0796-2013_Anlage4.pdf - Bürger-Service in der Landeshauptstadt ...
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durchlaufende Posten zum Bilanzstichtag mit e<strong>in</strong>em Soll-Saldo abschlossen (ehemalige<br />
Vorschüsse), erfolgte e<strong>in</strong> Ausweis als Aktiva (unter <strong>der</strong> Bilanzposition 3.8 Privatrechtliche<br />
For<strong>der</strong>ungen).<br />
Empfangene Anzahlungen be<strong>in</strong>halten E<strong>in</strong>zahlungen auf For<strong>der</strong>ungen <strong>in</strong> Höhe von<br />
13,590 Mio € (Vj. 5,269 Mio €), <strong>der</strong>en Fälligkeit zum Bilanzstichtag noch nicht e<strong>in</strong>getreten<br />
war (Akontozahlungen). Klärungskonten, die z. B. auf Grund <strong>der</strong> fehlenden Angabe im<br />
Überweisungsträger erst nach dem Bilanzstichtag <strong>der</strong> zugehörigen For<strong>der</strong>ung zugeordnet<br />
werden können o<strong>der</strong> auf Grund e<strong>in</strong>er unmöglichen Zuordnung erst nach dem Bilanzstichtag<br />
zurückgezahlt werden, wurden im Bj. abgearbeitet. (Bj. 0 €, Vj. 12,180 Mio €). Der Bilanzansatz<br />
für Akontozahlungen konnte vollständig anhand von Belegen aus dem SAP-System festgestellt<br />
werden.<br />
Bei den sonstigen Verb<strong>in</strong>dlichkeiten und <strong>der</strong> periodengerechten Abgrenzung handelt es sich<br />
um e<strong>in</strong>e Auffangposition, <strong>in</strong> <strong>der</strong> alle sonstigen Verb<strong>in</strong>dlichkeiten ausgewiesen werden, die<br />
ke<strong>in</strong>er an<strong>der</strong>en Bilanzposition zugeordnet werden können. Bei <strong>der</strong> LHH werden hier u. a.<br />
Z<strong>in</strong>sabgrenzungen, kreditorische Debitoren bzw. debitorische Kreditoren, Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />
gegenüber <strong>der</strong> Umlegungsstelle sowie solche <strong>der</strong> zurückgeführten Netto-Regiebetriebe und<br />
des Son<strong>der</strong>vermögens dargestellt.<br />
Anhand vorgelegter Belege und Berechnungen wurde die Z<strong>in</strong>sabgrenzung (Bj. 9,094 Mio €,<br />
Vj. 9,000 Mio €) festgestellt. Die Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber <strong>der</strong> Umlegungsstelle<br />
(Bj. 300 T€, Vj. 2,641 Mio €, siehe Bz. 6.700 Nr. 22, Außerordentliche Erträge) wurden<br />
erfolgswirksam aufgelöst, die <strong>der</strong> zurückgeführten Netto-Regiebetriebe (Bj. 27 T€,<br />
Vj. 551 T€) auf Grund von erfolgten Zahlungen anteilig erledigt.<br />
Bei <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> kreditorischen Debitoren (Bj. 6,136 Mio €, Vj. 4,410 Mio €) als auch<br />
debitorischen Kreditoren (Bj. 251 T€, Vj. 5 T€) wurden auch Geschäftsvorfälle berücksichtigt<br />
(z. B. Periodenabgrenzungen), die nicht als kreditorische Debitoren bzw. debitorische Kreditoren<br />
abzubilden waren. Sie wären mit e<strong>in</strong>em ger<strong>in</strong>geren Wert <strong>in</strong> die Schlussbilanz aufzunehmen<br />
gewesen.<br />
Im Zusammenhang mit dem Verkauf e<strong>in</strong>es Grundstücks zur Wohnbebauung (siehe vertrauliche<br />
Ds. 0514/2010) wurde e<strong>in</strong>e Verb<strong>in</strong>dlichkeit für die erhaltenen Abschlagszahlungen des<br />
Erwerbers (5,970 Mio €) gebildet. Teilabgänge wurden im Bj. nicht bilanziert und damit auch<br />
nicht die e<strong>in</strong>hergehenden Auswirkungen auf das außerordentliche Ergebnis.<br />
Für die Übertragung e<strong>in</strong>es Grundstücks des Hannover Congress Centrums an den Kernhaushalt<br />
wurde zu Unrecht e<strong>in</strong>e Verb<strong>in</strong>dlichkeit von 3,550 Mio € e<strong>in</strong>gestellt. In dieser Höhe war<br />
das Grundstück fehlerhaft neu bewertet und bilanziert worden, obwohl die LHH hierfür e<strong>in</strong>en<br />
Kaufpreis von 452 T€ an das Hannover Congress Centrum leistete.<br />
Wir haben <strong>der</strong> Verwaltung u. a. empfohlen, die Anlagenbuchhaltung und damit auch die<br />
Verb<strong>in</strong>dlichkeit umgehend zu korrigieren (siehe Bz. 6.200, Aktiva 2.2.5 Grundstücke Dienst-,<br />
Geschäfts- und an<strong>der</strong>e Betriebsgebäude).<br />
Weitere Verb<strong>in</strong>dlichkeiten wurden für erhaltene Anzahlungen aus Grundstücksverkäufen<br />
(251 T€) sowie für die Korrektur <strong>der</strong> Entgelte <strong>der</strong> Musikschule (1,051 Mio €) auf Grund e<strong>in</strong>er<br />
falschen Periodenzuordnung e<strong>in</strong>gestellt.