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0796-2013_Anlage4.pdf - Bürger-Service in der Landeshauptstadt ...

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3.6 - 3.8 E<strong>in</strong>heitliche Bewertungsgrundlagen für For<strong>der</strong>ungen<br />

For<strong>der</strong>ungen stellen <strong>in</strong> Geld bewertete Ansprüche <strong>der</strong> Kommune dar (§ 59 Nr. 18<br />

GemHKVO). Gemäß § 54 Abs. 2 GemHKVO s<strong>in</strong>d die For<strong>der</strong>ungen <strong>in</strong> die Bilanzpositionen 3.6<br />

Öffentlich-rechtliche For<strong>der</strong>ungen, 3.7 For<strong>der</strong>ungen aus Transferleistungen sowie 3.8 Privatrechtliche<br />

For<strong>der</strong>ungen zu glie<strong>der</strong>n.<br />

Die Prüfung des For<strong>der</strong>ungsbestandes zum Schlussbilanzstichtag erfolgte als Buch<strong>in</strong>ventur<br />

und erstreckte sich auf die folgerichtige und vollständige Fortschreibung des Bestandes aus<br />

<strong>der</strong> ersten Eröffnungsbilanz. Die For<strong>der</strong>ungen wurden jeweils zum Nennwert bilanziert; die<br />

Bestände <strong>der</strong> Bilanzkonten waren durch e<strong>in</strong>zelne For<strong>der</strong>ungsposten <strong>in</strong> entsprechen<strong>der</strong> Höhe<br />

nachgewiesen.<br />

Ermittlung <strong>der</strong> Pauschalwertberichtigung<br />

Gemäß § 44 Abs. 4 GemHKVO ist das Vermögen vorsichtig zu bewerten. Soweit <strong>in</strong>haltlich<br />

geboten, s<strong>in</strong>d Abschreibungen gemäß dem Nie<strong>der</strong>stwertpr<strong>in</strong>zip auf den nie<strong>der</strong>en Wert <strong>der</strong><br />

For<strong>der</strong>ungen vorzunehmen (§ 47 Abs. 6 GemHKVO).<br />

Für den Bestand <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ungen werden diese Vorgaben durch die Bilanzierung e<strong>in</strong>er Pauschalwertberichtigung<br />

(PWB) von 56,540 Mio € umgesetzt (erste Eröffnungsbilanz zum<br />

01.01.2011: 56,986 Mio €). Abhängig vom Alter <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung (Zeitpunkt <strong>der</strong> ursprünglichen<br />

Fälligkeit) wurden prozentuale Abschläge als Wertberichtigung ausgewiesen, hiervon ausgenommen<br />

s<strong>in</strong>d For<strong>der</strong>ungen aus Grundsteuer, die wegen ihrer d<strong>in</strong>glichen Sicherung generell<br />

als werthaltig bewertet werden, passive Bestandskonten mit Sollsaldo sowie Durchlaufende<br />

Posten ohne Insolvenzmerkmal. Für die Ermittlung <strong>der</strong> PWB wurden im Übrigen die gleichen<br />

Bewertungsmaßstäbe wie zur ersten Eröffnungsbilanz angelegt.<br />

Irrtümlich unterblieb teilweise die altersbezogene Abwertung zu dem Bestandskonto Öffentlich-rechtliche<br />

For<strong>der</strong>ungen Altdaten (Sachkonto 162 100; PWB damit um 1,344 Mio € zu<br />

ger<strong>in</strong>g ausgewiesen). Weiterh<strong>in</strong> besteht die Notwendigkeit, das Abwertungsverfahren differenziert<br />

festzulegen, um e<strong>in</strong>e Kont<strong>in</strong>uität <strong>der</strong> Abwertung zu sichern, da wir bei unserer Berechnung<br />

<strong>der</strong> PWB e<strong>in</strong>en um 395 T€ ger<strong>in</strong>geren Betrag ermittelten.<br />

3.6 Öffentlich-rechtliche For<strong>der</strong>ungen<br />

Bilanzwert davon Stiftungen davon Kernhaushalt<br />

31.12.2011 27.833.198,40 € 0 € 27.833.198,40 €<br />

01.01.2011 18.666.733,65 € 0 € 18.666.733,65 €<br />

Öffentlich-rechtliche For<strong>der</strong>ungen 31.12.2011<br />

<strong>in</strong> €<br />

01.01.2011<br />

<strong>in</strong> €<br />

Öffentlich-rechtliche For<strong>der</strong>ungen aus<br />

8.859.970 7.695.713<br />

Dienstleistungen<br />

PWB öffentlich-rechtliche For<strong>der</strong>ungen aus<br />

-3.277.942 -4.968.472<br />

Dienstleistungen<br />

Kommunale Steuern 38.726.258 38.042.638<br />

PWB kommunale Steuern -31.699.922 -29.660.858<br />

Übrige öffentlich-rechtliche For<strong>der</strong>ungen 15.228.785 9.742.661<br />

PWB übrige öffentlich-rechtliche For<strong>der</strong>ungen<br />

-5.987.747 -6.027.671<br />

Sonstige For<strong>der</strong>ungen 5.983.796 3.842.723<br />

gesamt 27.833.198 18.666.734

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