0796-2013_Anlage4.pdf - Bürger-Service in der Landeshauptstadt ...
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den FB und teilweise mehrfacher Vorlage jeweils erneute Prüfungen erfor<strong>der</strong>lich, die zusätzliche<br />
Prüfungskapazitäten gebunden haben. Der FB hat auf e<strong>in</strong>e verbesserte Sachbearbeitung<br />
durch verstärkten Personale<strong>in</strong>satz h<strong>in</strong>gewirkt. Im Rahmen e<strong>in</strong>er Neuorganisation ab<br />
01.03.<strong>2013</strong> soll weiteres Personal e<strong>in</strong>gesetzt werden.<br />
Die LHH erhält verstärkt auch Zuwendungen, die zur Verwendung durch Dritte vorgesehen<br />
s<strong>in</strong>d. Sie wird als Zuwendungsempfänger<strong>in</strong> bestimmt und leitet die E<strong>in</strong>nahmen - teilweise<br />
ergänzt durch eigene Zuwendungsmittel - an Dritte weiter. Hierdurch wird die LHH zur Kontrolle<br />
<strong>der</strong> Drittempfänger und Erstellung <strong>der</strong> Verwendungsnachweise gegenüber den Zuwendungsgebern<br />
verpflichtet. Auch diese Verwendungsnachweise s<strong>in</strong>d grundsätzlich von uns zu<br />
testieren.<br />
8.262 Produkt 36101 - Tagespflege<br />
Produkt 36501 - K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagesbetreuung<br />
8.263 Programm „K<strong>in</strong><strong>der</strong>betreuungsf<strong>in</strong>anzierung“: Verwendungsnachweise weiterh<strong>in</strong> rückständig<br />
Das Land gewährt auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> zwischen Bund und Län<strong>der</strong>n abgeschlossenen Verwaltungsvere<strong>in</strong>barung<br />
über das Investitionsprogramm „K<strong>in</strong><strong>der</strong>betreuungsf<strong>in</strong>anzierung“ für<br />
die Jahre 2008 bis <strong>2013</strong> Zuwendungen für Investitionen zur Schaffung von Betreuungsplätzen<br />
für K<strong>in</strong><strong>der</strong> unter drei Jahren nach Maßgabe <strong>der</strong> „Richtl<strong>in</strong>ie Investitionen K<strong>in</strong><strong>der</strong>betreuung<br />
(RIK)“.<br />
Der LHH wurden seit Beg<strong>in</strong>n dieses Investitionsprogramms bis zum 31.03.<strong>2013</strong> Zuwendungen<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Gesamthöhe von 13,742 Mio € für 107 Maßnahmen bewilligt.<br />
Wir berichteten bereits im SB 2010, Bz. 6.419 und anknüpfend daran mit Ds. 0353/2011<br />
über die Überschreitung <strong>der</strong> Vorlageterm<strong>in</strong>e für die Verwendungsnachweise beim Land.<br />
Für den Bereich <strong>der</strong> Tagespflege hatte das Land e<strong>in</strong>er Verlängerung <strong>der</strong> Vorlagefrist <strong>der</strong><br />
noch ausstehenden Verwendungsnachweise bis zum 30.04.2012 zugestimmt. Bis zu diesem<br />
Zeitpunkt konnten 35 Verwendungsnachweise mit e<strong>in</strong>em Gesamtvolumen von 257 T€ vom<br />
FB erstellt und beim Land vorgelegt werden. Sie wurden von uns vorab testiert. Weitere<br />
sechs Verwendungsnachweise mit e<strong>in</strong>em Volumen von 59 T€ werden zum 30.06.<strong>2013</strong> fällig.<br />
Im Bereich <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagese<strong>in</strong>richtungen wurden uns bisher 39 Verwendungsnachweise<br />
von <strong>in</strong>sgesamt 66 Fällen vorgelegt, <strong>der</strong>en Abgabeterm<strong>in</strong> beim Land <strong>in</strong> den meisten<br />
Fällen bereits deutlich überschritten war. Davon konnten 32 Verwendungsnachweise testiert<br />
werden, e<strong>in</strong>er ist vom FB noch zu überarbeiten, sechs Fälle werden <strong>der</strong>zeit noch geprüft<br />
(Stand 31.03.<strong>2013</strong>).<br />
15 fällige Verwendungsnachweise mit e<strong>in</strong>em Betragsvolumen von 2,770 Mio €<br />
hat <strong>der</strong> FB noch nicht erstellt (Stand 31.03.<strong>2013</strong>). Die von ihm bei <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>sächsischen<br />
Landesschulbehörde beantragte Verlängerung zum 30.09.2012 zur Vorlage <strong>der</strong> bisher<br />
fälligen Verwendungsnachweise wurde abgelehnt. Vielmehr wurde auf die Nachweispflichten<br />
des Zuwendungsempfängers h<strong>in</strong>gewiesen, die nunmehr kurzfristige Vorlage verlangt, und<br />
die Rücknahme <strong>der</strong> Bewilligungsbescheide vorbehalten. Es besteht daher die Gefahr, dass<br />
das Land die Zuwendungen zurückfor<strong>der</strong>t, da die Nichte<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> Vorlagefrist <strong>der</strong> Verwendungsnachweise,<br />
die durch den FB bereits erheblich überschritten ist, e<strong>in</strong>en Rückfor<strong>der</strong>ungsgrund<br />
gemäß Ziffer 7.3.2 <strong>der</strong> vom Land für verb<strong>in</strong>dlich erklärten „Allgeme<strong>in</strong>e Nebenbestimmungen<br />
für Zuwendungen zur Projektför<strong>der</strong>ung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse<br />
von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk)“ darstellt.<br />
Weitere zwölf Verwendungsnachweise mit e<strong>in</strong>em Volumen von 5,875 Mio € werden von April<br />
<strong>2013</strong> bis Oktober <strong>2013</strong> fällig.