Forschung für die Nachhaltigkeit - Fona
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DURCHFÜHRUNG DES PROGRAMMS Bekanntmachung und Antragsverfahren<br />
49<br />
H. Durchführung des Programms<br />
Die Umsetzung eines Rahmenprogramms zur Projektförderung<br />
erfolgt in der Regel durch öffentliche Bekanntgabe von Förderschwerpunkten.<br />
In einem wettbewerbsorientierten Verfahren<br />
nach vorher festgelegten und dem jeweiligen thematischen<br />
Bereich angemessenen Kriterien werden <strong>die</strong> besten Projektvorschläge<br />
identifiziert und anschließend gefördert (Kap. H 1).<br />
Darüber hinaus ist eine begleitende Programmevaluation<br />
(Kap. H 2), ein koordinierendes Programmmanagement (Kap.<br />
H 3) sowie eine intelligente Verknüpfung zur institutionellen<br />
Förderung notwendig (Kap. H 4).<br />
H 1 Bekanntmachungen und Antragsverfahren<br />
Das Rahmenprogramm ist <strong>die</strong> Grundlage für künftige Fördermaßnahmen<br />
des BMBF im Bereich der nachhaltigen Entwicklung.<br />
Spezielle Förderbekanntmachungen konkretisieren <strong>die</strong> in<br />
Kap. E genannten Aktionsfelder und Förderschwerpunkte inhaltlich.<br />
Diese Förderbekanntmachungen werden breit veröffentlicht,<br />
im Bundesanzeiger, auf der Homepage des BMBF und auf<br />
der Internetplattform www.fona.de.<br />
Die vom BMBF für das Rahmenprogramm „<strong>Forschung</strong> für <strong>die</strong><br />
<strong>Nachhaltigkeit</strong>“ beauftragten Projektträger beraten <strong>die</strong> Antragsteller<br />
professionell über Programmziele und Fördermöglichkeiten.<br />
Die Kontaktadressen finden sich in den jeweiligen Förderbekanntmachungen<br />
und unter www.fona.de. Die Bekanntmachungen<br />
zu den Förderschwerpunkten informieren über das<br />
Antragsverfahren im Einzelnen. In der Regel erarbeiten <strong>die</strong><br />
Antragsteller zunächst eine Projektskizze in dem in den Bekanntmachungen<br />
definierten Rahmen. Die Skizze wird unter Mitwirkung<br />
eines externen Expertengremiums bewertet. Bei positiver<br />
Bewertung wird der Antragsteller aufgefordert, einen ggf. modifizierten<br />
detaillierten Formantrag zu stellen. Dieser Formantrag<br />
wird nach fachlicher und administrativer Prüfung der Förderentscheidung<br />
zu Grunde gelegt. Die Begutachtung der Anträge stellt<br />
einen zentralen Punkt in der Förderung dar. Insbesondere <strong>die</strong><br />
Bewertung inter- und transdisziplinärer Anträge erfordert eine<br />
Weiterentwicklung der Begutachtungsverfahren. Die in den letzten<br />
Jahren in verschiedenen Förderbereichen gewonnenen Erfahrungen<br />
werden dazu genutzt, eine möglichst transparente und<br />
effiziente Bewertung zu gewährleisten. Bei der Auswahl der Gutachterinnen<br />
und Gutachter ist <strong>die</strong> Teilnahme internationaler<br />
Experten vorgesehen. Gender-Aspekten wird Rechnung getragen.<br />
H 2<br />
Programmevaluation – ‚Lernendes<br />
Programm’<br />
Mit dem Rahmenprogramm geht das BMBF neue Wege. <strong>Nachhaltigkeit</strong><br />
kann als typisches Querschnittsthema nicht abschließend<br />
definiert oder als Handlungsanleitung fixiert werden – <strong>Nachhaltigkeit</strong><br />
besitzt keine vorgegebenen Grenzen und <strong>die</strong> zusätzlichen<br />
Potenziale liegen gerade zwischen den wissenschaftlichen und<br />
wirtschaftlichen Sparten und Akteuren. Initiativen und Maßnahmen<br />
sind daher fortwährend an neue Erkenntnisse anzupassen.<br />
Um effektive Beiträge für nachhaltige Entwicklung zu liefern, ist<br />
das Rahmenprogramm „<strong>Forschung</strong> für <strong>die</strong> <strong>Nachhaltigkeit</strong>“ als<br />
lernendes Programm ausgestaltet: Gewonnene Erfahrungen,<br />
Arbeits- und Evaluationsergebnisse sollen unverzüglich in <strong>die</strong><br />
Weiterentwicklung der BMBF-Aktivitäten eingehen und so erforderlich<br />
einen neuen Kurs einleiten. Das Evaluationskonzept richtet<br />
sich auch auf <strong>die</strong> Veröffentlichungen der Förderschwerpunkte und<br />
gewährleistet mit einer begleitenden Evaluation eine Feinsteuerung<br />
bereits während der Umsetzung des Rahmenprogramms.<br />
Zur Bewertung der Förderschwerpunkte werden bereichsspezifische<br />
Indikatoren entwickelt. Diese Indikatoren werden in den<br />
Bekanntmachungen benannt. Die Ergebnisse vorangegangener<br />
Audits und expost-Evaluationen werden in den neuen Bekanntmachungen<br />
berücksichtigt Die begleitende Evaluation bezieht<br />
<strong>die</strong> Eckpunkte Zielerreichung / Wirkungskontrolle / Wirtschaftlichkeitskontrolle<br />
ein. Zentrale Kriterien für <strong>die</strong> Zielerreichung<br />
werden sein: