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Erläuterungsbericht - Stadt Emden

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Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG i. V. m. Art. 4 VS-RL u. Art. 6 FFH-<br />

RL Seetrasse<br />

Projekt/Vorhaben: 600-kV-DC Leitung DolWin beta – Dörpen/West Seite 187 von 251<br />

6 Summationswirkungen<br />

Gemäß § 34 BNatSchG müssen in die Bewertung erheblicher Beeinträchtigungen eines Gebiets in seinen<br />

für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen (Lebensräume und Arten) auch<br />

die Auswirkungen anderer Projekte einbezogen werden (kumulative Wirkungen), sofern diese im Zusammenwirken<br />

mit dem zu beurteilenden Projekt zu erheblichen Beeinträchtigungen führen können.<br />

Voraussetzung dafür ist, dass sich die Landtrasse der Netzanbindung DolWin2 sowie andere Pläne und<br />

Projekte jeweils auf dieselben Erhaltungsziele bzw. maßgeblichen Bestandteile eines Schutzgebiets auswirken<br />

und dass dies über einen längeren Zeitraum gleichzeitig geschieht (BMVBW 2004, S. 47) oder sich<br />

eine kurzfristige Beeinträchtigung mehrmals wiederholt bzw. mehrfach, wenn auch kurzfristig, auf der gleichen<br />

Fläche stattfindet. Mögliche Auswirkungen sind folglich immer am Schutzgut – dem betroffenen LRT<br />

oder der betroffenen Anhang II-Art oder Vogelart – zu betrachten und zu bewerten. Dabei sind gleichartige<br />

Wirkprozesse oder andersartige, sich aber gegenseitig verstärkende Wirkprozesse zu berücksichtigen.<br />

Daher müssen alle Projekte und Pläne erfasst werden, die gemeinsam mit der 600-kV-DC Leitung DolWin<br />

beta – Dörpen/West (DolWin2 - Seetrasse) zu Beeinträchtigungen derselben Vogelarten bzw. -FFH-Arten<br />

und Lebensraumtypen laut SDB innerhalb des FFH-Gebietes „Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer“<br />

(Gebietsnummer DE 2306-301 bzw. 001), des EU-Vogelschutzgebietes „Niedersächsisches Wattenmeer<br />

und angrenzendes Küstenmeer“ (DE 2210-401 bzw. EU-VSG V01) und des EU-<br />

Vogelschtzgebietes „Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens“ (Gebietsnummer DE 2309-<br />

431 bzw. EU-VSG V63) und/oder auf die funktionalen Beziehungen zu anderen benachbarten Schutzgebieten<br />

im Netz Natura 2000 führen können. Darüber hinaus ist es nicht erforderlich, Beeinträchtigungen<br />

weiterer Erhaltungsziele aufzuzeigen, die zwar durch andere Pläne oder Projekte ausgelöst werden, aber<br />

mit der geplanten Seetrasse in keinem funktionalen Zusammenhang stehen.<br />

Als Bezugsraum gilt der Bereich zwischen Nationalparkgrenze nördlich von Norderney (aktualisiert und<br />

erweitert mit Änderung des NWattNPG durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19.02.2010 (Nds. GVBl. S. 104))<br />

und der Hauptdeichlinie bei Hilgenriedersiel, westlich und östlich begrenzt durch eine Linie im Bereich der<br />

Seegatten zwischen Norderney und Juist bzw. Norderney und Baltrum (lt. schriftl. Mitt. NLPV v.<br />

02.07.2004 bzw. 21.09.2010).<br />

Die Gesamtheit der mit der geplanten 600-kV-DC Leitung DolWin beta – Dörpen/West zu prüfenden Projekte<br />

stellt die Summationskulisse dar.<br />

Im Zuge des Genehmigungsverfahrens des Vorgängerprojekts BorWin1 wurde seitens der Genehmigungsbehörden<br />

eine Einschätzung der Summationswirkungen aller Kabelprojekte der landesplanerisch<br />

festgestellten sog. ‚Norderney-Trasse‘ einschließlich des zugehörigen Kabelleerrohrbauwerks auf der Insel<br />

Norderney vorgenommen. Die Netzanbindungsvorhaben alpha ventus, Borwin1, Borwin2, DolWin1 und<br />

DolWin2 einschließlich des zugehörigen Kabelleerrohrbauwerks auf der Insel Norderney) bilden nach derzeitigem<br />

Kenntnisstand die bei der Betrachtung möglicher kumulativer Wirkungen zu berücksichtigende<br />

Summationskulisse.

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