Erläuterungsbericht - Stadt Emden
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Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG i. V. m. Art. 4 VS-RL u. Art. 6 FFH-<br />
RL Seetrasse<br />
Projekt/Vorhaben: 600-kV-DC Leitung DolWin beta – Dörpen/West Seite 169 von 251<br />
„Erhalt und Schaffung von kurzrasigen Grünlandflächen als Nahrungshabitat für rastende und<br />
überwinternde Vögel [Nonnengänse] (v. a. deichnahes Grünland)“<br />
„Erhalt und Schaffung ausreichend beruhigter Rast- und Nahrungshabitate“ für die Lachmöwe.<br />
Besondere Schutzzwecke bzw. Erhaltungsziele in Bezug auf die wertbestimmenden Brutvogelarten werden<br />
nicht betroffen sein.<br />
5.3 Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes<br />
durch das zu prüfende Vorhaben und andere Vorhaben<br />
Im Folgenden werden die als bewertungsrelevant herausgestellten, möglicherweise erheblichen Auswirkungen<br />
durch die Verlegung und den Betrieb des Netzkabels der Seetrasse auf das EU-Vogelschutzgebiet<br />
V63 „Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens“ bzw. dessen Schutzzweck, Erhaltungsziele<br />
und maßgeblichen Bestandteile dargestellt. Betrachtet werden Auswirkungen durch das Netzanbindungsvorhaben<br />
DolWin2 sowie mögliche summarische Auswirkungen im Zusammenwirken des Vorhabens mit<br />
den in diesem Zusammenhang zu berücksichtigenden Netzanbindungsprojekten auf der Norderneytrasse<br />
alpha ventus, BorWin1, BorWin2 und DolWin1 einschließlich des Kabelleerrohrbauwerkes zur Inselquerung<br />
Norderney (s. a. Kap. 6.1). Es wird geprüft, ob durch das Vorhaben DolWin2 allein oder im Zusammenwirken<br />
mit den kumulativ wirkenden Netzanbindungsprojekten auf der Norderneytrasse erhebliche Beeinträchtigungen<br />
der betrachteten Arten und Lebensräume des EU-VSG V63 zu prognostizieren sind.<br />
Die Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 BNatSchG für den Bereich dieses EU-Vogelschutzgebietes, der von<br />
der der Landtrasse gequert wird, erfolgt in einer eigenständigen Unterlage und somit in einer eigenständigen<br />
Verträglichkeitsprüfung zum Vorhaben DolWin2 – Landtrasse.<br />
Neben der Prüfung einer Beeinträchtigung der Lebensraumtypen und bewertungsrelevanten Tier- bzw.<br />
Pflanzenarten wird in der Verträglichkeitsprüfung auch geprüft, ob eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele<br />
des betroffenen Natura 2000-Gebietes EU-VSG V63 vorliegt, was die Einzelbetrachtung der<br />
bewertungrelevanten Arten und deren Erhaltungszustände mit umfasst.<br />
Bewertungsrelevante Arten sind die wertbestimmenden Arten, die nach Anhang I u. II der FFH-Richtlinie,<br />
nach Art. 4 Abs. 1 (Anhang I Arten) und nach Art. 4 Abs. 2 (Zugvogelarten) der EU-Vogelschutzrichtlinie im<br />
Untersuchungsgebiet nachgewiesen wurden und Bestandteil der Erhaltungsziele des betroffenen Natura<br />
2000-Gebiets sind.<br />
Entscheidend für die Beurteilung der Erheblichkeit (s. a. Kap. 1.2.2) sind die Auswirkungen eines Projektes<br />
auf das Überleben und die Vermehrung der Arten in ihrem Verbreitungsgebiet (Art. 4 Abs. 1 EU-VS-<br />
Richtlinie 21 ). In diesem Zusammenhang ist der Erhaltungszustand der Populationen der Vogelarten und<br />
21 Art. 4 Abs. 1 Satz 1 und 3 VS-RL: „Auf die in Anhang I aufgeführten Arten sind besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich<br />
ihrer Lebensräume anzuwenden, um ihr Überleben und ihre Vermehrung in ihrem Verbreitungsgebiet sicher-