Erläuterungsbericht - Stadt Emden
Erläuterungsbericht - Stadt Emden
Erläuterungsbericht - Stadt Emden
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG i. V. m. Art. 4 VS-RL u. Art. 6 FFH-<br />
RL Seetrasse<br />
Projekt/Vorhaben: 600-kV-DC Leitung DolWin beta – Dörpen/West Seite 192 von 251<br />
Durch eine Nutzung der Baufelder für die gesamte Zeit der aufeinander folgenden Projekte (2007 – 2014)<br />
entsteht außerdem eine zeitliche Verzögerung der Rekultivierung und der Wiedernutzungsmöglichkeit als<br />
Bruthabitat.<br />
Bei den Brutvögeln ist durch die außerhalb der Hauptbrutzeit liegenden Bauzeiten (Bauzeitenregelung<br />
s. Maßnahme M6 des LBP) nicht mit wesentlichen Störwirkungen auf das Brutgeschäft zu rechnen. Auch<br />
durch den langfristigen und ggf. zusätzlich hinzukommenden Verlust von Bruthabitaten durch die Erweiterung<br />
der landseitigen Bauflächen sind aufgrund der in Bereichen mit vorgezogenem Baubeginn (hier: Erweiterungsbereich<br />
der Arbeitsfläche 1.1) vor Baubeginn durchzuführenden Brutkontrolle (Maßnahme<br />
V3/AV3/SV3 des LBP) zur Vermeidung der Beanspruchung potenzieller Brutplätze keine zusätzlichen<br />
summativen Auswirkungen zu erwarten.<br />
Im Planfeststellungsbeschluss zur Netzanbindung DolWin1 der Offshore-Plattform DolWin alpha (Seetrasse)<br />
vom 30.06.2011 (NLStBV) heißt es in diesem Zusammenhang (Kap. 2.2.2.9.3.1.2, S. 49):<br />
„Eine erhebliche Beeinträchtigung der o.g. wertbestimmenden Brutvogelarten ist nicht zu erwarten,<br />
wenn die festgesetzten Maßnahmen [siehe oben: Maßnahmen M6 und V3/AV3/SV3 des LBP] beachtet<br />
werden. …<br />
[…]<br />
… Insgesamt sind weder erhebliche Beeinträchtigungen der wertgebenden Brutvogelarten durch das<br />
Netzanbindungsprojekt DolWin1 allein noch in Summation mit den kumulativ wirkenden Netzanbindungsprojekten<br />
alpha ventus, BorWin1, BorWin2 und DolWin2 einschließlich des Kabelleerrohrbauwerkes zur<br />
Inselquerung Norderney (Realisierungszeitraum 2007 bis 2012) zu erwarten.“<br />
6.3.1.8 Gast-/Rastvögel<br />
Gast- und Rastvögel können während der Bauzeit vor allem durch Lärm- und Geräuschemissionen und<br />
visuelle Störeffekte, verursacht durch den Baubetrieb sowie durch die Flächeninanspruchnahme (vorübergehender<br />
partieller Ausfall von Rast- u. Nahrungsflächen) beeinträchtigt werden. In Folge der Störungen<br />
können die Vögel verscheucht und die betreffenden Flächen vorübergehend gemieden, also nicht für die<br />
Rast oder Nahrungsaufnahme genutzt werden.<br />
Wie in Kap. 3.3.2 für das EU-VSG V01 Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer<br />
(DE 2210-401) ausgeführt, werden die für Rastvögel bedeutsamen Bereiche des Untersuchungsgebietes<br />
im Allgemeinen flächendeckend und gleichmäßig genutzt. Eine gezielte Auswahl oder Bevorzugung von<br />
Teilflächen für Rast (Außengroden und Sommerpolder) und Nahrungssuche (Wattbereich) ist nicht erkennbar,<br />
so dass potenziellen (baubedingten) Störungen ggf. mit kleinräumigem Ausweichen begegnet<br />
werden kann, zumal nur selten an verschiedenen Stellen gleichzeitig gearbeitet wird und sich die Auswirkungen<br />
in der Regel auf eine Fläche von weniger als 1 km² (bei einem Auswirkungsradius von max.<br />
500 m; vgl, ECOPLAN 2009c) beschränken. Dadurch verlagern sich einige Nahrungs- und Rastflächen für<br />
eine begrenzte Zeit, eine großräumige Verschiebung der Rastpopulationen ist aber nicht zu erwarten.<br />
Insbesondere trägt auch die mit der NLPV bereits im Rahmen von Vorgängerprojekten abgestimmte Beschränkung<br />
der Bauzeit vom 15.07. bis 30.09. eines Jahres (Maßnahme M6 des LBP) zur Vermeidung von