31.12.2013 Aufrufe

Erläuterungsbericht - Stadt Emden

Erläuterungsbericht - Stadt Emden

Erläuterungsbericht - Stadt Emden

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG i. V. m. Art. 4 VS-RL u. Art. 6 FFH-<br />

RL Seetrasse<br />

Projekt/Vorhaben: 600-kV-DC Leitung DolWin beta – Dörpen/West Seite 9 von 251<br />

1 Einleitung<br />

1.1 Anlass und Aufgabenstellung<br />

Im Rahmen des Netzanbindungsprojektes DolWin2 plant die TenneT Offshore GmbH, im Folgenden<br />

TenneT Offshore genannt, die Verlegung und den Betrieb der 600-kV-DC Leitung DolWin beta -<br />

Dörpen/West. Gegenstand des hier festzustellenden Plans ist die Kabelverlegung von der<br />

12-Seemeilengrenze des Küstenmeers bis zum Anlandungspunkt auf dem Festland bei Hilgenriedersiel.<br />

Gemäß § 43 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG - Gesetz über die Energie- und Gasversorgung)<br />

unterliegen Errichtung und Betrieb der geplanten Netzanbindungsleitung der Planfeststellung. Die Planfeststellung<br />

hat zwingende gesetzliche Vorschriften zu beachten. Hierzu gehören die Vorschriften über die<br />

Beeinträchtigungsverbote für Natura-2000-Gebiete (§ 34 Bundesnaturschutzgesetz), die Gegenstand dieser<br />

Untersuchung sind.<br />

Durch die geplante Offshore Kabelanbindung werden folgende ausgewiesenen Natura 2000-Gebiete berührt:<br />

<br />

EU-Vogelschutzgebiet (EU-VSG) „Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer“<br />

(EU-Kennzeichen DE 2210-401 / Landesinterne Nr. V01),<br />

EU-Vogelschutzgebiet „Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens“<br />

(Gebietsnummer DE 2309-431 / Landesinterne Nr. V63),<br />

Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) „Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer“<br />

(EU-Kennzeichen DE 2306-301 / Landesinterne Nr. 001).<br />

Für die Natura 2000-Gebiete ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 Bundesnaturschutzgesetz<br />

(BNatSchG) erforderlich, da erhebliche Beeinträchtigungen durch die geplante Offshore-Netzanbindung<br />

gegenüber den Erhaltungszielen und geschützten Bestandteilen der Schutzgebiete nicht von vornherein<br />

auszuschließen sind.<br />

1.2 Methodik<br />

1.2.1 Rechtsgrundlagen<br />

Gemäß § 34 Abs. 1 BNatSchG sind Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit<br />

mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebiets zu überprüfen, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken<br />

mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen.<br />

Ergibt die Prüfung der Verträglichkeit, dass das Projekt zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebiets in<br />

seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann, ist es unzulässig<br />

(§ 34 Abs. 2 BNatSchG). Soweit ein Natura 2000-Gebiet ein geschützter Teil von Natur und<br />

Landschaft im Sinne des § 20 Abs. 2 BNatSchG ist, ergeben sich die Maßstäbe für die Verträglichkeit aus<br />

dem Schutzzweck und den dazu erlassenen Vorschriften, wenn hierbei die jeweiligen Erhaltungsziele

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!