0796-2013_Anlage4.pdf - Bürger-Service in der Landeshauptstadt ...
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von 3,095 Mio € erzielt. Weitere 4,019 Mio € Aufwendungen beim Produkt 54101 - Geme<strong>in</strong>destraßen<br />
- bezogen sich fast ausschließlich auf den Abgang (Abriss) von Straßenflächen.<br />
Ebenfalls wurden hierunter 411 T€ Korrekturen auf Anlagen im Bau beim Sprengel Museum<br />
(Produkt 25204) ausgewiesen. Diesen wurde endgültig e<strong>in</strong> konsumtiver Charakter<br />
zugemessen; da sie <strong>in</strong> Vj. entstanden waren, hätten sie als periodenfrem<strong>der</strong> Aufwand erfasst<br />
werden müssen.<br />
Die Aufwendungen aus <strong>der</strong> Veräußerung von beweglichen Vermögensgegenständen entstammten<br />
überwiegend aus Buchwertkorrekturen für Vj. beim Produkt 54502 - Straßenbeleuchtung<br />
- (649 T€), die vom FB F<strong>in</strong>anzen als nicht wesentlich im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er Berichtigung<br />
<strong>der</strong> ersten Eröffnungsbilanz bewertet werden (§ 61 Abs. 1 GemHKVO). Sie stellen ebenfalls<br />
außerplanmäßigen Abschreibungsaufwand dar.<br />
Jahresergebnis<br />
2011 -23.886.386,65 €<br />
Das Jahresergebnis ergibt sich gemäß § 50 Abs. 2 GemHKVO i. V. m. § 2 GemHKVO aus den<br />
Salden des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses.<br />
Jahresergebnis Ergebnis 2011<br />
<strong>in</strong> €<br />
Ordentliches Ergebnis -30.124.978<br />
Außerordentliches Ergebnis +6.238.591<br />
Fehlbetrag -23.886.387<br />
Der Überschuss bzw. <strong>der</strong> Fehlbetrag ist <strong>in</strong> die Bilanz (Passiva, 1.3 Jahresergebnis) als<br />
Summe des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses betragsidentisch zu<br />
übernehmen. Der Fehlbetrag von 23,886 Mio € teilt sich wie folgt auf:<br />
Kernhaushalt Fehlbetrag von 24,099 Mio €<br />
Stiftungen Überschuss von 0,213 Mio €<br />
Im Bj. wurde <strong>in</strong> <strong>der</strong> Bilanz jedoch e<strong>in</strong> von <strong>der</strong> Ergebnisrechnung abweichendes<br />
Jahresergebnis <strong>in</strong> Höhe von -24,092 Mio € ausgewiesen (siehe Bz. 6.300, Passiva 1.3<br />
Jahresergebnis).<br />
6.800 F<strong>in</strong>anzrechnung<br />
Die F<strong>in</strong>anzrechnung (§ 51 GemHKVO) bildet alle E<strong>in</strong>zahlungen und Auszahlungen aus<br />
laufen<strong>der</strong> Verwaltungs-, Investitions- und F<strong>in</strong>anzierungstätigkeit sowie<br />
haushaltsunwirksamen Zahlungen ab.<br />
Der Cashflow ist e<strong>in</strong>e aus <strong>der</strong> Privatwirtschaft bekannte Kennzahl, welche die Differenz <strong>der</strong><br />
Ertragse<strong>in</strong>zahlungen und Aufwandsauszahlungen darstellt und damit die f<strong>in</strong>anzielle<br />
Wertschöpfung durch die Leistungserstellung <strong>in</strong> dieser Periode bemisst. Er ist damit<br />
vergleichbar mit dem Saldo aus laufen<strong>der</strong> Verwaltungstätigkeit gemäß Ziffer 18 <strong>der</strong><br />
F<strong>in</strong>anzrechnung (Muster 12 zum Run<strong>der</strong>lass des MI vom 04.12.2006 zur „Ausführung des<br />
seit dem 1.1.2006 geltenden Geme<strong>in</strong>dehaushaltsrechts gemäß <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>dehaushalts- und<br />
-kassenverordnung (GemHKVO)“), wird jedoch nicht wie dieser aus den Zahlungen<br />
abgeleitet, son<strong>der</strong>n aus den Aufwendungen und Erträgen unter Abgrenzung <strong>der</strong><br />
zahlungsunwirksamen Vorgänge ermittelt.