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0796-2013_Anlage4.pdf - Bürger-Service in der Landeshauptstadt ...

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grundstücks wurden aktuelle Marktwerte ermittelt. Die Waldflächen <strong>der</strong> Stiftung wurden mit<br />

2,15 €/qm, <strong>in</strong>sgesamt 422 T€ bewertet, für das Kle<strong>in</strong>gartengrundstück wurden 15 €/qm angesetzt<br />

und so die Größe e<strong>in</strong>er wertgleichen Kle<strong>in</strong>gartenfläche ermittelt.<br />

Dabei blieb unberücksichtigt, dass alle Grundstücke mit signifikant abweichenden Buchwerten<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Bilanz <strong>der</strong> LHH erfasst s<strong>in</strong>d: Die Waldflächen <strong>der</strong> Stiftung wurden mit<br />

11,763 Mio € und 2,413 Mio € sowie zusätzlich 76 T€ für den Aufwuchs bewertet (<strong>in</strong>sgesamt<br />

14,252 Mio €), das Kle<strong>in</strong>gartengrundstück mit 1,835 Mio €.<br />

Bei <strong>der</strong> buchhalterischen Abwicklung erfolgten Fehler: Der Aufwuchs wurde bei dem Tausch<br />

nicht berücksichtigt und verblieb folglich im Vermögen <strong>der</strong> Stiftung, das Kle<strong>in</strong>gartengrundstück<br />

wurde bei <strong>der</strong> Buchung im SAP-System <strong>der</strong> falschen Stiftung übertragen und für das<br />

Hj. 2011 wurde nur die größere Waldfläche <strong>in</strong> den Kernhaushalt umgebucht - die Buchung<br />

des kle<strong>in</strong>eren Grundstücks erfolgte erst für das Hj. 2012.<br />

Systembed<strong>in</strong>gt erfolgen bei e<strong>in</strong>em Tausch, sofern die Summen nicht identisch s<strong>in</strong>d, zum<br />

Ausgleich <strong>der</strong> Geschäftsbereiche Gegenbuchungen bei den liquiden Mitteln. Damit werden<br />

die Ab- und Zugänge <strong>in</strong> den Bilanzsummen <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen Geschäftsbereiche wie<strong>der</strong> ausgeglichen.<br />

Gesamtstädtisch heben sich diese Buchungen auf, die Darstellung e<strong>in</strong>zelner Geschäftsbereiche,<br />

wie bei den Stiftungsbilanzen, ist im Ergebnis dadurch jedoch falsch. So<br />

wies das Rats- und von-Soden-Kloster im Ergebnis 11,763 Mio € liquide Mittel aus, die Stiftung<br />

Geistliches Lehnregister m<strong>in</strong>us 1,835 Mio € liquide Mittel.<br />

Nachdem <strong>der</strong> FB F<strong>in</strong>anzen nach Erstellung des Jahresabschlusses die bilanziellen Auswirkungen<br />

festgestellt hatte, wurde entschieden, den Tausch rückgängig zu machen und den Jahresabschluss<br />

entsprechend zu korrigieren. Da e<strong>in</strong>e Rückabwicklung <strong>in</strong> dem Nebenbuch <strong>der</strong><br />

Anlagenbuchhaltung zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich war, erfolgte die Korrektur auf<br />

unseren H<strong>in</strong>weis lediglich im Hauptbuch. Dies führte im Jahresabschluss 2011 zu Differenzen<br />

<strong>in</strong> Höhe von 11,763 Mio € bzw. 1,835 Mio € zwischen den Sachkonten <strong>der</strong> Bilanz und denen<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Anlagenübersicht (siehe Bz. 6.200, Aktiva 2.1 und 2.2.4 sowie Bz. 6.061). Diese<br />

konnten erst im Hj. 2012 korrigiert werden.<br />

Unabhängig von <strong>der</strong> Rückabwicklung bestehen die f<strong>in</strong>anziellen Probleme <strong>der</strong> Stiftung weiterh<strong>in</strong>.<br />

Die Waldflächen werfen ke<strong>in</strong>e Erträge ab. Tatsächlich ist e<strong>in</strong>e Vermögensumschichtung<br />

angeraten, was jedoch problematisch ist.<br />

Ursprünglich waren die Grundstücke entsprechend <strong>der</strong> H<strong>in</strong>weise des MI mit 50 Cent/qm<br />

(81 T€ und 17 T€) von <strong>der</strong> Verwaltung bewertet worden. Auf Grund <strong>der</strong> Entscheidung <strong>der</strong><br />

LHH, <strong>in</strong>nerstädtisch gelegene Waldflächen mit untergeordneter forstwirtschaftlicher Nutzung<br />

wie öffentliche Grünflächen mit 30 % des umliegenden Bodenrichtwertes (BRW) zu bewerten,<br />

erhöhte sich <strong>der</strong> Wert auf 72,25 €/qm, das entspricht e<strong>in</strong>er Wertsteigerung um<br />

14.350 %. Im Verhältnis zu dem ermittelten Marktwert von 2,15 €/qm beträgt die<br />

prozentuale Abweichung 3.260 %. Die für den Aufwuchs angesetzten 76 T€ s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> diesen<br />

Werten nicht berücksichtigt.<br />

Auf Grund <strong>der</strong> hohen Bewertung <strong>der</strong> Grundstücke s<strong>in</strong>d bei e<strong>in</strong>er Vermögensumschichtung<br />

Vermögensverluste zu erwarten, weil es fraglich ist, ob die LHH aus dem Kernhaushalt<br />

ebenso hoch bewertete Flächen zum Tausch anbieten kann bzw. im Falle e<strong>in</strong>er Veräußerung<br />

e<strong>in</strong> so hoher Verkaufserlös erzielt wird. Vermögensverluste s<strong>in</strong>d gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1<br />

NKomVG (§ 107 Abs. 2 Satz 1 NGO), § 6 Nie<strong>der</strong>sächsisches Stiftungsgesetz - wonach das<br />

Vermögen zu erhalten ist - nicht zulässig. Folgerichtig dürfen die Bewertungsvorgaben <strong>der</strong><br />

LHH für Stiftungsgrundstücke nicht angewandt werden. Statt im Rahmen von Vere<strong>in</strong>fachungsverfahren<br />

flächendeckende Bewertungen des Grundvermögens nach BRW vorzunehmen,<br />

erfor<strong>der</strong>n die gesetzlichen Vorgaben des Stiftungsrechts - das zw<strong>in</strong>gend zu beachten<br />

ist - geson<strong>der</strong>te E<strong>in</strong>zelbewertungen für die Grundstücke <strong>der</strong> Stiftungen.<br />

B/St<br />

Auf Grund <strong>der</strong> durch diesen Sachverhalt gewonnenen neuen Erkenntnisse halten wir e<strong>in</strong>e<br />

Überprüfung sämtlicher Grundstückswerte <strong>der</strong> Stiftungen und ggf. Neubewertung unter Berücksichtigung<br />

des Vorsichtspr<strong>in</strong>zips für notwendig.

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