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Erläuterungsbericht - Stadt Emden

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Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG i. V. m. Art. 4 VS-RL u. Art. 6 FFH-<br />

RL Seetrasse<br />

Projekt/Vorhaben: 600-kV-DC Leitung DolWin beta – Dörpen/West Seite 192 von 251<br />

Durch eine Nutzung der Baufelder für die gesamte Zeit der aufeinander folgenden Projekte (2007 – 2014)<br />

entsteht außerdem eine zeitliche Verzögerung der Rekultivierung und der Wiedernutzungsmöglichkeit als<br />

Bruthabitat.<br />

Bei den Brutvögeln ist durch die außerhalb der Hauptbrutzeit liegenden Bauzeiten (Bauzeitenregelung<br />

s. Maßnahme M6 des LBP) nicht mit wesentlichen Störwirkungen auf das Brutgeschäft zu rechnen. Auch<br />

durch den langfristigen und ggf. zusätzlich hinzukommenden Verlust von Bruthabitaten durch die Erweiterung<br />

der landseitigen Bauflächen sind aufgrund der in Bereichen mit vorgezogenem Baubeginn (hier: Erweiterungsbereich<br />

der Arbeitsfläche 1.1) vor Baubeginn durchzuführenden Brutkontrolle (Maßnahme<br />

V3/AV3/SV3 des LBP) zur Vermeidung der Beanspruchung potenzieller Brutplätze keine zusätzlichen<br />

summativen Auswirkungen zu erwarten.<br />

Im Planfeststellungsbeschluss zur Netzanbindung DolWin1 der Offshore-Plattform DolWin alpha (Seetrasse)<br />

vom 30.06.2011 (NLStBV) heißt es in diesem Zusammenhang (Kap. 2.2.2.9.3.1.2, S. 49):<br />

„Eine erhebliche Beeinträchtigung der o.g. wertbestimmenden Brutvogelarten ist nicht zu erwarten,<br />

wenn die festgesetzten Maßnahmen [siehe oben: Maßnahmen M6 und V3/AV3/SV3 des LBP] beachtet<br />

werden. …<br />

[…]<br />

… Insgesamt sind weder erhebliche Beeinträchtigungen der wertgebenden Brutvogelarten durch das<br />

Netzanbindungsprojekt DolWin1 allein noch in Summation mit den kumulativ wirkenden Netzanbindungsprojekten<br />

alpha ventus, BorWin1, BorWin2 und DolWin2 einschließlich des Kabelleerrohrbauwerkes zur<br />

Inselquerung Norderney (Realisierungszeitraum 2007 bis 2012) zu erwarten.“<br />

6.3.1.8 Gast-/Rastvögel<br />

Gast- und Rastvögel können während der Bauzeit vor allem durch Lärm- und Geräuschemissionen und<br />

visuelle Störeffekte, verursacht durch den Baubetrieb sowie durch die Flächeninanspruchnahme (vorübergehender<br />

partieller Ausfall von Rast- u. Nahrungsflächen) beeinträchtigt werden. In Folge der Störungen<br />

können die Vögel verscheucht und die betreffenden Flächen vorübergehend gemieden, also nicht für die<br />

Rast oder Nahrungsaufnahme genutzt werden.<br />

Wie in Kap. 3.3.2 für das EU-VSG V01 Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer<br />

(DE 2210-401) ausgeführt, werden die für Rastvögel bedeutsamen Bereiche des Untersuchungsgebietes<br />

im Allgemeinen flächendeckend und gleichmäßig genutzt. Eine gezielte Auswahl oder Bevorzugung von<br />

Teilflächen für Rast (Außengroden und Sommerpolder) und Nahrungssuche (Wattbereich) ist nicht erkennbar,<br />

so dass potenziellen (baubedingten) Störungen ggf. mit kleinräumigem Ausweichen begegnet<br />

werden kann, zumal nur selten an verschiedenen Stellen gleichzeitig gearbeitet wird und sich die Auswirkungen<br />

in der Regel auf eine Fläche von weniger als 1 km² (bei einem Auswirkungsradius von max.<br />

500 m; vgl, ECOPLAN 2009c) beschränken. Dadurch verlagern sich einige Nahrungs- und Rastflächen für<br />

eine begrenzte Zeit, eine großräumige Verschiebung der Rastpopulationen ist aber nicht zu erwarten.<br />

Insbesondere trägt auch die mit der NLPV bereits im Rahmen von Vorgängerprojekten abgestimmte Beschränkung<br />

der Bauzeit vom 15.07. bis 30.09. eines Jahres (Maßnahme M6 des LBP) zur Vermeidung von

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