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IFT · Institut für Therapieforschung München München 2007 ...

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Kommentare (IG I) zu jedem Klient:<br />

Klient 1: --<br />

Klient 2: Eine erneute Inhaftierung eines Klienten konnte im Rahmen der Interventionsphase<br />

abgewendet werden. Da<strong>für</strong> wurde die Strafe in Arbeitsstunden umgewandelt.<br />

Klient 3: Abbruch der Beratung nach Entlassung der zuständigen Beraterin aus dem Kontaktladen.<br />

Klient daraufhin nicht mehr auffindbar, keine weiteren Informationen verfügbar.<br />

Klient 4: --<br />

Klient 5: --<br />

Klient 6: Klient hat die Intervention ohne Angabe von Gründen abgebrochen und ist trotz<br />

mehrmaliger Kontaktierungsversuche durch den Betreuer nicht mehr erreichbar.<br />

Klient 7: --<br />

Klient 8: Im Rahmen der Interventionsphase erfolgte eine Verringerung des Beigebrauches.<br />

Kommentare (IG II) zu jedem Klient:<br />

Klient 1: Der Klient hat weniger Beigebrauch und denkt über eine Hepatitis C Behandlung<br />

nach. Während der Intervention hatte der Klient eine Beziehungskrise: Die regelmäßigen<br />

Gespräche mit dem Betreuer haben ihm sehr gut getan und sind immer<br />

wichtiger <strong>für</strong> ihn geworden.<br />

Klient 2: Mithilfe der Intervention scheint der Klient sein Leben in den Griff zu bekommen.<br />

Ohne engmaschige Unterstützung jedoch fehlt ihm zum einen die Motivation und<br />

er ist nicht im Besitz ausreichender Fähig- und Fertigkeiten, um seine Probleme alleine<br />

zu lösen.<br />

Klient 3: Bei dem Klienten konnte die Einsicht <strong>für</strong> eine Veränderungsnotwendigkeit seiner<br />

Lebensweise geweckt werden.<br />

Klient 4: Das Bewusstsein <strong>für</strong> eine Veränderung hat sich bei dem Klienten erweitert. Er<br />

strebt nun eher eine Maßnahme mit Langzeitwirkung an: Die Ablehnung gegenüber<br />

einer therapeutischen Maßnahme wurde aufgegeben.<br />

Klient 5: Der Klient hat während der Interventionsphase eine Alkoholentgiftung durchgeführt,<br />

außerdem wurde auch der Beigebrauch anderer Drogen reduziert. Die regelmäßigen<br />

Gespräche haben ihm sehr gut getan.<br />

Klient 6: Dieser Klient nahm die Interventionstermine nur sehr unregelmäßig wahr und<br />

wurde generell als sehr unzuverlässig eingestuft.<br />

Klient 7: Es erfolgte ein Abbruch der Intervention aufgrund der Inhaftierung des Klienten.<br />

Klient 8: --<br />

Klient 9: Es erfolgte ein Abbruch der Intervention aufgrund einer richterlichen Maßnahme.<br />

Der Klient leistet Sozialstunden ab und ist im Rahmen einer anderen Interventionsmaßnahme<br />

involviert (d.h. es erfolgte eine Weitervermittlung).<br />

Klient 10: --

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