Erläuterungsbericht - Stadt Emden
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Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG i. V. m. Art. 4 VS-RL u. Art. 6 FFH-<br />
RL Seetrasse<br />
Projekt/Vorhaben: 600-kV-DC Leitung DolWin beta – Dörpen/West Seite 94 von 251<br />
Auf allen von den Bauflächen und den Zufahrten im Anlandungsbereich berührten Flächen sind Schädigungen<br />
an wegbegleitender Vegetation zu vermeiden. Nach Möglichkeit werden vorhandene Zufahrten<br />
genutzt.<br />
Folgende Maßnahmen sind hierzu im Rahmen der Bauausführung zu berücksichtigen:<br />
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Technisch erforderliche Einbauten und Sicherungsbauweisen sind nur solange wie notwendig vorzuhalten<br />
und dann umgehend zurückzubauen.<br />
Verlegung des Seekabels in halbgeschlossener Bauweise unter Verwendung von Vibrationstechniken<br />
(Spül-, Fräs- und Pflugverfahren).<br />
Bewegung der schwimmenden Einheiten ohne Störung des Wattbodens durch vorausschauende<br />
Planung (Berücksichtigung von Tauchtiefen, Antriebsarten und natürlichen Wasserständen).<br />
Weitestmögliche Minimierung der Bereiche offener Bauweise (HDD-Bohrung).<br />
Weitestmögliche Minimierung von Fahrstrecken (insbesondere im Nearshore-Bereich) durch vorausschauende<br />
Planung.<br />
Festlegung des Fußweges zwischen seeseitigem Bohraustrittspunkt und landseitigem Bohreintrittspunkt<br />
der HDD-Borhung soweit möglich auf anthropogen überformten Bereichen (Wegeflächen) im<br />
Bereich der Salzwiesen und des Deiches in Anlehung an den Verlauf der Rückführungsleitung (siehe<br />
Bestands-, Konflikt- und Maßnahmenplan 2 des Landschaftspflegerischen Begleitplanes).<br />
SV 3 Vermeidung der Beanspruchung von potenziellen Brutplätzen<br />
Schutz von Brutvögeln auf Flächen, die vor Mitte Juli in Anspruch genommen werden:<br />
Um Beeinträchtigungen von potenziellen Brutplätzen europäischer Vogelarten auf Flächen, die vor Ende<br />
der Hauptbrutzeit (15.07.) in Anspruch genommen werden, zu vermeiden, ist im Rahmen der naturschutzfachlichen<br />
Baubegleitung vor Baubeginn eine Kontrolle dieser Flächen durchzuführen. Sollten Brutaktivitäten<br />
festgestellt werden, sind die Arbeiten auf den Brutfortschritt abzustimmen. Ggf. erforderlicher Vergrämungsmaßnahmen,<br />
um eine Ansiedlung von Brutvögeln auf den Flächen schon im Vorfeld zu unterbinden<br />
und / oder Schutzmaßnahmen sind mit der Nationalpark Verwaltung (NLPV) und der Unteren Naturschutzbehörde<br />
(Landkreis Aurich) abzustimmen.