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Forschung für die Nachhaltigkeit - Fona

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DURCHFÜHRUNG DES PROGRAMMS Bekanntmachung und Antragsverfahren<br />

49<br />

H. Durchführung des Programms<br />

Die Umsetzung eines Rahmenprogramms zur Projektförderung<br />

erfolgt in der Regel durch öffentliche Bekanntgabe von Förderschwerpunkten.<br />

In einem wettbewerbsorientierten Verfahren<br />

nach vorher festgelegten und dem jeweiligen thematischen<br />

Bereich angemessenen Kriterien werden <strong>die</strong> besten Projektvorschläge<br />

identifiziert und anschließend gefördert (Kap. H 1).<br />

Darüber hinaus ist eine begleitende Programmevaluation<br />

(Kap. H 2), ein koordinierendes Programmmanagement (Kap.<br />

H 3) sowie eine intelligente Verknüpfung zur institutionellen<br />

Förderung notwendig (Kap. H 4).<br />

H 1 Bekanntmachungen und Antragsverfahren<br />

Das Rahmenprogramm ist <strong>die</strong> Grundlage für künftige Fördermaßnahmen<br />

des BMBF im Bereich der nachhaltigen Entwicklung.<br />

Spezielle Förderbekanntmachungen konkretisieren <strong>die</strong> in<br />

Kap. E genannten Aktionsfelder und Förderschwerpunkte inhaltlich.<br />

Diese Förderbekanntmachungen werden breit veröffentlicht,<br />

im Bundesanzeiger, auf der Homepage des BMBF und auf<br />

der Internetplattform www.fona.de.<br />

Die vom BMBF für das Rahmenprogramm „<strong>Forschung</strong> für <strong>die</strong><br />

<strong>Nachhaltigkeit</strong>“ beauftragten Projektträger beraten <strong>die</strong> Antragsteller<br />

professionell über Programmziele und Fördermöglichkeiten.<br />

Die Kontaktadressen finden sich in den jeweiligen Förderbekanntmachungen<br />

und unter www.fona.de. Die Bekanntmachungen<br />

zu den Förderschwerpunkten informieren über das<br />

Antragsverfahren im Einzelnen. In der Regel erarbeiten <strong>die</strong><br />

Antragsteller zunächst eine Projektskizze in dem in den Bekanntmachungen<br />

definierten Rahmen. Die Skizze wird unter Mitwirkung<br />

eines externen Expertengremiums bewertet. Bei positiver<br />

Bewertung wird der Antragsteller aufgefordert, einen ggf. modifizierten<br />

detaillierten Formantrag zu stellen. Dieser Formantrag<br />

wird nach fachlicher und administrativer Prüfung der Förderentscheidung<br />

zu Grunde gelegt. Die Begutachtung der Anträge stellt<br />

einen zentralen Punkt in der Förderung dar. Insbesondere <strong>die</strong><br />

Bewertung inter- und transdisziplinärer Anträge erfordert eine<br />

Weiterentwicklung der Begutachtungsverfahren. Die in den letzten<br />

Jahren in verschiedenen Förderbereichen gewonnenen Erfahrungen<br />

werden dazu genutzt, eine möglichst transparente und<br />

effiziente Bewertung zu gewährleisten. Bei der Auswahl der Gutachterinnen<br />

und Gutachter ist <strong>die</strong> Teilnahme internationaler<br />

Experten vorgesehen. Gender-Aspekten wird Rechnung getragen.<br />

H 2<br />

Programmevaluation – ‚Lernendes<br />

Programm’<br />

Mit dem Rahmenprogramm geht das BMBF neue Wege. <strong>Nachhaltigkeit</strong><br />

kann als typisches Querschnittsthema nicht abschließend<br />

definiert oder als Handlungsanleitung fixiert werden – <strong>Nachhaltigkeit</strong><br />

besitzt keine vorgegebenen Grenzen und <strong>die</strong> zusätzlichen<br />

Potenziale liegen gerade zwischen den wissenschaftlichen und<br />

wirtschaftlichen Sparten und Akteuren. Initiativen und Maßnahmen<br />

sind daher fortwährend an neue Erkenntnisse anzupassen.<br />

Um effektive Beiträge für nachhaltige Entwicklung zu liefern, ist<br />

das Rahmenprogramm „<strong>Forschung</strong> für <strong>die</strong> <strong>Nachhaltigkeit</strong>“ als<br />

lernendes Programm ausgestaltet: Gewonnene Erfahrungen,<br />

Arbeits- und Evaluationsergebnisse sollen unverzüglich in <strong>die</strong><br />

Weiterentwicklung der BMBF-Aktivitäten eingehen und so erforderlich<br />

einen neuen Kurs einleiten. Das Evaluationskonzept richtet<br />

sich auch auf <strong>die</strong> Veröffentlichungen der Förderschwerpunkte und<br />

gewährleistet mit einer begleitenden Evaluation eine Feinsteuerung<br />

bereits während der Umsetzung des Rahmenprogramms.<br />

Zur Bewertung der Förderschwerpunkte werden bereichsspezifische<br />

Indikatoren entwickelt. Diese Indikatoren werden in den<br />

Bekanntmachungen benannt. Die Ergebnisse vorangegangener<br />

Audits und expost-Evaluationen werden in den neuen Bekanntmachungen<br />

berücksichtigt Die begleitende Evaluation bezieht<br />

<strong>die</strong> Eckpunkte Zielerreichung / Wirkungskontrolle / Wirtschaftlichkeitskontrolle<br />

ein. Zentrale Kriterien für <strong>die</strong> Zielerreichung<br />

werden sein:

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