bilden<br />

sich aus UND<br />

wird (anzunehmen aufgrund der Daten über<br />

<br />

die für langfristigen Fortbestand des Lebens-<br />

die Populationsdynamik der Art) UND<br />

raumtyps notwendigen Strukturen und spezi-<br />

<br />

das natürliche Verbreitungsgebiet dieser Art<br />

fischen Funktionen bestehen und werden in<br />

nimmt nicht ab bzw. wird auch in absehbarer<br />

absehbarer Zukunft wahrscheinlich weiterbe-<br />

Zeit vermutlich nicht abnehmen UND<br />

<br />

stehen UND<br />

der Erhaltungszustand der charakteristischen<br />

<br />

das langfristige Überleben der Populationen<br />

dieser Art ist gesichert durch das Vorhanden-<br />

Arten des Lebensraumtyps ist im Sinne des<br />

sein eines genügend großen Lebensraums<br />

Art. 1 i) günstig<br />

1 Der Erhaltungszustand eines natürlichen Lebensraums ist nach Artikel 1 Buchstabe e) FFH-Richtlinie nur dann<br />

als günstig zu beurteilen, wenn auch der Erhaltungszustand der für ihn charakteristischen Arten nach Artikel 1 Buchstabe<br />

i) der FFH-Richtlinie günstig ist. Als „charakteristische Arten“ gemäß Artikel 1 Buchstabe e) der FFH-RL gelten<br />

Arten, die innerhalb ihres Hauptverbreitungsgebietes typischerweise einen bestimmten Lebensraumtyp besiedeln. Der<br />

Erhaltungszustand einer Art ist als günstig zu beurteilen, wenn die „...Art ein lebensfähiges Element des natürlichen<br />

Lebensraumes, dem sie angehört, bildet und langfristig weiterhin bilden wird...“ sowie das natürliche Verbreitungsgebiet<br />

und ein ein genügend großer Lebensraum dieser Art gesichert ist, um langfristig ein Überleben der Populationen<br />

dieser Art zu sichern.<br />

2 „Bei Tierarten, die große Lebensräume beanspruchen, entsprechen die Gebiete von gemeinschaftlichem Interesse<br />

den Orten im natürlichen Verbreitungsgebiet dieser Arten, welche die für ihr Leben und ihre Fortpflanzung ausschlaggebenden<br />

physischen und biologischen Elemente aufweisen“ (FFH-RL Art. 1 Buchstabe k)

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