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Erläuterungsbericht - Stadt Emden

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Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG i. V. m. Art. 4 VS-RL u. Art. 6 FFH-<br />

RL Seetrasse<br />

Projekt/Vorhaben: 600-kV-DC Leitung DolWin beta – Dörpen/West Seite 94 von 251<br />

Auf allen von den Bauflächen und den Zufahrten im Anlandungsbereich berührten Flächen sind Schädigungen<br />

an wegbegleitender Vegetation zu vermeiden. Nach Möglichkeit werden vorhandene Zufahrten<br />

genutzt.<br />

Folgende Maßnahmen sind hierzu im Rahmen der Bauausführung zu berücksichtigen:<br />

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Technisch erforderliche Einbauten und Sicherungsbauweisen sind nur solange wie notwendig vorzuhalten<br />

und dann umgehend zurückzubauen.<br />

Verlegung des Seekabels in halbgeschlossener Bauweise unter Verwendung von Vibrationstechniken<br />

(Spül-, Fräs- und Pflugverfahren).<br />

Bewegung der schwimmenden Einheiten ohne Störung des Wattbodens durch vorausschauende<br />

Planung (Berücksichtigung von Tauchtiefen, Antriebsarten und natürlichen Wasserständen).<br />

Weitestmögliche Minimierung der Bereiche offener Bauweise (HDD-Bohrung).<br />

Weitestmögliche Minimierung von Fahrstrecken (insbesondere im Nearshore-Bereich) durch vorausschauende<br />

Planung.<br />

Festlegung des Fußweges zwischen seeseitigem Bohraustrittspunkt und landseitigem Bohreintrittspunkt<br />

der HDD-Borhung soweit möglich auf anthropogen überformten Bereichen (Wegeflächen) im<br />

Bereich der Salzwiesen und des Deiches in Anlehung an den Verlauf der Rückführungsleitung (siehe<br />

Bestands-, Konflikt- und Maßnahmenplan 2 des Landschaftspflegerischen Begleitplanes).<br />

SV 3 Vermeidung der Beanspruchung von potenziellen Brutplätzen<br />

Schutz von Brutvögeln auf Flächen, die vor Mitte Juli in Anspruch genommen werden:<br />

Um Beeinträchtigungen von potenziellen Brutplätzen europäischer Vogelarten auf Flächen, die vor Ende<br />

der Hauptbrutzeit (15.07.) in Anspruch genommen werden, zu vermeiden, ist im Rahmen der naturschutzfachlichen<br />

Baubegleitung vor Baubeginn eine Kontrolle dieser Flächen durchzuführen. Sollten Brutaktivitäten<br />

festgestellt werden, sind die Arbeiten auf den Brutfortschritt abzustimmen. Ggf. erforderlicher Vergrämungsmaßnahmen,<br />

um eine Ansiedlung von Brutvögeln auf den Flächen schon im Vorfeld zu unterbinden<br />

und / oder Schutzmaßnahmen sind mit der Nationalpark Verwaltung (NLPV) und der Unteren Naturschutzbehörde<br />

(Landkreis Aurich) abzustimmen.

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