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Erläuterungsbericht - Stadt Emden

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Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG i. V. m. Art. 4 VS-RL u. Art. 6 FFH-<br />

RL Seetrasse<br />

Projekt/Vorhaben: 600-kV-DC Leitung DolWin beta – Dörpen/West Seite 159 von 251<br />

RLN RLD Im EU-VSG<br />

Nachweise im<br />

Vogelart<br />

Deutscher Name<br />

Vogelart<br />

wissenschaftlicher<br />

Name<br />

„Ostfriesische<br />

Seemarsch zw.<br />

Norden u. Esens“<br />

UG Festland<br />

(zw. 2006-2010)*<br />

wertbestimmend<br />

Austernfischer Haematopus ostralegus - X<br />

Braunkehlchen Saxicola rubetra 2 2 - -<br />

Rohrweihe Circus aeruginosus 3 3 - -<br />

Kiebitz Vanellus vanellus 3 2 - X<br />

Rotschenkel Tringa totanus 2 2 - X<br />

Saatkrähe Corvus frugilegus V 3 - -<br />

Schafstelze Motacilla flava - - - X<br />

Stockente Anas platyrhynchos - - - X<br />

Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris - - - -<br />

Teichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus V - X<br />

Wiesenpieper Anthus pratensis 3 V - X<br />

* Für den südlich des Seedeiches liegenden Bereich des Lütetsburger und des Wester Neßmer Polders wurde im<br />

Auftrag der Staatlichen Vogelschutzwarte im NLWKN zum EU-Vogelschutzgebiet „Ostfriesische Seemarsch zwischen<br />

Norden und Esens“ (V63) eine Brutvogelerfassung durchgeführt (BOHNET 2010). Die Erfassung erfolgte zwischen<br />

Ende März und Ende Juni 2010 als Revierkartierung nach den methodischen Vorgaben von Südbeck et al. (2005).<br />

Kartiert wurden die Arten der Roten-Liste (D/NI, Kategorie 1-3, Stand 2007) und des Anhang 1 der EU-<br />

Vogelschutzrichtlinie, wertbestimmende Arten sowie die lt. Standarddatenbogen gemeldeten Brutvögel. Diese Daten<br />

werden im Rahmen der Fachbeiträge zur Landtrasse DolWin2 ausgewertet.<br />

Aufgrund der Biotopausstattung ist davon auszugehen, dass der Austernfischer, Kiebitz, Wiesenpieper und weitere<br />

Singvögel die betroffenen landwirtschftlichen Nutzflächen potenziell zur Brut nutzen. Im Rahmen der ökologischen<br />

Baubegleitung zu BorWin2 wurde kein Brutgeschehen im Bereich der Arbeitsfläche 1.1 festgestellt. Da der vorgesehene<br />

Erweiterungsbereich in 2011 – anders als in den Vorjahren bis einschl. 2010 - unter Grünlandnutzung (mesophiles<br />

Grünland) stand, können Brutaktivitäten insbesondere bodenbrütender Arten (z. B. Wiesenweihe) nicht ausgeschlossen<br />

werden (siehe dazu Kap. 5.2.1).

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